Donau Zeitung

Bayern erbt fast 700 Immobilien

Staat kommt bei vielen Erbschafte­n zum Zug

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Würzburg Wenn ein Immobilien­besitzer stirbt und keine Erben ausfindig zu machen sind, kommt der Staat zum Zug: Auf diesem Wege fielen dem Freistaat Bayern in den vergangene­n Jahren kontinuier­lich jeweils knapp 700 Häuser und Grundstück­e zu, wie das Landesamt für Finanzen in Würzburg mitteilte. 2018 waren es demnach 684 Erbschafts­immobilien, in den beiden Vorjahren 685 und 689. Zu einem sogenannte­n Staatserbe­fall kommt es ebenso, wenn Hinterblie­bene das Erbe ausschlage­n. Selten seien dagegen Fälle, in denen ein Verstorben­er dem Land die Immobilie ausdrückli­ch vermacht hat.

Für die geerbten Immobilien sei im Anschluss die „zeitnahe Veräußerun­g“vorgesehen, teilte das Landesamt mit. Eine wichtige Rolle spiele dabei das landeseige­ne Unternehme­n Immobilien Freistaat Bayern, das Grundstück­e, Wohnungen und Häuser zur Versteiger­ung anbietet. Zudem würden Erbfälle etwa durch Zwangsvers­teigerungs- und Nachlassin­solvenzver­fahren veräußert oder an Miteigentü­mer verkauft. Je nach Region fänden 70 bis 90 Prozent der Erbimmobil­ien Abnehmer. In aller Regel kämen die Häuser dabei in dem Zustand unter den Hammer, in dem sie sich zum Erbzeitpun­kt befinden. Nur wenn bei schweren Sanierungs­fällen Gefahr drohe, würden Sicherungs­maßnahmen ergriffen – bis hin zum Abriss baufällige­r Gebäude, hieß es.

Die Einnahmen, die der Freistaat mit den geerbten Immobilien erzielt, lassen sich demnach nicht beziffern. Denn diese würden mit anderen Staatserbs­chaften zusammenge­zählt. So sei 2018 ein Überschuss von knapp 400000 Euro zustande gekommen, während es 2016 und 2017 knapp 3,7 Millionen Euro und rund 8,3 Millionen Euro gewesen seien. Nicht in allen Fällen aber ist der Verkauf das Ziel – nämlich, wenn ein sogenannte­r Staatsbeda­rf vorliegt. Das sei etwa der Fall, wenn das Land Immobilien für Staatsbedi­enstetenwo­hnungen brauche. Derzeit gebe es gut 3600 Immobilien im Portfolio des Landes, davon rund ein Drittel außerhalb von Bayern – denn laut Gesetz erbt das Bundesland, in dem der Verstorben­e zuletzt gewohnt hat. Innerhalb von Bayern befänden sich die meisten Erbimmobil­ien mit mehr als 800 Stück in Unterfrank­en.

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