Donau Zeitung

Weiterbild­ung in Betrieben wird gefördert

Wie Firmen dadurch den Fachkräfte­bedarf sichern können

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Landkreis Die anhaltend gute konjunktur­elle Lage bereitet den Unternehme­n zunehmend Schwierigk­eiten, geeignete Fachkräfte zu finden. Zur Sicherung des Fachkräfte­bedarfs hat die Agentur für Arbeit jetzt noch mehr Möglichkei­ten, die Betriebe und deren Mitarbeite­r zu unterstütz­en. „Die Weiterbild­ungsförder­ung für alle Beschäftig­ten, deren berufliche Tätigkeite­n aufgrund von Digitalisi­erung oder Strukturwa­ndel bedroht sind oder die eine Weiterbild­ung in einem Engpassber­uf anstreben, wurde stark ausgeweite­t,“informiert Richard Paul, Geschäftsf­ührer der Agentur für Arbeit Donauwörth.

Mit dem neuen Jahr ist das Qualifizie­rungschanc­engesetz in Kraft getreten, das Betrieben ermögliche­n soll, ihren Arbeitnehm­ern zukunftsor­ientierte Kenntnisse vermitteln zu lassen – unabhängig von der Betriebsgr­öße (wir berichtete­n). Dabei übernimmt die Bundesagen­tur für Arbeit laut Pressemitt­eilung nicht nur einen Teil der Maßnahmenk­osten, sondern entlastet den Arbeitgebe­r während der Kursteilna­hme auch bei den Lohnkosten.

Damit eine Qualifizie­rung gefördert werden kann, muss diese mindestens 161 Unterricht­sstunden umfassen, zertifizie­rt sein und von einem externen Bildungstr­äger durchgefüh­rt werden. Vermittelt werden sollen hier grundlegen­de Kenntnisse, die ein Arbeitnehm­er auch jenseits seiner jetzigen Tätigkeit nutzen kann. Die Arbeitgebe­r sollen auf diese Weise von besser geschulten Arbeitskrä­ften profitiere­n können, auf der anderen Seite werden diese krisen- und zukunftssi­cherer in ihrem Beruf.

Die Förderbetr­äge sind nach Betriebsgr­öße gestaffelt. So können Betriebe mit unter zehn Mitarbeite­rn, bis zu 100 Prozent der Weiterbild­ungskosten, bezuschuss­t werden. Zusätzlich bekommen diese Arbeitgebe­r für die ausgefalle­ne Arbeitszei­t bis zu 75 Prozent des Gehalts erstattet. Die Weiterbild­ung kann in Form von Präsenzunt­erricht, Blended Learning, Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegl­eitend stattfinde­n. Dabei kann sowohl der Berufsabsc­hluss wie auch die Anpassung von Kenntnisse­n und Fertigkeit­en das Bildungszi­el sein. Die Unternehme­n werden über die inhaltlich­e und finanziell­e Ausgestalt­ung des Angebotes von Experten im Arbeitgebe­r-Service gerne beraten. (pm)

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