Juristen streiten über Pflegenot
Entscheidung über Volksbegehren im Juli
München Die Initiatoren des PflegeVolksbegehrens müssen noch vier Wochen bangen: Am 16. Juli will der Bayerische Verfassungsgerichtshof sein Urteil verkünden, ob das gewünschte Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“rechtlich zulässig ist. Das bayerische Innenministerium hatte dies, wie berichtet, verneint und die Angelegenheit den Verfassungsrichtern zur Entscheidung vorgelegt. Die Initiatoren des Volksbegehrens – ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen – hatten über 100000 Unterschriften gesammelt. Sie fordern unter anderem mehr Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel. So sollen die Versorgung der Patienten verbessert und die Pflegekräfte entlastet werden.
Das Innenministerium argumentiert, zentrale Teile der Forderungen seien bereits durch Bundesrecht abschließend geregelt. In Bayern gebe es daher keine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis. In mündlicher Verhandlung trugen beide Seiten am Dienstag vor dem Verfassungsgerichtshof in München noch einmal die Kernpunkte ihrer Argumentation vor. Die Initiatoren des Volksbegehrens wiesen darauf hin, dass die Pflegesituation an Deutschlands Kliniken seit Jahren schwierig, manchmal katastrophal sei. Bundesweit fehlten mindestens 70000 Pflegekräfte, allein in Bayern rund 12 000. Zentraler Gedanke des Volksbegehrens sei es, die Patientensicherheit in den Kliniken zu gewährleisten. Die vom Bund festgelegten Untergrenzen beim Personal dürften kein Hindernis sein, für eine gute Versorgung bessere Vorgaben vorzusehen.
Die Vertreter des Innenministeriums machten deutlich, dass sie das Ziel einer guten Versorgung zwar für ehrenhaft hielten – das Ministerium und die Richter hätten aber nur über die rechtliche Frage zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Volksbegehren gegeben seien. Dies sei nicht der Fall. Denn Bayern habe keinen Spielraum, eigene Personalbemessungsgrundlagen zu beschließen, weil der Bund dies abschließend geregelt habe. Genau aus diesem Grund habe das Hamburger Verfassungsgericht am 7. Mai ein ähnliches Volksbegehren gestoppt. Nun wird mit Spannung das letzte Wort der neun bayerischen Verfassungsrichter erwartet.