Wie hoch werden die Ausgleichszahlungen?
Zum Artikel St. Martin ist ein „historisch bedingter Einzelfall“vom 9. August und seinem eigenen zeitgleich erschienenen Leserbrief.
Die Wahrheit steht meist im letzten Satz: Der Diözesanfinanzdirektor (es fehlen mir hier bisher Klarnamen) löst die – durchaus sicherlich unbestrittene – Baulast aus 1531 in Lauingen eben „grundsätzlich“nicht ab?! Solidaritätsbekundungen zum Leserbrief vom 9. August geben Anlass, die an Stadtfinanzen interessierten Lauinger (20 Mio. Euro Schulden; gelingt 2019 der „Schuldenschnitt“?) über den staatskirchenrechtlichen Hintergrund weiter aufzuklären. Vorsäkularer Vertragspartner der Stadt Lauingen im Jahr 1531 war die Benediktinerabtei Kloster Ettal (Strafurteile wegen sex. Missbrauchs 2016 rechtskräftig abgeschlossen). Es empfiehlt sich zunächst einmal in Wikipedia die Artikel zu lesen: 1. „Säkularisation“(nicht „Säkularisierung“!) , 2. „Säkularisation in Bayern“, 3. „Stadtpfarrkirche St. Martin“, 4. „Kloster Ettal“und 5. „Bistum Augsburg“(Bilanzsumme 2018: 745 Millionen Euro; Bischöflicher Stuhl: 628 Millionen Euro). Durch die Säkularisation in Bayern fielen viele kirchliche Besitztümer via Enteignung an weltliche Landherren (Kurfürst von Bayern). Beim Martinsmünster geht es jetzt um eine Umkehr der „Pflicht“und „Kür“der Zahlungen zwischen kathol. Kirchenstiftung Lauingen einerseits und politischer Stadt Lauingen andererseits. Bisher zahlen ALLE Lauinger Einwohner – nicht nur Katholiken- über ihren „Großzehent“(Steuerschuld in Geld) immer kräftig mit – zwangsweise –; da brächte auch ein Kirchenaustritt nur teilweise Zahlungserleichterung.
Wie hoch werden die hintergründigen finanziellen Forderungen des kathol. Bistums Augsburg an die Stadt Lauingen zur Ablösung der Baulast sein (quasi „Reparationszahlungen“)? Nachdem die Stadt Lauingen in den vergangenen 498 Jahren ihren Baulastverpflichtungen immer widerstandslos nachgekommen ist, kann dieser Betrag meines Erachtens nur „ein Euro“lauten!
Andreas Käßmeyer, Lauingen