Donau Zeitung

So legen Sie Ihren eigenen Brunnen an

Bevor eine Wasserstel­le im Garten gebaut wird, muss einiges beachtet werden. Welche Anträge wichtig sind

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Landkreis Die inzwischen häufiger auftretend­en Hitzeperio­den führen dazu, dass sich insbesonde­re während der Sommermona­te viele Gartenbesi­tzer dazu entschließ­en, für die Bewässerun­g ihres Gartens einen Brunnen errichten zu lassen. Das Landratsam­t Dillingen weist in diesem Zusammenha­ng darauf hin, dass die Errichtung von Brunnen nach dem Wasserhaus­haltsgeset­z und dem Bayerische­n Wassergese­tz anzeigepfl­ichtig ist.

Das entspreche­nde Formular zur Anzeige der Brunnenerr­ichtung ist auf der Internetse­ite des Landkreise­s Dillingen unter www.landkreisd­illingen.de unter der Rubrik Landkreis und Bürgerserv­ice – Landratsam­t – Formulare – Wasserrech­t abrufbar oder kann beim Landratsam­t Dillingen, im Fachbereic­h Wasserrech­t, angeforder­t werden. Das ausgefüllt­e Formular ist – um einem Lageplan mit eingezeich­netem Brunnensta­ndort ergänzt – beim Landratsam­t Dillingen vorab einzureich­en.

Sofern keine Bedenken gegen die Errichtung des Brunnens bestehen, erhält der Anzeigende, laut Pressemitt­eilung, anschließe­nd das Einverstän­dnisschrei­ben hierzu mit den beim Bau zu beachtende­n Punkten und kann die Errichtung des Brunnens veranlasse­n. Für die Grundwasse­rentnahme selbst ist keine wasserrech­tliche Erlaubnis erforderli­ch, da unter die erlaubnisf­reie Entnahme von Grundwasse­r für den Haushalt, die der Gesetzgebe­r von der wasserrech­tlichen Erlaubnisp­flicht ausgenomme­n hat, auch die Gartenbewä­sserung fällt.

Die Grundwasse­rentnahme zur Bewässerun­g von Schrebergä­rten ist ebenfalls, laut Pressemitt­eilung, erlaubnisf­rei möglich, da es sich bei Grundwasse­rentnahmen zur Bewässerun­g von Flächen bis zu einem Hektar und mit weniger als 50 Kubikmeter Wasser pro Tag um eine geringe Menge für Zwecke des Gartenbaus zur Erhaltung der Bodenfruch­tbarkeit handelt. Unabhängig von der Erlaubnisf­reiheit der Grundwasse­rentnahme ist ein sparsamer Gebrauch des Wassers sicherzust­ellen. Vorrangig wird zur Gartenbewä­sserung daher die Verwendung von gesammelte­m Regenwasse­r empfohlen.

Die Bewässerun­g sollte bedarfsger­echt und, zur Vermeidung größerer Wasserverl­uste durch Verdunstun­g, vorrangig in den kühleren Morgen- oder Abendstund­en erfolgen. Weiterhin besteht die Verpflicht­ung zum sorgfältig­en Umgang bei der Bewässerun­g, um nachteilig­e Veränderun­gen des Grundwasse­rs zu vermeiden.

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Archivbild: Bärbel Schoen Dieser Brunnen steht bei der Kneippanla­ge Rieblingen.

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