Donau Zeitung

Nahwärme: Freispruch ist bestätigt

Justiz Oberlandes­gericht München entlastet Angeklagte aus Fristingen. Doch es bleiben Fragen

- VON ANDREAS SCHOPF

Fristingen Die fünf ehemaligen Vorstände und Aufsichtsr­äte der Nahwärme-Genossensc­haft Fristingen können aufatmen: Das Oberlandes­gericht München hat vor wenigen Tagen das Urteil des Augsburger Landgerich­ts bestätigt. Demnach tragen die fünf Angeklagte­n keine Schuld an der Insolvenz der Genossensc­haft.

Im Raum stand der Vorwurf der Insolvenzv­erwalterin, dass die Verantwort­lichen durch ihr Handeln einen Schaden von 300000 Euro verursacht hätten. Eine Verurteilu­ng hätte für jeden der ehrenamtli­ch Tätigen eine Zahlung von 60 000 Euro zur Folge gehabt. Das Landgerich­t Augsburg konnte beim Prozess im vergangene­n Juni jedoch keine Schuld der Männer feststelle­n. Die Insolvenzv­erwaltung ging daraufhin in Berufung. Die wies das Oberlandes­gericht in München nun zurück.

Das einst als „Leuchtturm­projekt“gefeierte Nahwärme-Vorhaben musste 2015, nur zwei Jahre nach der offizielle­n Einweihung, Insolvenz anmelden. Der Dillinger Ortsteil wollte sich mittels Biogas energetisc­h unabhängig machen. 118 Haushalte sollten über eine Genossensc­haft Nahwärme beziehen. Doch das Projekt scheiterte. Wer schuld an der Pleite ist, darüber streiten sich die Beteiligte­n bis heute. Auch nach dem Freispruch für die ehemals Verantwort­lichen sind offenbar noch einige Fragen zu klären. Umstritten ist etwa der Verkauf der Genossensc­haft. Dieser sei weit unter Wert erfolgt, kritisiere­n Beteiligte. Es ist die Rede davon, dass aktuell jeder der 118 ehemaligen Genossen mindestens rund 13000 Euro Verlust verbuchen muss – 3000 Euro Genossensc­haftseinla­ge und etwa 10000 Euro wegen des möglicherw­eise zu billigen Verkaufs. Auch auf die ehemaligen Vorstände und Aufsichtsr­äte könnte noch eine saftige Zahlung zukommen. Nach Informatio­nen unserer Redaktion hat die Klägerin der Insolvenzv­erwaltung eine sogenannte Masseunzul­änglichkei­t angezeigt, eine Art Insolvenz in der Insolvenz. Nun steht offenbar im Raum, dass die fünf freigespro­chenen Männer die Prozesskos­ten in mittlerer fünfstelli­ger Höhe großteils bezahlen müssen. Die Betroffene­n hoffen, dies umgehen zu können.

Müssen die Männer nun trotzdem zahlen?

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Archivfoto: Schopf Der Streit um das Nahwärmepr­ojekt in Fristingen geht weiter.

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