So legen Sie Ihren eigenen Brunnen an
Bevor eine Wasserstelle im Garten gebaut wird, muss einiges beachtet werden. Welche Anträge wichtig sind
Landkreis Die inzwischen häufiger auftretenden Hitzeperioden führen dazu, dass sich insbesondere während der Sommermonate viele Gartenbesitzer dazu entschließen, für die Bewässerung ihres Gartens einen Brunnen errichten zu lassen. Das Landratsamt Dillingen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Errichtung von Brunnen nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bayerischen Wassergesetz anzeigepflichtig ist.
Das entsprechende Formular zur Anzeige der Brunnenerrichtung ist auf der Internetseite des Landkreises Dillingen unter www.landkreisdillingen.de unter der Rubrik Landkreis und Bürgerservice – Landratsamt – Formulare – Wasserrecht abrufbar oder kann beim Landratsamt Dillingen, im Fachbereich Wasserrecht, angefordert werden. Das ausgefüllte Formular ist – um einem Lageplan mit eingezeichnetem Brunnenstandort ergänzt – beim Landratsamt Dillingen vorab einzureichen.
Sofern keine Bedenken gegen die Errichtung des Brunnens bestehen, erhält der Anzeigende, laut Pressemitteilung, anschließend das Einverständnisschreiben hierzu mit den beim Bau zu beachtenden Punkten und kann die Errichtung des Brunnens veranlassen. Für die Grundwasserentnahme selbst ist keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, da unter die erlaubnisfreie Entnahme von Grundwasser für den Haushalt, die der Gesetzgeber von der wasserrechtlichen Erlaubnispflicht ausgenommen hat, auch die Gartenbewässerung fällt.
Die Grundwasserentnahme zur Bewässerung von Schrebergärten ist ebenfalls, laut Pressemitteilung, erlaubnisfrei möglich, da es sich bei Grundwasserentnahmen zur Bewässerung von Flächen bis zu einem Hektar und mit weniger als 50 Kubikmeter Wasser pro Tag um eine geringe Menge für Zwecke des Gartenbaus zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit handelt. Unabhängig von der Erlaubnisfreiheit der Grundwasserentnahme ist ein sparsamer Gebrauch des Wassers sicherzustellen. Vorrangig wird zur Gartenbewässerung daher die Verwendung von gesammeltem Regenwasser empfohlen.
Die Bewässerung sollte bedarfsgerecht und, zur Vermeidung größerer Wasserverluste durch Verdunstung, vorrangig in den kühleren Morgen- oder Abendstunden erfolgen. Weiterhin besteht die Verpflichtung zum sorgfältigen Umgang bei der Bewässerung, um nachteilige Veränderungen des Grundwassers zu vermeiden.