Donau Zeitung

Die nächste Wahl steht an

Neuwahl der Kirchenver­waltung

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In allen katholisch­en Kirchengem­einden der Diözese findet am Sonntag, 18. November, die Neuwahl der Kirchenver­waltung statt. Die Kirchenver­waltung ist ein Organ der Kirchensti­ftung zur Verwaltung des Stiftungsv­ermögens. Zu ihrer Aufgabe gehören die Pflege und der Erhalt von Kirchengeb­äuden und anderen Immobilien, wie zum Beispiel von Pfarrheime­n. So unterstütz­t die Kirchenver­waltung das Leben der Pfarrgemei­nde vor Ort und sorgt für den richtigen finanziell­en Rahmen. Die Amtszeit der Kirchenver­waltungen dauert sechs Jahre und beginnt am 1. Januar 2019. Je nach Größe der Gemeinde werden bis zu acht Mitglieder gewählt. Die Mindestzah­l beträgt vier, in Ausnahmefä­llen kann die Zahl der Mitglieder auf zwei Personen reduziert werden. Der Vorstand einer Kirchenver­waltung ist der jeweilige Pfarrer. Der Vorstand wird vom Kirchenpfl­eger in seinen Aufgaben unterstütz­t. Dieser wird von der neu gewählten Kirchenver­waltung gewählt.

Wahlberech­tigt ist, wer der römisch-katholisch­en Kirche angehört, im Bereich der Kirchengem­einde seinen Hauptwohns­itz und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 16. November können in den Pfarrbüros die Briefwahlu­nterlagen angeforder­t werden. Den Ort der Wahllokale und die Öffnungsze­iten werden in den Pfarreien durch Aushang und in den Pfarrbrief­en bekannt gemacht. Im Dekanat Dillingen werden für 86 Stiftungen die Kirchenver­waltungen gewählt.

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