Was die Grundsteuerreform für den Kreis bedeutet
Diese Abgabe bezahlt jeder, egal ob Eigentümer oder Mieter – und sie wird im Eiltempo geändert. Für Kommunen ist die Steuer eine wichtige Einnahmequelle. Wie viel man zahlt, hängt aber stark vom Wohnort ab
Landkreis Die Grundsteuer soll bis Ende des Jahres reformiert werden. Das klingt trocken, hat jedoch auf jeden einzelnen Menschen Auswirkungen. Wer Grund besitzt, muss diese Steuer bezahlen. Und auch wer zur Miete wohnt, zahlt sie normalerweise indirekt. Denn der Vermieter kann sie über die Nebenkosten umlegen. Die Grundsteuer geht komplett an die jeweilige Kommune – deshalb hat die Reform auch für die Städte und Gemeinden im Landkreis eine hohe Bedeutung.
Um wie viel Geld geht es im Landkreis Dillingen?
Die Städte und Gemeinden im Landkreis Dillingen haben 2018 zusammen mehr als zwölf Millionen Euro Grundsteuer erhalten. Den deutlich größeren Teil macht dabei mit 10,3 Millionen Euro die Grundsteuer B aus, die für bebaute und bebaubare Flächen erhoben wird. Der Rest entfällt auf die Grundsteuer A, die Eigentümer von forst- und landwirtschaftlichen Flächen bezahlen. Die Große Kreisstadt hat 2018 mit fast 2,4 Millionen Euro (A plus B) am meisten Grundsteuer erhalten, am geringsten war die Grundsteuer mit 82000 Euro in Zöschingen.
Wie wird die Grundsteuer aktuell berechnet?
Ausgangspunkt in der Berechnung ist der sogenannte Einheitswert, ein zu einem Stichtag festgelegter Wert des Grundstückes. Der wird mit der Grundsteuermesszahl multipliziert – die variiert je nach Grundstücks- und Gebäudeart zwischen 2,6 und zehn Promille. Das Ergebnis wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Dieser schwankt deutschlandweit zwischen 0 (dann ist gar keine Grundsteuer fällig) und mehr als 1000 Prozent.
Warum wird die Steuer reformiert?
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass eine Reform nötig ist. Die verwendeten Einheitswerte seien überholt – sie werden auf Grundlage der Wertverhältnisse aus dem Jahr 1964 gebildet – in Westdeutschland. Im Osten sind sogar Werte aus dem Jahr 1935 die Grundlage. Das Gericht hat eine Frist gesetzt, deshalb muss die Bundesregierung schnell handeln: Wenn die Steuer bis Ende des Jahres nicht reformiert wird, fällt sie ersatzlos weg – und den Gemeinden würde das Geld fehlen. Für die Umsetzung ist aber bis 2025 Zeit. Wenn die Reform gelingt, darf bis dahin weiter mit den alten Werten gearbeitet werden.
Wie unterscheiden sich die Hebesätze im Landkreis Dillingen?
Die Kommunen können jeweils einen eigenen Hebesatz für die Grundsteuer A (land-/ forstwirtschaftliche Flächen) und die Grundsteuer B (bebauoder bebaubare Flächen) festlegen. Im Landkreis ist der Hebesatz für die Grundsteuer B in Wertingen am höchsten (450 Prozent) und in Schwenningen sowie in Glött am niedrigsten (300 Prozent). Bei der Grundsteuer A ist der Hebesatz in Bachhagel, Bissingen, Finningen, Lutzingen, Wertingen und Ziertheim am höchsten (450 Prozent) und in Dillingen und Zusamaltheim am niedrigsten (350 Prozent) (alle Werte von 2018. Die vollständigen Zahlen finden Sie online unter www.donauzeitung.de/dillingen).
Was wurde bereits entschieden?
Die Regierung in Berlin hat sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht eine Regelung vor, bei der Grundstückspreise und Vergleichsmieten einberechnet werden. Am Ende sollen wie zuvor deutschlandweit etwa 14,8 Milliarden Euro eingenommen werden, es soll also keine Steuererhöhung geben. Damit das gelingt, müssen die Städte und Gemeinden ihre Hebesätze entsprechend anpassen. das tatsächlich passiert, wird von Gegnern des Entwurfs in Frage gestellt. Klamme Kommunen könnten mit einem höheren Hebesatz mehr Geld einnehmen. Eine entscheidende Änderung im Entwurf wurde auf Drängen der CSU eingebracht: die Öffnungsklausel. Demnach können die Bundesländer eigene Regelungen für die Grundsteuer bestimmen. Für die Öffnungsklausel ist aber eine Grundgesetzänderung nötig.
Was soll in Bayern gelten?
Die Bayerische Staatsregierung will ein anderes Modell umsetzen und hat dazu nach dem aktuellen Entwurf auch die Möglichkeit. Bayern will ein Modell, bei dem weder Grundstückswert noch Mieten eine Rolle spielen. Stattdessen soll allein die Grundstücksfläche entscheiden. Das soll einfach sein, eine Steuererhöhung vermeiden, und ein oft kritisiertes Problem des Plans der Bundesregierung umgehen: Wenn Mieten einberechnet werden, ist die Grundsteuer dort besonders hoch, wo die Mieten hoch sind. Es bestünte de die Gefahr, dass hohe Mieten, etwa in München, weiter steigen. Kritiker bezeichnen das bayerische Modell aber als ungerecht – denn anders als beim SPD-Vorschlag zahlt hier der Eigentümer eines Hauses auf dem Land genauso viel wie der Besitzer eines deutlich teureren Hauses im Münchner Zentrum – es sei denn, die Hebesätze würden entsprechend angepasst. Das wäre auch bei diesem Modell nötig, um am Ende eine Steuererhöhung auszuschließen.
Welche Auswirkungen hat die Reform auf die Region?
Landrat Leo Schrell erklärt: „Das muss sich erst zeigen.“Aktuell sei noch nicht absehbar, wie sich die Grundsteuer für einzelne Kommunen oder gar Grundstücke entwickelt – das Gesetz ist nicht verabschiedet, erst recht nicht Bayerns Sonderregelung. Doch die Maßgabe, dass die Steuer nicht erhöht werden soll, gilt. Schrell sagt: „Das Entscheidende wird sein, wie die Kommunen reagieren.“Die haben es in der Hand, mit dem Hebesatz die Grundsteuer mitOb zubestimmen. Doch auch wenn Städte und Gemeinden ihre Hebesätze so anpassen, dass sie am Ende gleich viel Geld wie vor der Reform einnehmen: „Es wird Eigentümer geben, die mehr zahlen.“Andere würden dann profitieren. Solche Verschiebungen innerhalb der Grundsteuer seien unvermeidbar. Schrell betont, dass die Berechnung auf Grundlage der alten Einheitswerte schon seit mindestens 20 Jahren immer wieder diskutiert wird. Jetzt endlich komme die Reform – erzwungenermaßen bis 31. Dezember. Nun wird immer wieder ein Auseinanderbrechen der Koalition in Berlin befürchtet – hätte das Auswirkungen auf die geplante Reform? Schrell hält ein vorzeitiges Ende der Koalition zwar für möglich, aber nicht für sehr realistisch. Zur Reform bis Ende des Jahres sagt er: „Ich gehe fest davon aus, dass das gelingt.“Soweit er das als Landrat mitbekommen habe, haben die Kommunen im Landkreis die Reform der Grundsteuer noch nicht tiefer gehend behandelt. Das sei verständlich, weil ja noch so viel unklar ist.