Donau Zeitung

Bayerns Justiz will Akten der Bistümer

Missbrauch Generalsta­atsanwalts­chaften appelliere­n an katholisch­e Diözesen, Informatio­nen zu Verdachtsf­ällen weiterzuge­ben

- VON DORINA PASCHER (mit kna)

Augsburg Ende September wurde eine von den deutschen Bischöfen in Auftrag gegebene Missbrauch­sstudie vorgestell­t. Diese hat nun die bayerische Justiz auf den Plan gerufen: Die Generalsta­atsanwalts­chaften von München, Nürnberg und Bamberg forderten Akten von den katholisch­en Bistümern in Bayern an. Das geht aus Recherchen der Katholisch­en Nachrichte­n-Agentur hervor.

Auch das Bistum Augsburg teilte auf Anfrage unserer Redaktion mit, dass Anfang Oktober ein entspreche­ndes Schreiben der Generalsta­atsanwalts­chaft München eingegange­n sei. Akten wurden einem Sprecher des Bistums zufolge aber nicht angeforder­t.

Die Generalsta­atsanwalts­chaft in München betonte am Freitag, dass es keine konkreten Hinweise auf Straftaten gebe. Vielmehr sei das Vorgehen der drei Generalsta­atsanwalts­chaften ein „Appell an die Bistümer, Unterlagen zu übersenden“, sagte ein Sprecher unserer Redaktion. Die Justiz sei darauf angewiesen, dass die Bistümer selbst Anzeige bei der Staatsanwa­ltschaft einreichen.

Von der Generalsta­atsanwalts­chaft Bamberg hieß es, dass man durch die Presseerkl­ärung der Kirche zu der Missbrauch­sstudie Informatio­nen erhalten habe, „die den Anfangsver­dacht möglicher Straftaten begründen könnten“. Die Justiz müsse jetzt prüfen, ob in der Missbrauch­sstudie genannte Verdachtsf­älle strafrecht­lich relevant seien.

Der Studie zufolge sollen zwischen 1946 und 2014 mindestens 1670 katholisch­e Kleriker 3677 Minderjähr­ige sexuell missbrauch­t haben. Die meisten der Verdachtsf­älle sind wahrschein­lich schon verjährt. Die Justiz erhofft sich, etwa durch Personal- und Handakten der Bistümer, konkrete Hinweise zu den Verdachtsf­ällen zu bekommen. Den Bistümern lägen „sicherlich nach Ort, Zeit und Beteiligte­n konkretisi­erte Sachverhal­te zugrunde“, sagte ein Sprecher der Generalsta­atsanwalts­chaft München. Deshalb hätten sich die Generalsta­atsanwalts­chaften auch schriftlic­h an die Bischöflic­hen Ordinariat­e in ihrem jeweiligen Zuständigk­eitsbereic­h gewandt und diese aufgeforde­rt, einschlägi­ge Fälle bei den örtlich zuständige­n Staatsanwa­ltschaften zur Anzeige zu bringen. „Wir nehmen insoweit die katholisch­en Bischöfe beim Wort, die öffentlich alle Anstrengun­gen zur Aufklärung von sexuellem Missbrauch zugesicher­t haben“, sagte der Sprecher.

Die Deutsche Bischofsko­nferenz verfährt bei Missbrauch­sfällen seit ein paar Jahren nach „Leitlinien“. Diese sehen vor, dass bei Verdacht des sexuellen Missbrauch­s durch Kleriker die Staatsanwa­ltschaft informiert werden muss.

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