Ausbrechen
Als gewissenhafter Zeitungsleser hat man es in dieser Woche schriftlich bekommen: Ausbrechen ist nicht strafbar, nicht einmal, wenn man tatsächlich in einem Gefängnis ein- und dort wegen eines Verbrechens etwas absitzt. Kann sein, dass es ein Einbrechen war, das den Richter dazu erwog, das normale Leben für unbestimmte Zeit zu unterbrechen. Trotzdem soll man den Stab über den Flüchtenden nicht entzweibrechen, das haben die Altvorderen schon im 19. Jahrhundert in Gesetzen festgehalten und das Ausbrechen als einen Akt des natürlichen Freiheitstriebs des Menschen respektiert. Allerdings setzt der Staat alle Hebel in Bewegung, die Ausbrecher wieder zu Einsitzern zu machen, was bei den Flüchtigen aus Memmingen gerade auch gelang.
Aber die Fantasie ist da längst am Losbrechen. Denn irgendwie wollen wir doch alle mal mehr oder mal weniger ausbrechen – und wissen dann nicht, ob der Arbeitgeber mit uns Ausbrechern ähnlich milde wie der Staat verfährt oder ob das Arbeitsverhältnis dann einfach zerbricht. Aber manchmal ist man es einfach leid, die Komplexität der Welt auf einfache Arbeitsschritte herunterzubrechen und diese tagein, tagaus zu wiederholen.
Bevor der Groll bis in die tiefsten Schichten der Persönlichkeit durchbricht, bevor es danach vulkanisch aus einem herausbricht, ist es doch viel ratsamer, es mit Ausbrechen zu versuchen. Und gut möglich, dass danach eine völlig neue Zeit im Anbrechen ist.
Herrlich ist das mit dem Brechen, das ja eigentlich einen düster-harten Klang hat. Aber diese Wortfamilie scheint unerschöpflich. Auch wenn die Gefangenen des Lebens ihren Zustand zum Erbrechen satthaben, der gute Ton darf an dieser Stelle auf keinen Fall wegbrechen. Allerdings keimen gerade ernsthaft Gedanken auf, ob es vor der letzten Aufbrechens-Zeile jetzt doch zu einem Radebrechen kommt. Besser, Sie unterbrechen an dieser Stelle die Lektüre und brechen zu einem anderen Artikel auf.