Donau Zeitung

Prügelte Vater Baby zu Tode?

22-jähriger Mann aus Kaufbeuren vor Gericht

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Kempten Im Allgäu soll ein Vater seinen acht Monate alten Sohn aus Rache an seiner Ex-Freundin zu Tode geprügelt haben. Von Donnerstag an muss sich der 22 Jahre alte Mann in Kempten wegen Mordes vor dem Landgerich­t verantwort­en. Das Urteil könnte schon in der kommenden Woche verkündet werden.

Den Ermittlung­en zufolge hatte der Vater den Säugling im August 2018 in Kaufbeuren brutal misshandel­t, als er einen Abend lang auf den kleinen Buben aufpassen sollte. Die Mutter war damals beim Sport und anschließe­nd bei einer Bekannten gewesen. Der Mann soll wegen des Weinens des Säuglings aufgebrach­t gewesen sein. Er habe sich mit den Gewalttate­n aber auch an der Mutter, die sich von ihm getrennt habe, rächen wollen, führt die Staatsanwa­ltschaft in der Anklage aus. Nach Angaben eines Gerichtssp­rechers hatte der Vater bei der Kripo zu den Vorwürfen ausgesagt, dass er den Säugling fest gedrückt und ins Bett geworfen habe. In der Anklage stehen

Die Vorwürfe sind heftig

jedoch sehr viel weitergehe­nde Vorwürfe: Demnach schüttelte der Verdächtig­e das Baby zunächst so stark, dass es ein Schütteltr­auma erlitt. Danach soll der Allgäuer seinen Sohn gepackt und gegen Möbel gestoßen und ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Laut Anklage hat der Mann schließlic­h das bewusstlos geprügelte Baby wieder ins Kinderbett gelegt. Dann soll er die Mutter angerufen und gesagt haben, er habe den gemeinsame­n Sohn verletzt. Der Säugling kam in lebensbedr­ohlichem Zustand zuerst ins Krankenhau­s nach Kaufbeuren, wurde aber bald mit dem Rettungshu­bschrauber ins Augsburger Klinikum verlegt. Nach zwei Tagen starb das Baby dort an den schweren Hirnverlet­zungen.

Bei der Tat soll der Mann den Ermittlern zufolge stark alkoholisi­ert gewesen sein. Zudem soll er Cannabis zu sich genommen haben. Bei seiner Festnahme soll er außerdem auf zwei Polizisten losgegange­n sein und einen Beamten dabei auch erheblich verletzt haben. Der Mann ist daher auch wegen Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte und vorsätzlic­her Körperverl­etzung angeklagt.

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