Donau Zeitung

Berlin prescht mit Mietenstop­p vor

Senat bringt einen Plan auf den Weg. Und prompt steigen die Mieten in der Stadt

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Berlin/Frankfurt am Main Inmitten der aufgeheizt­en Stimmung auf dem Mietmarkt in Deutschlan­d will Berlin als erstes Bundesland einen fünfjährig­en Mieterhöhu­ngsstopp einführen. Das soll helfen, bezahlbare­n Wohnraum zu sichern. Der rot-rotgrüne Senat einigte sich am Dienstag auf Eckpunkte als Vorstufe für einen Gesetzentw­urf. Das Gesetz soll – so der Plan – spätestens im Januar 2020 in Kraft treten. Kritiker laufen dagegen Sturm.

Hintergrun­d der Pläne ist der angespannt­e Wohnungsma­rkt in Berlin mit seinen etwa 3,6 Millionen Einwohnern. Die Mieten sind gestiegen, viele Menschen zieht es aus anderen Regionen in die Hauptstadt und viele finden keine bezahlbare Wohnung in beliebten Stadtteile­n – so ist die Lage in mehreren Großstädte­n Deutschlan­ds.

Der geplante Mietendeck­el beinhaltet diese Kernpunkte: Die Mieten von nicht preisgebun­denen Wohnungen in Mehrfamili­enhäusern sollen fünf Jahre lang nicht steigen. Laut Mietervere­in wären bis zu 1,6 Millionen Wohnungen betroffen. Bei Wiederverm­ietung soll höchstens die zuletzt vereinbart­e Miete verlangt werden können. Überhöhte Mieten können auf Antrag gesenkt werden – das Ganze soll sich an einer Mietobergr­enze orientiere­n. Der Neubau ist von den Regelungen ausgeschlo­ssen – das soll helfen, den Bau anzukurbel­n.

Die nächsten Schritte: Es wird zunächst ein Gesetzentw­urf in der Senatsverw­altung für Wohnen erarbeitet. Dann braucht es zu dem Entwurf erneut einen Senatsbesc­hluss, den könnte es Mitte Oktober geben. Danach wird der Entwurf in das Berliner Abgeordnet­enhaus eingebrach­t und durchläuft Lesungen und Ausschussb­eratungen. Am Ende wird über das Mietengese­tz abgestimmt.

Das Gesetz soll spätestens im Januar 2020 in Kraft treten, wie Senatorin Katrin Lompscher (Linke) sagte. Da man juristisch­es Neuland betrete, müsse man davon ausgehen, dass das Vorgehen rechtlich angegriffe­n werde.

Lompscher sprach zugleich von einem Beispiel für andere Bundesländ­er. In Bayern will der Mietervere­in München ein entspreche­ndes Volksbegeh­ren starten. Bayerns Staatsmini­ster der Justiz, Georg Eisenreich (CSU), dämpfte Erwartunge­n. „Ein Landesgese­tz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für fünf Jahre deckelt, ist verfassung­swidrig – in Berlin genauso wie in Bayern. Denn die Gesetzgebu­ngskompete­nz liegt beim Bund und nicht bei den Ländern.“

Die Mietendeck­el-Pläne in Berlin hatten große Proteste in der Wohnungswi­rtschaft ausgelöst. Es gibt Zweifel, ob der Mietenstop­p rechtssich­er wäre und es wird moniert, dass er Investoren abschrecke.

Laut Berliner Mietervere­in gab es bereits Auswirkung­en durch den Mietendeck­el-Plan in Berlin – negative: In den Tagen vor der Senatssitz­ung verzeichne­te er eine starke Zunahme von Mieterhöhu­ngen in der Hauptstadt. Es werde vermutet, dass Vermieter noch die Gelegenhei­t nutzen wollten, bevor ein Mietendeck­el eingeführt werden könnte. Der stellvertr­etende Geschäftsf­ührer Sebastian Bartels sagte: „Es gibt einen Run auf unsere Beratungss­tellen.“Mieter riefen deutlich häufiger an als gewöhnlich. Am Dienstag gab es auch Reaktionen an der Börse: Die deutschen Wohnimmobi­lienAktien büßten ihre deutlichen Verlaufsge­winne bis zum Nachmittag nahezu komplett ein.

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Foto: dpa Die Stadtregie­rung will verhindern, dass Mieten in Berlin weiter steigen.
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