Den vorsäkularen Knebelvertrag auflösen
Leserbrief zum Artikel „Lauingen will Kirchenunterhalt nicht mehr zahlen“vom 3. August:
„Wer einen Teich austrocknen will, sollte nicht die Frösche fragen!“Bei einem Stadtratsgremium mit meist hundertprozentigem Katholikenanteil wird es schon 1842 schwer gewesen sein, einen vorsäkularen „Knebelvertrag“von 1531 mit der katholischen Kirche aufzulösen/abzulösen/zu kündigen. Ich hoffe, dass zur Klärung endlich so kompetente (externe) Juristen beauftragt sind, die sich von Diözesanfinanzdirektoren nicht so leicht gesprächsweise „hieb- und stichfest“überzeugen lassen. Die Sache muss unter Artikel 140 Grundgesetz (Bezug auf Weimarer Reichsverfassung 1919) und Art. 140 ff BV („Es besteht keine Staatskirche“) hart verfolgt werden. Stadtrats- und/oder (gegebenenfalls zugleich) amtierende/frühere Pfarrgemeinderats-/Kirchenverwaltungsratsmitglieder von St. Martin, wie Martin Knecht, SPD, oder Markus Zengerle jun., CSU; zudem HH StR i.R. H. Müller (Augustinerkirche) scheinen mir für derartige Fragen ungeeignet; gehen doch staatliche Problemstellungen bei starkem katholischen Kirchenbezug traditionell recht schleppend voran (Finanzen Elisabethenstift). Im Schwarzbuch des Bayerischen Obersten Rechnungshofes steht, dass der ständige Bauunterhalt auch des Freistaates Bayern an zahllosen kirchlichen Gebäudlichkeiten (Kloster Maria Medingen usw.) auf zweifelhafter Rechtsgrundlage erfolgt. Bei weniger katholischer Unterwürfigkeit in Lauingen hätte man den Fall „Martinsmünster“wohl schon im Jahre 1842 gelöst. Am Erhalt herausragender (kirchlicher) Baudenkmäler besteht selbstverständlich größtes allgemeines Interesse („freiwillige“Zuschüsse erwirken!). Der evangelische SPD-Bürgermeisterkandidat aus 2018, der Lauingen nicht via Wahlkampfversprechen jetzt zur Schlafstadt entwickeln hätte wollen (Supermärkte auf der grünen Wiese), wäre als Volljurist wohl selbst kompetenter Prüfungsbeamter gewesen.
Andreas Käßmeyer, Lauingen
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