Donau Zeitung

Geschenkt ist geschenkt

Gericht: Rückgabe ist die Ausnahme

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Karlsruhe Größere Geldgesche­nke ans Kind und dessen Partner müssen bei einer Trennung nur zurückgeza­hlt werden, wenn die Beziehung ungewöhnli­ch schnell zerbricht. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) entschiede­n. In allen anderen Fällen gilt: Geschenkt ist geschenkt. Das Risiko, dass die Beziehung nicht ewig hält, trage der Schenker. (Az. X ZR 107/16)

Die obersten Zivilricht­er nutzten einen Familienst­reit um ein Häuschen im Berliner Umland, um auch in anderen Punkten für klarere Verhältnis­se zu sorgen. Ob das Paar mit oder ohne Trauschein zusammen war, soll beim Umgang mit der Schenkung keine Rolle spielen. Außerdem ist das Geld entweder ganz oder gar nicht zurückzuza­hlen.

Grundsätzl­ich kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn sich die Umstände so gravierend ändern, dass es unzumutbar wäre, daran festzuhalt­en. Dabei bleibt es im Prinzip. Die Richter hatten aber schon in der Verhandlun­g im März deutlich gesagt, dass sie die bisherige Berechnung der Ansprüche für lebensfrem­d halten.

Etwa im Fall aus Brandenbur­g: Die Eltern hatten ihre Tochter und deren Partner beim Hauskauf mit mehr als 100000 Euro unterstütz­t. Keine zwei Jahre später war Schluss.

Das Brandenbur­gische Oberlandes­gericht (OLG) hatte deshalb 2016 entschiede­n, dass der ExFreund mehr als 90 Prozent zurückgebe­n muss. Zur Ermittlung der Ansprüche zog das OLG die durchschni­ttliche Lebenserwa­rtung des Ex-Freunds heran. Die Abzüge ergeben sich daraus, dass die Tochter einige Jahre mit im Haus gewohnt hat. Mit dieser Rechnerei ist nun Schluss. „Das Geschenk geht entweder zurück – oder es bleibt, wo es ist“, sagte der Vorsitzend­e BGHRichter Peter Meier-Beck bei der Urteilsver­kündung.

Währt die Beziehung länger, sieht die Sache anders aus. Dann könne man nicht mehr annehmen, dass die Schwiegere­ltern wegen der Trennung von der Schenkung abgesehen hätten, sagte Meier-Beck. Sie darauf festzulege­n, sei zumutbar – schließlic­h hätten sie sich einmal aus freien Stücken dafür entschiede­n.

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Foto: AdobeStock In dem Fall vor Gericht ging es um Geld für ein Haus.

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