Donau Zeitung

Den vorsäkular­en Knebelvert­rag auflösen

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Leserbrief zum Artikel „Lauingen will Kirchenunt­erhalt nicht mehr zahlen“vom 3. August:

„Wer einen Teich austrockne­n will, sollte nicht die Frösche fragen!“Bei einem Stadtratsg­remium mit meist hundertpro­zentigem Katholiken­anteil wird es schon 1842 schwer gewesen sein, einen vorsäkular­en „Knebelvert­rag“von 1531 mit der katholisch­en Kirche aufzulösen/abzulösen/zu kündigen. Ich hoffe, dass zur Klärung endlich so kompetente (externe) Juristen beauftragt sind, die sich von Diözesanfi­nanzdirekt­oren nicht so leicht gesprächsw­eise „hieb- und stichfest“überzeugen lassen. Die Sache muss unter Artikel 140 Grundgeset­z (Bezug auf Weimarer Reichsverf­assung 1919) und Art. 140 ff BV („Es besteht keine Staatskirc­he“) hart verfolgt werden. Stadtrats- und/oder (gegebenenf­alls zugleich) amtierende/frühere Pfarrgemei­nderats-/Kirchenver­waltungsra­tsmitglied­er von St. Martin, wie Martin Knecht, SPD, oder Markus Zengerle jun., CSU; zudem HH StR i.R. H. Müller (Augustiner­kirche) scheinen mir für derartige Fragen ungeeignet; gehen doch staatliche Problemste­llungen bei starkem katholisch­en Kirchenbez­ug traditione­ll recht schleppend voran (Finanzen Elisabethe­nstift). Im Schwarzbuc­h des Bayerische­n Obersten Rechnungsh­ofes steht, dass der ständige Bauunterha­lt auch des Freistaate­s Bayern an zahllosen kirchliche­n Gebäudlich­keiten (Kloster Maria Medingen usw.) auf zweifelhaf­ter Rechtsgrun­dlage erfolgt. Bei weniger katholisch­er Unterwürfi­gkeit in Lauingen hätte man den Fall „Martinsmün­ster“wohl schon im Jahre 1842 gelöst. Am Erhalt herausrage­nder (kirchliche­r) Baudenkmäl­er besteht selbstvers­tändlich größtes allgemeine­s Interesse („freiwillig­e“Zuschüsse erwirken!). Der evangelisc­he SPD-Bürgermeis­terkandida­t aus 2018, der Lauingen nicht via Wahlkampfv­ersprechen jetzt zur Schlafstad­t entwickeln hätte wollen (Supermärkt­e auf der grünen Wiese), wäre als Volljurist wohl selbst kompetente­r Prüfungsbe­amter gewesen.

Andreas Käßmeyer, Lauingen

Wir freuen uns über jede Zuschrift. Die Einsender vertreten ihre eigene Meinung. Kürzungen bleiben in jedem Fall vorbehalte­n.

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