Die nächste Wahl steht an
Neuwahl der Kirchenverwaltung
In allen katholischen Kirchengemeinden der Diözese findet am Sonntag, 18. November, die Neuwahl der Kirchenverwaltung statt. Die Kirchenverwaltung ist ein Organ der Kirchenstiftung zur Verwaltung des Stiftungsvermögens. Zu ihrer Aufgabe gehören die Pflege und der Erhalt von Kirchengebäuden und anderen Immobilien, wie zum Beispiel von Pfarrheimen. So unterstützt die Kirchenverwaltung das Leben der Pfarrgemeinde vor Ort und sorgt für den richtigen finanziellen Rahmen. Die Amtszeit der Kirchenverwaltungen dauert sechs Jahre und beginnt am 1. Januar 2019. Je nach Größe der Gemeinde werden bis zu acht Mitglieder gewählt. Die Mindestzahl beträgt vier, in Ausnahmefällen kann die Zahl der Mitglieder auf zwei Personen reduziert werden. Der Vorstand einer Kirchenverwaltung ist der jeweilige Pfarrer. Der Vorstand wird vom Kirchenpfleger in seinen Aufgaben unterstützt. Dieser wird von der neu gewählten Kirchenverwaltung gewählt.
Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 16. November können in den Pfarrbüros die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Den Ort der Wahllokale und die Öffnungszeiten werden in den Pfarreien durch Aushang und in den Pfarrbriefen bekannt gemacht. Im Dekanat Dillingen werden für 86 Stiftungen die Kirchenverwaltungen gewählt.