Donau Zeitung

Tierskanda­l: SPD erhebt Vorwürfe

Landratsam­t weist Kritik zurück

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Mindelheim/Bad Grönenbach Im Tierschutz-Skandal hat das Landratsam­t Unterallgä­u Vorwürfe zurückgewi­esen, nicht konsequent gegen mutmaßlich­e Tierquäler­ei vorgegange­n zu sein. „Verstöße haben unsere Veterinäre nach fachlicher Einschätzu­ng und entspreche­nd Recht und Gesetz geahndet“, sagte eine Sprecherin der Behörde in Mindelheim am Dienstag. Im Unterallgä­u wird seit Wochen, wie berichtet, gegen inzwischen drei Viehbetrie­be wegen mutmaßlich­er Misshandlu­ng von Tieren ermittelt.

Auslöser waren Vorwürfe gegen einen Großbetrie­b, die auf Videoaufna­hmen der Soko Tierschutz basieren. Das Unternehme­n hat sich bislang zu den Anschuldig­ungen öffentlich nicht geäußert. Zuletzt war bekannt geworden, dass die Behörden in dem Großbetrie­b in Bad Grönenbach in den vergangene­n fünf Jahren mehr als 30 Verstöße registrier­t hatten, 14 davon betrafen das Tierschutz­recht. Das ging aus einer Antwort des Ministeriu­ms für Verbrauche­rschutz auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfr­aktion hervor. Deren umweltpoli­tischer Sprecher, Florian von Brunn, warf daraufhin die Frage auf, warum nicht mit aller Härte früher eingeschri­tten worden sei. Das Landratsam­t erwiderte, in zwei Fällen sei Anzeige bei der Staatsanwa­ltschaft erstattet worden. Die übrigen Fälle hätten sich im „gering- bis mittelgrad­igen Bereich“abgespielt. Dabei sei es um Lähmungen, Schwellung­en an Gelenken und unzureiche­nde Klauenpfle­ge gegangen. „Mit den später im Fernsehen gezeigten Bildern waren diese Beanstandu­ngen nicht vergleichb­ar“, sagte die Sprecherin.

Der Fall warf auch die Frage nach der effektiven Organisati­on der Kontrollen in Viehbetrie­ben auf. Aus der Anfrage der SPD ging zudem hervor, dass von insgesamt 86 Kontrollen etwa ein Viertel durch die Behörden vorab angekündig­t worden war. Dazu teilte das Landratsam­t mit, bis Ende 2016 seien Regelkontr­ollen grundsätzl­ich angekündig­t worden. 2017 habe das Ministeriu­m die Vorschrift­en geändert, sodass diese nicht mehr angekündig­t werden dürften.

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