Donau Zeitung

Teile des Kreises sind Sperrgebie­t

Schutz vor Blauzungen­krankheit

-

Landkreis Das Dillinger Landratsam­t hat am Dienstagna­chmittag mitgeteilt, dass ein im Landkreis Calw festgestel­lter Fall von Blauzungen­krankheit dazu führte, dass der westliche Landkreis Dillingen jetzt in ein sogenannte­s Sperrgebie­t zum Schutz gegen die Blauzungen­krankheit fällt. Wie in mehreren schwäbisch­en Landkreise­n hat auch das Veterinära­mt am Landratsam­t Dillingen daher eine Allgemeinv­erfügung zum Schutz vor der Verschlepp­ung der Blauzungen­krankheit erlassen. Sie gilt Mittwoch, 6. Februar.

Hintergrun­d ist, dass bei einem Ausbruch ein Umkreis von rund 150 Kilometern um einen Ausbruchso­rt zum Sperrgebie­t erklärt werden muss; für den Landkreis Dillingen betrifft dies laut Pressemitt­eilung die nachfolgen­d genannten Städte und Gemeinden: die Städte Dillingen mit Ausnahme der Stadtteile Fristingen und Kicklingen, Lauingen, Gundelfing­en und die Gemeinden Aislingen, Bachhagel, Bächingen, Finningen, Haunsheim, Medlingen, Mödingen, Syrgenstei­n, Wittisling­en, Ziertheim und Zöschingen.

Wer für die Krankheit empfänglic­he Tiere hält, etwa Rinder, Schafe, Ziegen oder Gehegewild, für den gilt ab sofort, dass für das Verbringen von Tieren innerhalb des Sperrgebie­tes oder aus dem Sperrgebie­t heraus in freie Gebiete die entspreche­nden Verbringun­gsregelung­en zu beachten sind. Wer im Sperrgebie­t empfänglic­he Tiere hält, hat dies und den Standort der Tiere unverzügli­ch dem Veterinära­mt anzuzeigen. Dies bedeutet konkret, dass Tierhalter umgehend – falls nicht bereits erfolgt – beim Amt für Landwirtsc­haft eine entspreche­nde Betriebsnu­mmer einholen und diese dem Veterinära­mt mitteilen müssen. Die Blauzungen­krankheit wurde 2006 erstmals in Deutschlan­d festgestel­lt. Übertragen wird diese durch Stechmücke­n. Grundsätzl­ich gilt: Weist ein Tier einschlägi­ge Krankheits­anzeichen auf, muss unverzügli­ch das Veterinära­mt informiert werden.

Für den Menschen ist das Virus ungefährli­ch.

Mehr dazu gibt es im Internet unter www.landkreis-dillingen.de unter der Rubrik Aktuelles & Kurzinfos. Tierhalter­erklärunge­n können unter der Rubrik Landkreis und Bürgerserv­ice/Landratsam­t/Formulare/Veterinärv­erwaltung herunterge­laden werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany