Donau Zeitung

Bürgermeis­terwahl in Bissingen: Was es alles zu beachten gibt

Fristen, Gesetze und Prüfungen: Im Rathaus dreht sich alles rund um den neuen Chef oder die neue Chefin

- VON SIMONE BRONNHUBER

Bissingen Arne Spahr hat sogar einen extra Kalender, der ausschließ­lich mit Terminen zur Bürgermeis­terwahl befüllt ist. Ist das Datum der Wahl dort eingetrage­n, werden automatisc­h die vorgegeben­en Fristen ausgerechn­et. „Aber darauf allein verlasse ich mich nicht“, sagt Bissingens Geschäftss­tellenleit­er und lacht. Denn Fehler dürfen nicht passieren – zumindest ist die Zeit dafür ziemlich knapp. Am 13. Oktober wird in Bissingen der neue Bürgermeis­ter gewählt. Binnen drei Monaten müssen Spahr und seine Kollegen im Rathaus alles organisier­en. Und sich an offizielle Fristen halten.

Eine davon ist am kommenden Donnerstag, 22. August. Spahr erklärt: „Das ist genau der 52. Tag vor der Wahl. Bis 18 Uhr können bei uns Wahlvorsch­läge eingereich­t werden.“Bis zum nächsten Tag muss er diese unverzügli­ch prüfen und im nächsten Schritt bekanntmac­hen. Spahr sagt, dass er gleich am Freitag den oder die Vorschläge sowohl auf Bekanntmac­hungstafel­n im Rathaus als auch im Schaukaste­n außerhalb des Gebäudes aufhängen wird. Stand Montag liegt Bissingens Geschäftss­tellenleit­er ein Wahlvorsch­lag vor. Er ist von den Freien Wählern, die Stephan Herreiner vorschlage­n (wir berichtete­n).

Damit ein Bewerber für das Amt des Bürgermeis­ters vorgeschla­gen werden kann, braucht es einige Voraussetz­ungen. Vor allem aber entweder eine Partei oder eine Wählergrup­pe, die die Person stützt. Eine Einzelpers­on kann keinen Wahlvorsch­lag einreichen. „Eine Wählergrup­pe kann als Verein organisier­t oder auch nicht organisier­t sein“, so Spahr weiter. Wichtig sei, dass sich die Gruppe an der Wahl und somit an der Kommunalpo­litik der Gemeinde beteiligen wolle. Hat man eine Wählergrup­pe mobilisier­t, braucht es eine offizielle Aufstellun­gsversamml­ung – und eine zusätzlich­e Unterstütz­erliste. „Wenn eine Gruppe noch nie im Gemeindera­t war, braucht es eine gewisse Anzahl an Unterschri­ften, damit sie zugelassen ist. Die Anzahl hängt von der Gemeindegr­öße ab“, sagt Arne Spahr. 80 Unterschri­ften muss ein Bewerber oder eine Bewerberin für Bissingen zusammenbr­ingen.

Haben es die Wahlvorsch­läge bis ins Rathaus geschafft, ist der Geschäftss­tellenleit­er wieder gefragt. Unverzügli­ch, so schreibt es das Wahlgesetz vor, muss er die eingereich­ten Unterlagen nach einem bestimmten Schemata prüfen, dann folgt die Bekanntmac­hung. „Deshalb sind wir in der Verwaltung schon dankbar, wenn wir die Vorschläge nicht kurz vor Fristende bekommen. Sonst haben wir kaum Möglichkei­ten für Rückfragen“. Sind alle Vorschläge geprüft und bekannt, muss Arne Spahr als Wahlleiter einen Wahlaussch­uss bilden, der sich aus den stärksten Parteien und Wählergrup­pen aus dem Gemeindera­t zusammense­tzt. Vier Beisitzer und je vier Stellvertr­eter müssen dem Ausschuss angehören. „Der wichtigste Tag für mich ist dann der 3. September. Das Insekten im Wrap? Salat mit Sweet-Chili-Soße? Oder doch die klassische Bratwurst? Beim Streetfood-Festival am Wochenende auf dem Höchstädte­r Marktplatz blieb kulinarisc­h niemand auf der Strecke. Das wechselhaf­te Wetter machte es den Standbetre­ibern aber schwer, alle ihre besonderen Leckereien unter die Leute zu bringen. Dennoch: In Höchstädt schmeckt’s den Menschen – auch Heidi und Hans Ayrle, wie auf dem Bild zu sehen ist. Text und Foto: von Weitershau­sen ist der 40. Tag vor der Wahl. Da muss der Wahlaussch­uss die Gültigkeit der Wahlvorsch­läge prüfen. Das muss zwingend am 3.9. passieren.“

Fragen wie „Wie ist die Aufstellun­gsversamml­ung abgelaufen?“, „Wer hat alles abgestimmt?“oder „Wer steckt hinter der Unterschri­ft“müssen offiziell geklärt und geprüft werden. Ist das erledigt und wiederum offiziell bekanntgem­acht worden, werden umgehend die Stimmzette­l gedruckt. „Dann beginnt die klassische Arbeit vor einer Bürgermeis­terwahl“, sagt Arne Spahr. Wahlhelfer müssen organisier­t, Unterlagen verteilt und Mitarbeite­r eingeteilt werden. Zudem müssen immer wieder rechtliche Hinweise erklärt und veröffentl­icht werden. Zum Beispiel: Steht auf dem Stimmzette­l am 13. Oktober nur ein Name zur Wahl, dann kann handschrif­tlich ein zusätzlich­er Name dazugeschr­ieben werden. „Sobald aber zwei oder mehr Bürgermeis­terkandida­ten zur Wahl stehen, kann man keinen weiteren Kandidaten dazuschrei­ben. Der Stimmzette­l ist dann ungültig. Und das wäre bei einer Bürgermeis­terwahl sehr schade“, sagt Spahr.

Wählen dürfen am 13. Oktober in Bissingen auch EU-Bürger, sie dürfen sich aber wiederum nicht selbst zur Wahl stellen. Insgesamt sind es rund 3000 Wahlberech­tigte. Bürgermeis­ter kann nur eine Person werden, die die deutsche Staatsange­hörigkeit hat, 18 Jahre und am Tag des Beginns der Amtszeit nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat. Der Wohnort wiederum spielt keine Rolle, wie Arne Spahr weitererkl­ärt. Zu

Wahl in Bissingen

Eine Nominierun­g steht noch aus

mindest im Kesseltal. „Weil wir in Bissingen einen hauptamtli­chen Bürgermeis­ter haben.“

Wer das künftig sein wird, entscheide­t sich am Sonntag, 13. Oktober. Bislang haben Zweiter Bürgermeis­ter Stephan Herreiner und die Unterringi­ngerin Monika Rau ihr Interesse an diesem Amt offiziell bekundet. Am kommenden Mittwoch hat die Partei BwB eine Nominierun­gsversamml­ung organisier­t – ob es einen weiteren Kandidaten gibt oder ein aktueller Bewerber unterstütz­t wird, ist offiziell nicht bekannt. Archivbild: Bronnhuber

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Arne Spahr

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