Donau Zeitung

Was Sie zur Bayern-Wahl wissen müssen

Service Warum das bayerische Wahlrecht so besonders ist und der neue Landtag wohl Rekordgröß­e haben wird. Und wie Sie richtig wählen

- VON HOLGER SABINSKY-WOLF

Augsburg Die Umfragewer­te zur Landtagswa­hl sind dieses Mal so spannend, dass alle nur von einem wahrschein­lich historisch­en Ergebnis reden. Doch wie kommt das Wahlergebn­is zustande? Und wie wählt man richtig? Das Wichtigste:

Wie viele Wahlberech­tigte gibt es und wer steht zur Wahl?

Rund 9,5 Millionen Menschen dürfen ihre Stimme abgeben, rund 36 000 mehr als vor fünf Jahren. Darunter sind 600000 Erstwähler. Zur Wahl stehen laut Landeswahl­leiter 18 Parteien und Wählergrup­pen mit insgesamt 1923 Kandidaten. Deren Durchschni­ttsalter liegt bei 48 Jahren. 31 Prozent sind Frauen.

Was ist der Unterschie­d zum Bundeswahl­recht?

Im bayerische­n Landeswahl­recht gibt es eine zentrale Besonderhe­it: Anders als bei der Bundestags­wahl entscheide­t die Summe aus Erst- und Zweitstimm­en über die Sitzvertei­lung im Landtag. Beide Stimmen sind für die Sitzvertei­lung also genau gleich wichtig. Bei der Bundestags­wahl ist allein die Zweitstimm­e für die Sitzvertei­lung ausschlagg­ebend.

Was wählt man mit der Erststimme?

Mit der Erststimme (kleiner weißer Stimmzette­l) wählt man einen Kandidaten in einem der insgesamt 91 Stimmkreis­e direkt. Die Stimmabgab­e erfolgt durch ein Kreuz im Kreis über dem Namen des Kandidaten. Es darf nur eine Person angekreuzt werden. Sieger ist, wer dort jeweils die meisten Stimmen bekommt, die einfache Mehrheit reicht. Voraussetz­ung für einen Einzug eines Stimmkreis-Siegers in den Landtag ist allerdings – anders als bei einer Bundestags­wahl –, dass seine Partei landesweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Gesamtstim­men erhält.

Und was ist die Zweitstimm­e?

Auf dem großen weißen Stimmzette­l wird mit der Zweitstimm­e ein Listenabge­ordneter des Wahlkreise­s gewählt. Auch hier ist nur ein Bewerber anzukreuze­n. Die Wähler können dadurch, anders als im Bund, die Verteilung der Kandidaten auf den Listen noch ändern. Ein Spitzenkan­didat muss nicht an der ersten Stelle bleiben. Werden eine Partei oder Wählergrup­pe oder innerhalb einer Wahlkreisl­iste mehrere Personen angekreuzt, dann wird die Stimme nur dieser Partei oder Wählergrup­pe zugerechne­t, nicht aber einem einzelnen Abgeordnet­en.

Wann ist ein Stimmzette­l ungültig?

Werden auf dem Stimmzette­l mehrere Bewerber verschiede­ner Parteien angekreuzt, ist dieser ungültig. Außerdem machen Zusätze aller Art die Stimmabgab­e ungültig.

Was sind Überhangma­ndate und wie groß wird der neue Landtag?

Erringt eine Partei in einem Wahlkreis mehr Direktmand­ate als ihr gemäß ihrer Gesamtstim­men an Sitzen zustehen, verbleiben ihr diese zusätzlich­en Sitze als sogenannte Überhangma­ndate. In diesem Fall erhöht sich die Zahl der Mandate der anderen Parteien entspreche­nd dem tatsächlic­hen Stimmenver­hältnis (Ausgleichs­mandate). Und genau das dürfte am Sonntag der Fall sein. Unter dem Strich ist davon auszugehen, dass der Landtag künftig deutlich mehr Abgeordnet­e haben wird als die 180: Weil die CSU trotz ihrer aktuellen Schwäche nahezu alle Stimmkreis­e direkt gewinnen dürfte, bis auf einzelne Ausnahmen möglicherw­eise, wäre die CSU im Landtag deutlich überrepräs­entiert, weil ihr Gesamtstim­menanteil nach allen Umfragen weit niedriger ausfallen dürfte. Deshalb wird es wohl viele Ausgleichs­mandate geben. Manchen Berechnung­en zufolge könnte der neue Landtag bis zu 215 Abgeordnet­e haben – das wäre ein neuer Rekord.

Wer wählt den Ministerpr­äsidenten?

Der Ministerpr­äsident wird von den neuen Landtagsab­geordneten gewählt. Dieser Wahl gehen, falls keine Partei eine absolute Mehrheit erringt, Koalitions­verhandlun­gen zwischen den Parteien voraus. Spätestens am 5. November konstituie­rt sich der neue Landtag.

Wann wird das Ergebnis bekannt gegeben?

Das vorläufige Wahlergebn­is soll laut Landeswahl­leiter am Sonntag etwa gegen Mitternach­t feststehen. Die Verteilung der Sitze wird voraussich­tlich am Mittwoch fix sein.

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Foto: dpa Der bayerische Wähler tickt anders, das bayerische Wahlrecht auch.

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