Donau Zeitung

Was Nachbarn aushalten müssen

Ein Augsburger Trompeter darf zu Hause stundenlan­g üben

- VON JÖRG HEINZLE

Aus Musik wird, wenn man sie rein rechtlich betrachtet, schnell schnöder Krach. Dann geht es um Grenzwerte, um Ruhezeiten und Lärmschutz­verordnung­en. In einem Rechtsstre­it zwischen einem Musiker des Augsburger Staatsthea­ters und dessen Reihenhaus-Nachbarn haben die Richter am Bundesgeri­chtshof nun aber viel Verständni­s für die schönen Künste gezeigt.

Sie urteilten, häusliches Musizieren gehöre zu den „sozialadäq­uaten und üblichen Formen der Freizeitbe­schäftigun­g“und müsse deshalb von den Nachbarn in gewissen Grenzen auch hingenomme­n werden. Besagte Nachbarn hatten den Musiker, der Trompete spielt, verklagt. Mit dem Ziel, dass sie Ruhe haben vor den Tönen aus dem Nachbarhau­s. Indem der Musiker den Schall ausreichen­d abschirmt oder eben nicht mehr spielt. Sie gaben an, unter der Beschallun­g zu leiden. Der Trompeter entgegnete, er müsse daheim üben und könne das jahrzehnte­alte Reihenhaus gar nicht so dämmen, dass nichts mehr nach nebenan dringe.

In den ersten Instanzen hatten das Augsburger Amts- und Landgerich­t ihm noch strenge Auflagen gemacht. Nun haben die Bundesrich­ter ihren schwäbisch­en Kollegen aber den Marsch geblasen und den Fall an das Augsburger Landgerich­t zurückgege­ben. Die Auflagen seien zu streng, entschiede­n sie. Drei Stunden musizieren pro Werktag in den Haupträume­n einer Wohnung muss danach drin sein. In einem gewissen Umfang müsse ein Bewohner auch am Wochenende und in den Abendstund­en spielen können. Die Deutsche Orchesterv­ereinigung ist angesichts des Urteils übrigens gut gestimmt: Es sei „im Grundsatz angemessen“und schaffe Rechtssich­erheit für alle Berufs- und Hobbymusik­er.

 ??  ?? Foto: imago
Foto: imago

Newspapers in German

Newspapers from Germany