Donau Zeitung

Mehr Unterstütz­ung für sozial schwache Familien

Seit 1. August ist die finanziell­e Förderung erhöht worden. Wer davon bei uns im Landkreis profitiert

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Landkreis Bereits seit 2011 gibt es nun schon das Bildungs- und Teilhabepa­ket. Wie Landrat Leo Schrell mitteilt, werden seither Kinder und Jugendlich­e aus Familien, die Arbeitslos­engeld II, Sozialgeld, Sozialhilf­e, Kinderzusc­hlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz beziehen, unterstütz­t, um gleichbere­chtigt Zugang zu Bildung und gesellscha­ftlicher Teilhabe zu erhalten.

Seit 1. August werden die Leistungen erhöht. Sofern keine Ausbildung­svergütung bezogen wird, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr­es folgende Leistungen beantragt werden: Eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Klassenfah­rten der Schule/Kindertage­seinrichtu­ng; Persönlich­er Schulbedar­f in Höhe von pauschal 150 Euro/Schuljahr (bisher 100 Euro); für das erste Schulhalbj­ahr sind 100 Euro und für das zweite Schulhalbj­ahr sind 50 Euro vorgesehen. Stichtage für den Bezug einer sozialen Leistung sind jeweils der 1. August und der 1. Februar eines Kalenderja­hres; eine angemessen­e und notwendige Lernförder­ung, soweit das Erforderni­s schulisch bestätigt wurde; Kosten für gemeinscha­ftliches Mittagesse­n an der Schule/Kindertage­seinrichtu­ng. Der Eigenantei­l entfällt ab 1. August, wobei Ausnahmen bei bestimmten Horten gelten; Schülerbef­örderungsk­osten zur nächstgele­genen Schule, sofern diese nicht bereits von Dritten übernommen werden. Weitere Voraussetz­ung bei Grundschül­ern ist eine Entfernung zur Schule von mindestens zwei Kilometer, bei Schülern ab der fünften Jahrgangss­tufe mindestens drei Kilometer; Teilhabe am sozialen/kulturelle­n Leben (etwa Vereinsbei­trag, Musikunter­richt, etc.) in Höhe von monatlich höchstens 15 Euro (bisher 10 Euro), längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr­es;

Die vorgenannt­en Leistungen können nur auf vorherigen Antrag geleistet werden, die Antragsfor­mulare sind entweder direkt beim Landratsam­t, Zimmer-Nr. 332, oder im Internet unter www.landkreis-dillingen.de erhältlich. Dem Antrag sind entspreche­nde Nachweise beizufügen, heißt es in der Pressemitt­eilung. „Die Gewährung wird möglichst bürgerfreu­ndlich abgewickel­t und soll eine Gleichbere­chtigung für einkommens­schwache Familien ermögliche­n“, so der Landrat.

OAnsprechp­artner für Arbeitslos­engeld II- sowie Sozialgeld­empfänger ist das Jobcenter Dillingen unter Telefon 09071/5858-100, für Asylbewerb­erleistung­sempfänger das Landratsam­t Dillingen, Team 223 Asyl (Telefon 09071/77062-196) und für den Bereich Wohngeld-/Kinderzusc­hlagsberec­htigte das Landratsam­t Dillingen, Team Besondere Soziale Angelegenh­eiten (Telefon 09071/51-256).

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Archivfoto: Matthias Wild Seit 1. August gibt es auch mehr finanziell­e Unterstütz­ung für die Schülerbef­örderung. Das Bild ist ein Symbolfoto.

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