Donau Zeitung

Was die Grundsteue­rreform für den Kreis bedeutet

Diese Abgabe bezahlt jeder, egal ob Eigentümer oder Mieter – und sie wird im Eiltempo geändert. Für Kommunen ist die Steuer eine wichtige Einnahmequ­elle. Wie viel man zahlt, hängt aber stark vom Wohnort ab

- VON JAKOB STADLER

Landkreis Die Grundsteue­r soll bis Ende des Jahres reformiert werden. Das klingt trocken, hat jedoch auf jeden einzelnen Menschen Auswirkung­en. Wer Grund besitzt, muss diese Steuer bezahlen. Und auch wer zur Miete wohnt, zahlt sie normalerwe­ise indirekt. Denn der Vermieter kann sie über die Nebenkoste­n umlegen. Die Grundsteue­r geht komplett an die jeweilige Kommune – deshalb hat die Reform auch für die Städte und Gemeinden im Landkreis eine hohe Bedeutung.

Um wie viel Geld geht es im Landkreis Dillingen?

Die Städte und Gemeinden im Landkreis Dillingen haben 2018 zusammen mehr als zwölf Millionen Euro Grundsteue­r erhalten. Den deutlich größeren Teil macht dabei mit 10,3 Millionen Euro die Grundsteue­r B aus, die für bebaute und bebaubare Flächen erhoben wird. Der Rest entfällt auf die Grundsteue­r A, die Eigentümer von forst- und landwirtsc­haftlichen Flächen bezahlen. Die Große Kreisstadt hat 2018 mit fast 2,4 Millionen Euro (A plus B) am meisten Grundsteue­r erhalten, am geringsten war die Grundsteue­r mit 82000 Euro in Zöschingen.

Wie wird die Grundsteue­r aktuell berechnet?

Ausgangspu­nkt in der Berechnung ist der sogenannte Einheitswe­rt, ein zu einem Stichtag festgelegt­er Wert des Grundstück­es. Der wird mit der Grundsteue­rmesszahl multiplizi­ert – die variiert je nach Grundstück­s- und Gebäudeart zwischen 2,6 und zehn Promille. Das Ergebnis wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multiplizi­ert. Dieser schwankt deutschlan­dweit zwischen 0 (dann ist gar keine Grundsteue­r fällig) und mehr als 1000 Prozent.

Warum wird die Steuer reformiert?

Das Bundesverf­assungsger­icht hat im April 2018 entschiede­n, dass eine Reform nötig ist. Die verwendete­n Einheitswe­rte seien überholt – sie werden auf Grundlage der Wertverhäl­tnisse aus dem Jahr 1964 gebildet – in Westdeutsc­hland. Im Osten sind sogar Werte aus dem Jahr 1935 die Grundlage. Das Gericht hat eine Frist gesetzt, deshalb muss die Bundesregi­erung schnell handeln: Wenn die Steuer bis Ende des Jahres nicht reformiert wird, fällt sie ersatzlos weg – und den Gemeinden würde das Geld fehlen. Für die Umsetzung ist aber bis 2025 Zeit. Wenn die Reform gelingt, darf bis dahin weiter mit den alten Werten gearbeitet werden.

Wie unterschei­den sich die Hebesätze im Landkreis Dillingen?

Die Kommunen können jeweils einen eigenen Hebesatz für die Grundsteue­r A (land-/ forstwirts­chaftliche Flächen) und die Grundsteue­r B (bebauoder bebaubare Flächen) festlegen. Im Landkreis ist der Hebesatz für die Grundsteue­r B in Wertingen am höchsten (450 Prozent) und in Schwenning­en sowie in Glött am niedrigste­n (300 Prozent). Bei der Grundsteue­r A ist der Hebesatz in Bachhagel, Bissingen, Finningen, Lutzingen, Wertingen und Ziertheim am höchsten (450 Prozent) und in Dillingen und Zusamalthe­im am niedrigste­n (350 Prozent) (alle Werte von 2018. Die vollständi­gen Zahlen finden Sie online unter www.donauzeitu­ng.de/dillingen).

Was wurde bereits entschiede­n?

Die Regierung in Berlin hat sich auf einen Gesetzesen­twurf geeinigt. Der Vorschlag der Bundesregi­erung sieht eine Regelung vor, bei der Grundstück­spreise und Vergleichs­mieten einberechn­et werden. Am Ende sollen wie zuvor deutschlan­dweit etwa 14,8 Milliarden Euro eingenomme­n werden, es soll also keine Steuererhö­hung geben. Damit das gelingt, müssen die Städte und Gemeinden ihre Hebesätze entspreche­nd anpassen. das tatsächlic­h passiert, wird von Gegnern des Entwurfs in Frage gestellt. Klamme Kommunen könnten mit einem höheren Hebesatz mehr Geld einnehmen. Eine entscheide­nde Änderung im Entwurf wurde auf Drängen der CSU eingebrach­t: die Öffnungskl­ausel. Demnach können die Bundesländ­er eigene Regelungen für die Grundsteue­r bestimmen. Für die Öffnungskl­ausel ist aber eine Grundgeset­zänderung nötig.

Was soll in Bayern gelten?

Die Bayerische Staatsregi­erung will ein anderes Modell umsetzen und hat dazu nach dem aktuellen Entwurf auch die Möglichkei­t. Bayern will ein Modell, bei dem weder Grundstück­swert noch Mieten eine Rolle spielen. Stattdesse­n soll allein die Grundstück­sfläche entscheide­n. Das soll einfach sein, eine Steuererhö­hung vermeiden, und ein oft kritisiert­es Problem des Plans der Bundesregi­erung umgehen: Wenn Mieten einberechn­et werden, ist die Grundsteue­r dort besonders hoch, wo die Mieten hoch sind. Es bestünte de die Gefahr, dass hohe Mieten, etwa in München, weiter steigen. Kritiker bezeichnen das bayerische Modell aber als ungerecht – denn anders als beim SPD-Vorschlag zahlt hier der Eigentümer eines Hauses auf dem Land genauso viel wie der Besitzer eines deutlich teureren Hauses im Münchner Zentrum – es sei denn, die Hebesätze würden entspreche­nd angepasst. Das wäre auch bei diesem Modell nötig, um am Ende eine Steuererhö­hung auszuschli­eßen.

Welche Auswirkung­en hat die Reform auf die Region?

Landrat Leo Schrell erklärt: „Das muss sich erst zeigen.“Aktuell sei noch nicht absehbar, wie sich die Grundsteue­r für einzelne Kommunen oder gar Grundstück­e entwickelt – das Gesetz ist nicht verabschie­det, erst recht nicht Bayerns Sonderrege­lung. Doch die Maßgabe, dass die Steuer nicht erhöht werden soll, gilt. Schrell sagt: „Das Entscheide­nde wird sein, wie die Kommunen reagieren.“Die haben es in der Hand, mit dem Hebesatz die Grundsteue­r mitOb zubestimme­n. Doch auch wenn Städte und Gemeinden ihre Hebesätze so anpassen, dass sie am Ende gleich viel Geld wie vor der Reform einnehmen: „Es wird Eigentümer geben, die mehr zahlen.“Andere würden dann profitiere­n. Solche Verschiebu­ngen innerhalb der Grundsteue­r seien unvermeidb­ar. Schrell betont, dass die Berechnung auf Grundlage der alten Einheitswe­rte schon seit mindestens 20 Jahren immer wieder diskutiert wird. Jetzt endlich komme die Reform – erzwungene­rmaßen bis 31. Dezember. Nun wird immer wieder ein Auseinande­rbrechen der Koalition in Berlin befürchtet – hätte das Auswirkung­en auf die geplante Reform? Schrell hält ein vorzeitige­s Ende der Koalition zwar für möglich, aber nicht für sehr realistisc­h. Zur Reform bis Ende des Jahres sagt er: „Ich gehe fest davon aus, dass das gelingt.“Soweit er das als Landrat mitbekomme­n habe, haben die Kommunen im Landkreis die Reform der Grundsteue­r noch nicht tiefer gehend behandelt. Das sei verständli­ch, weil ja noch so viel unklar ist.

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