„Hang zum Töten“
Dreifachmord in Hille: Angeklagte verurteilt
Bielefeld Im Dreifachmord von Hille sind beide Angeklagte am Freitag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bielefeld verurteilte einen 53-Jährigen wegen Mordes in drei Fällen, einen 25-Jährigen wegen zweifachen Mordes. „Die Schuld wiegt besonders schwer“, sagte der Vorsitzende Richter Georg Zimmermann zu den beiden Deutschen. Für den Älteren wurde Sicherungsverwahrung angeordnet. Er habe einen Hang zum Töten, habe aus Habgier gehandelt – und es bestehe auch weiter die Gefahr, dass er bei Geldproblemen töten werde. Jörg W., 53, und Kevin R., 25, nahmen ihre Urteile mit unbewegter Miene zur Kenntnis.
Auf dem Hof von W. und einem Nachbarhof im ostwestfälischen Hille nahe der Grenze zu Niedersachsen waren im Frühjahr 2018 die übel zugerichteten Leichen von drei Männern ausgegraben worden. Jörg W. und der frühere Zeitsoldat Kevin R. hatten sich gegenseitig der Taten bezichtigt. R. war auf den Hof gezogen und eine Art „Ziehsohn“. In der Urteilsbegründung schilderte Richter Zimmermann die rekonstruierten blutigen Tathergänge: Einen 30-Jährigen aus dem niedersächsischen Stadthagen lockten die beiden im März 2018 in einen Hinterhalt und erschlugen ihn. Der Maurer wollte eine Anzahlung von 5000 Euro – angeblich für ein vermeintlich gemeinsames Geschäft – zurückhaben.
Bei den anderen Opfern handelt es sich um einen Nachbarn, 72, und einen Hilfsarbeiter, 64. Der Hilfsarbeiter sei im August 2017 von den Angeklagten mit Steinen und einem Messer ermordet worden. Auch der Nachbar sei qualvoll gestorben: Er wurde die Treppe hinuntergestoßen, erschlagen und erwürgt. Kevin R. wurde in diesem Mordfall freigesprochen.