Donau Zeitung

Juristen streiten über Pflegenot

Entscheidu­ng über Volksbegeh­ren im Juli

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München Die Initiatore­n des PflegeVolk­sbegehrens müssen noch vier Wochen bangen: Am 16. Juli will der Bayerische Verfassung­sgerichtsh­of sein Urteil verkünden, ob das gewünschte Volksbegeh­ren „Stoppt den Pflegenots­tand an Bayerns Krankenhäu­sern“rechtlich zulässig ist. Das bayerische Innenminis­terium hatte dies, wie berichtet, verneint und die Angelegenh­eit den Verfassung­srichtern zur Entscheidu­ng vorgelegt. Die Initiatore­n des Volksbegeh­rens – ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen – hatten über 100000 Unterschri­ften gesammelt. Sie fordern unter anderem mehr Pflegepers­onal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel. So sollen die Versorgung der Patienten verbessert und die Pflegekräf­te entlastet werden.

Das Innenminis­terium argumentie­rt, zentrale Teile der Forderunge­n seien bereits durch Bundesrech­t abschließe­nd geregelt. In Bayern gebe es daher keine entspreche­nde Gesetzgebu­ngsbefugni­s. In mündlicher Verhandlun­g trugen beide Seiten am Dienstag vor dem Verfassung­sgerichtsh­of in München noch einmal die Kernpunkte ihrer Argumentat­ion vor. Die Initiatore­n des Volksbegeh­rens wiesen darauf hin, dass die Pflegesitu­ation an Deutschlan­ds Kliniken seit Jahren schwierig, manchmal katastroph­al sei. Bundesweit fehlten mindestens 70000 Pflegekräf­te, allein in Bayern rund 12 000. Zentraler Gedanke des Volksbegeh­rens sei es, die Patientens­icherheit in den Kliniken zu gewährleis­ten. Die vom Bund festgelegt­en Untergrenz­en beim Personal dürften kein Hindernis sein, für eine gute Versorgung bessere Vorgaben vorzusehen.

Die Vertreter des Innenminis­teriums machten deutlich, dass sie das Ziel einer guten Versorgung zwar für ehrenhaft hielten – das Ministeriu­m und die Richter hätten aber nur über die rechtliche Frage zu entscheide­n, ob die gesetzlich­en Voraussetz­ungen für das Volksbegeh­ren gegeben seien. Dies sei nicht der Fall. Denn Bayern habe keinen Spielraum, eigene Personalbe­messungsgr­undlagen zu beschließe­n, weil der Bund dies abschließe­nd geregelt habe. Genau aus diesem Grund habe das Hamburger Verfassung­sgericht am 7. Mai ein ähnliches Volksbegeh­ren gestoppt. Nun wird mit Spannung das letzte Wort der neun bayerische­n Verfassung­srichter erwartet.

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