Nahwärme: Freispruch ist bestätigt
Justiz Oberlandesgericht München entlastet Angeklagte aus Fristingen. Doch es bleiben Fragen
Fristingen Die fünf ehemaligen Vorstände und Aufsichtsräte der Nahwärme-Genossenschaft Fristingen können aufatmen: Das Oberlandesgericht München hat vor wenigen Tagen das Urteil des Augsburger Landgerichts bestätigt. Demnach tragen die fünf Angeklagten keine Schuld an der Insolvenz der Genossenschaft.
Im Raum stand der Vorwurf der Insolvenzverwalterin, dass die Verantwortlichen durch ihr Handeln einen Schaden von 300000 Euro verursacht hätten. Eine Verurteilung hätte für jeden der ehrenamtlich Tätigen eine Zahlung von 60 000 Euro zur Folge gehabt. Das Landgericht Augsburg konnte beim Prozess im vergangenen Juni jedoch keine Schuld der Männer feststellen. Die Insolvenzverwaltung ging daraufhin in Berufung. Die wies das Oberlandesgericht in München nun zurück.
Das einst als „Leuchtturmprojekt“gefeierte Nahwärme-Vorhaben musste 2015, nur zwei Jahre nach der offiziellen Einweihung, Insolvenz anmelden. Der Dillinger Ortsteil wollte sich mittels Biogas energetisch unabhängig machen. 118 Haushalte sollten über eine Genossenschaft Nahwärme beziehen. Doch das Projekt scheiterte. Wer schuld an der Pleite ist, darüber streiten sich die Beteiligten bis heute. Auch nach dem Freispruch für die ehemals Verantwortlichen sind offenbar noch einige Fragen zu klären. Umstritten ist etwa der Verkauf der Genossenschaft. Dieser sei weit unter Wert erfolgt, kritisieren Beteiligte. Es ist die Rede davon, dass aktuell jeder der 118 ehemaligen Genossen mindestens rund 13000 Euro Verlust verbuchen muss – 3000 Euro Genossenschaftseinlage und etwa 10000 Euro wegen des möglicherweise zu billigen Verkaufs. Auch auf die ehemaligen Vorstände und Aufsichtsräte könnte noch eine saftige Zahlung zukommen. Nach Informationen unserer Redaktion hat die Klägerin der Insolvenzverwaltung eine sogenannte Masseunzulänglichkeit angezeigt, eine Art Insolvenz in der Insolvenz. Nun steht offenbar im Raum, dass die fünf freigesprochenen Männer die Prozesskosten in mittlerer fünfstelliger Höhe großteils bezahlen müssen. Die Betroffenen hoffen, dies umgehen zu können.
Müssen die Männer nun trotzdem zahlen?