Wittislingen kritisiert Artenschutz-Volksbegehren
Der Gemeinderat bedauert, dass nur die Landwirtschaft in die Pflicht genommen werde
Der Marktgemeinderat Wittislingen hat sich in seiner Sitzung intensiv mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“und den möglichen Auswirkungen befasst. Dabei wurde scharfe Kritik laut, wie Bürgermeister Ulrich Müller auf Anfrage mitteilte. Nach dem großen Zuspruch für das ArtenschutzVolksbegehren läuft jetzt ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren an. Die Auswirkungen eines geänderten Naturschutzgesetzes auf die Kommunen seien noch vollkommen unklar, bemängelt der Wittislinger Gemeinderat. Relevante Zielgruppen seien vom Volksbegehren vollkommen unbeachtet geblieben. Bürgermeister Müller stellte fest, dass die Forderungen des Volksbegehrens zum übergroßen Anteil auf die Landwirtschaft abzielen. An diesem Punkt gebe es aber gerade für Kommunen im ländlichen Raum noch „eine Reihe von Schnittmengen, die jedoch ohne jede Beachtung geblieben“seien. Der Wittislinger Gemeinderat nannte bei der Sitzung die Bewirtschaftung von Gewässerrandstreifen als Beispiel. Die Kommune bedauere die entstandene Unklarheit für die Wald- und Forstwirtschaft bei der Staatsforstbewirtschaftung. Aus Sicht der Gemeinderäte fehle im Volksbegehren und somit im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Überarbeitung des Bayerischen Naturschutzgesetzes die Verpflichtung privater Haushalte, durch entsprechendes Verhalten einen Beitrag zur Artenvielfalt beizusteuern. Im Volksbegehren werde an einer Stelle von Lichtverschmutzung geschrieben. Ein Thema, das „ganz sicher nicht auf die Landwirtschaft zutrifft“, sondern ausschließlich für Städten Thema sei, schilderte Bürgermeister Müller die Begründung seines Gremiums. Der Gemeinderat sehe es deshalb sehr kritisch, dass die Anlage privater Gärten immer stärker von Beton, Pflaster und Steinen geprägt sei.
Dieser Trend ist laut Pressemitteilung von den Initiatoren des Volksbegehren völlig außer Acht gelassen worden. Das müsse zwingend zugunsten ökologisch wertvoller Pflanzung in privaten Gärten umgekehrt werden. Die Wertschätzung eines nachhaltigen und ökologisch vielfältigen Lebensraums müsse wieder viel stärker ins allgemeine Bewusstsein gerückt werden. „Der bewusste Umgang mit der Umwelt ist eine Aufgabe für alle“, sagt Müller. Der aktuell beschrittene Weg, nur die Landwirtschaft in die Pflicht zu nehmen, werde einer dauerhaften erfolgreichen Umsetzung nur im Weg stehen. Darüber hinaus werde die Problematik der Ausgleichsflächen im Falle der Ausweisung von Baugebieten die Kommunen weiter bewegen. Mit Blick auf die Fünf-Hektar-Regelung im Koalitionsvertrag der Bayerischen Staatsregierung wird hier laut Auffassung des Marktgemeinderats eine ganz „massive Herausforderung“gesehen. Gleiches gelte für die Schaffung und Ausweisung von Gewerbegebieten. Hier bräuchten nicht nur der Markt Wittislingen, sondern alle bayerischen Kommunen Planungssicherheit. „Der Markt Wittislingen wird seiner Vorbildfunktion weiter gerecht, indem er Flächen gezielt zur Stärkung der Biodiversität umarbeitet“, sagte Müller. Diese Flächen würden nur noch maximal zweimal pro Jahr gemäht. Außerdem verfolge Wittislingen das Thema Heckenverbund in der Flur weiter. (pm/HOW)