Teile des Kreises sind Sperrgebiet
Schutz vor Blauzungenkrankheit
Landkreis Das Dillinger Landratsamt hat am Dienstagnachmittag mitgeteilt, dass ein im Landkreis Calw festgestellter Fall von Blauzungenkrankheit dazu führte, dass der westliche Landkreis Dillingen jetzt in ein sogenanntes Sperrgebiet zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit fällt. Wie in mehreren schwäbischen Landkreisen hat auch das Veterinäramt am Landratsamt Dillingen daher eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit erlassen. Sie gilt Mittwoch, 6. Februar.
Hintergrund ist, dass bei einem Ausbruch ein Umkreis von rund 150 Kilometern um einen Ausbruchsort zum Sperrgebiet erklärt werden muss; für den Landkreis Dillingen betrifft dies laut Pressemitteilung die nachfolgend genannten Städte und Gemeinden: die Städte Dillingen mit Ausnahme der Stadtteile Fristingen und Kicklingen, Lauingen, Gundelfingen und die Gemeinden Aislingen, Bachhagel, Bächingen, Finningen, Haunsheim, Medlingen, Mödingen, Syrgenstein, Wittislingen, Ziertheim und Zöschingen.
Wer für die Krankheit empfängliche Tiere hält, etwa Rinder, Schafe, Ziegen oder Gehegewild, für den gilt ab sofort, dass für das Verbringen von Tieren innerhalb des Sperrgebietes oder aus dem Sperrgebiet heraus in freie Gebiete die entsprechenden Verbringungsregelungen zu beachten sind. Wer im Sperrgebiet empfängliche Tiere hält, hat dies und den Standort der Tiere unverzüglich dem Veterinäramt anzuzeigen. Dies bedeutet konkret, dass Tierhalter umgehend – falls nicht bereits erfolgt – beim Amt für Landwirtschaft eine entsprechende Betriebsnummer einholen und diese dem Veterinäramt mitteilen müssen. Die Blauzungenkrankheit wurde 2006 erstmals in Deutschland festgestellt. Übertragen wird diese durch Stechmücken. Grundsätzlich gilt: Weist ein Tier einschlägige Krankheitsanzeichen auf, muss unverzüglich das Veterinäramt informiert werden.
Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Mehr dazu gibt es im Internet unter www.landkreis-dillingen.de unter der Rubrik Aktuelles & Kurzinfos. Tierhaltererklärungen können unter der Rubrik Landkreis und Bürgerservice/Landratsamt/Formulare/Veterinärverwaltung heruntergeladen werden.