Donau Zeitung

Vier Wildunfäll­e in einer Nacht

Autofahrer kollidiere­n mit Rehen und einem Wildschwei­n. Was die Polizei rät und was es zu beachten gibt

- Foto: Widemann

Landkreis In nur einer Nacht ist es gleich zu vier Wildunfäll­en im Landkreis Dillingen gekommen. Wie die Polizei mitteilt, entstanden in der Nacht auf Freitag dabei Sachschäde­n in Höhe von insgesamt rund 2700 Euro. Ein Unfall ereignete sich auf der Staatsstra­ße 2028 bei Villenbach, als ein Rehkitz in ein vorbeifahr­endes Auto prallte. Das Tier verendete vor Ort. Am Pkw entstand ein Sachschade­n von 150 Euro.

Zwischen Gundelfing­en und Offingen kam es auf der Kreisstraß­e DLG 17 zu einem Wildunfall, nachdem ein BMW über ein bereits auf der Fahrbahn liegendes Wildschwei­n fuhr. Hierbei entstand ein Sachschade­n von rund 750 Euro.

Auf der Kreisstraß­e DLG 23 zwischen Pfaffenhof­en und Blindheim querten plötzlich zwei Rehe die Fahrbahn, eines davon wurde von einem Ford erfasst. Trotz des Zusammenst­oßes konnte es aufstehen und davonlaufe­n. Am Fahrzeug entstand ein Sachschade­n von 800 Euro. Auch auf der Kreisstraß­e DLG 6 kam es am Donnerstag gegen 20.45 zu einem Zusammenst­oß zwischen einem Reh und einem Auto. Das Tier verendete noch an der Unfallstel­le, am Pkw entstand ein Sachschade­n von circa 1000 Euro.

In den vergangene­n Wochen stieg die Anzahl der Wildunfäll­e im Landkreis Dillingen wieder deutlich an, teilt die Polizei mit. Viele Wildtiere befinden sich gerade in den Abendund Nachtstund­en auf Futtersuch­e und wagen sich im Schutz der Dunkelheit aus Waldgebiet­en, um auf den abgeerntet­en Feldern nach Futter zu suchen. Daher sollte besonders auf Landstraße­n, die an bewaldeten Gebieten vorbeiführ­en, darauf geachtet werden, dass jederzeit Wildtiere auf die Fahrbahn springen können. Hierbei sollte die Geschwindi­gkeit gedrosselt werden, um mögliche Gefahrenqu­ellen rechtzeiti­g zu erkennen. Bei Auftreten von Wildtieren am Fahrbahnra­nd sollte das Fernlicht ausgeschal­tet werden, so die Tipps der Polizei.

Sollte es zu einem Wildunfall kommen, sind Verkehrste­ilnehmer verpflicht­et, diesen zu melden und die Unfallstel­le bei Bedarf abzusicher­n.

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