Mehr Rechte bei Kauf von Neuwagen
Händler muss Auto mit Fehlern umtauschen
Karlsruhe Käufer von Neuwagen können bei fehlerhaften Warnmeldungen im Auto Anspruch auf einen Austausch des Fahrzeugs haben. Die Voraussetzung ist, dass ein erheblicher Mangel vorliegt und das Problem in der Werkstatt nicht vollständig beseitigt werden konnte, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied.
Geklagt hatte ein Mann aus Bayern, dessen neuer BMW immer wieder eine Warnmeldung wegen einer überhitzten Kupplung anzeigte, die dazu aufforderte, anzuhalten. Ob ein Ersatzauto in dem Fall verhältnismäßig ist, muss noch geklärt werden. Der BGH hob ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung zurück (Az. VIII ZR 66/17).
Der Kläger hatte das Auto für gut 38 000 Euro gekauft. Bald darauf erschien im Display immer wieder die Warnmeldung: Der Fahrer solle anhalten, um die Kupplung abkühlen zu lassen, das könne bis zu 45 Minuten dauern. Als der Hinweis nach mehreren Werkstattbesuchen weiter auftauchte, verlangte der Mann ein neues Fahrzeug. NeuwagenKäufer dürfen in einer solchen Situation selbst entscheiden, ob sie eine Nachbesserung wünschen oder ein neues Auto. Das lehnte der Händler ab.
Das Oberlandesgericht Nürnberg meinte: Ein Fahrzeug, dessen Elektronik den Autofahrer ohne relevanten Grund dauernd zum Anhalten und längeren Abwarten auffordere, „eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung als Fortbewegungsmittel“.
Ein „beunruhigender“Warnhinweis war auch aus Sicht des BGH ein eindeutiger Mangel.