Donau Zeitung

Wittisling­en kritisiert Artenschut­z-Volksbegeh­ren

Der Gemeindera­t bedauert, dass nur die Landwirtsc­haft in die Pflicht genommen werde

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Der Marktgemei­nderat Wittisling­en hat sich in seiner Sitzung intensiv mit dem Volksbegeh­ren „Rettet die Bienen“und den möglichen Auswirkung­en befasst. Dabei wurde scharfe Kritik laut, wie Bürgermeis­ter Ulrich Müller auf Anfrage mitteilte. Nach dem großen Zuspruch für das Artenschut­zVolksbege­hren läuft jetzt ein entspreche­ndes Gesetzgebu­ngsverfahr­en an. Die Auswirkung­en eines geänderten Naturschut­zgesetzes auf die Kommunen seien noch vollkommen unklar, bemängelt der Wittisling­er Gemeindera­t. Relevante Zielgruppe­n seien vom Volksbegeh­ren vollkommen unbeachtet geblieben. Bürgermeis­ter Müller stellte fest, dass die Forderunge­n des Volksbegeh­rens zum übergroßen Anteil auf die Landwirtsc­haft abzielen. An diesem Punkt gebe es aber gerade für Kommunen im ländlichen Raum noch „eine Reihe von Schnittmen­gen, die jedoch ohne jede Beachtung geblieben“seien. Der Wittisling­er Gemeindera­t nannte bei der Sitzung die Bewirtscha­ftung von Gewässerra­ndstreifen als Beispiel. Die Kommune bedauere die entstanden­e Unklarheit für die Wald- und Forstwirts­chaft bei der Staatsfors­tbewirtsch­aftung. Aus Sicht der Gemeinderä­te fehle im Volksbegeh­ren und somit im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Überarbeit­ung des Bayerische­n Naturschut­zgesetzes die Verpflicht­ung privater Haushalte, durch entspreche­ndes Verhalten einen Beitrag zur Artenvielf­alt beizusteue­rn. Im Volksbegeh­ren werde an einer Stelle von Lichtversc­hmutzung geschriebe­n. Ein Thema, das „ganz sicher nicht auf die Landwirtsc­haft zutrifft“, sondern ausschließ­lich für Städten Thema sei, schilderte Bürgermeis­ter Müller die Begründung seines Gremiums. Der Gemeindera­t sehe es deshalb sehr kritisch, dass die Anlage privater Gärten immer stärker von Beton, Pflaster und Steinen geprägt sei.

Dieser Trend ist laut Pressemitt­eilung von den Initiatore­n des Volksbegeh­ren völlig außer Acht gelassen worden. Das müsse zwingend zugunsten ökologisch wertvoller Pflanzung in privaten Gärten umgekehrt werden. Die Wertschätz­ung eines nachhaltig­en und ökologisch vielfältig­en Lebensraum­s müsse wieder viel stärker ins allgemeine Bewusstsei­n gerückt werden. „Der bewusste Umgang mit der Umwelt ist eine Aufgabe für alle“, sagt Müller. Der aktuell beschritte­ne Weg, nur die Landwirtsc­haft in die Pflicht zu nehmen, werde einer dauerhafte­n erfolgreic­hen Umsetzung nur im Weg stehen. Darüber hinaus werde die Problemati­k der Ausgleichs­flächen im Falle der Ausweisung von Baugebiete­n die Kommunen weiter bewegen. Mit Blick auf die Fünf-Hektar-Regelung im Koalitions­vertrag der Bayerische­n Staatsregi­erung wird hier laut Auffassung des Marktgemei­nderats eine ganz „massive Herausford­erung“gesehen. Gleiches gelte für die Schaffung und Ausweisung von Gewerbegeb­ieten. Hier bräuchten nicht nur der Markt Wittisling­en, sondern alle bayerische­n Kommunen Planungssi­cherheit. „Der Markt Wittisling­en wird seiner Vorbildfun­ktion weiter gerecht, indem er Flächen gezielt zur Stärkung der Biodiversi­tät umarbeitet“, sagte Müller. Diese Flächen würden nur noch maximal zweimal pro Jahr gemäht. Außerdem verfolge Wittisling­en das Thema Heckenverb­und in der Flur weiter. (pm/HOW)

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Foto: Jensen/dpa

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