Versuchte Flucht an Heiligabend
Abschiebehäftlinge müssen ins Gefängnis
Horst Seehofer (CSU) an Bayerns Jägerpräsident Jürgen Vocke, das unserer Zeitung vorliegt. Weiter schreibt Seehofer, dass in den Ländern, die eine Jagd mit Nachtsichttechnik erlauben, die neue Regelung waffenrechtliche Rechtssicherheit schaffe. Für die Länder, die am Verbot nach dem Bundesjagdgesetz – es bleibt bestehen – festhalten, ändere sich nichts.
In Bayern können Untere Jagdbehörden in den Landratsämtern Ausnahmegenehmigungen erteilen. Einige Landkreise gehen bereits diesen Weg, andere lehnen ihn nach wie vor ab. Wie Martin Hecht, Sprecher des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, auf Anfrage mitteilte, dürfen zur Verwendung „ausschließlich Nachtsichtgeräte zugelassen werden, die durch einen Adapter mit dem Zielfernrohr auf dem Gewehr verbunden werden können“. Im Gegensatz dazu bleiben Kompaktgeräte mit integrierter Zieleinrichtung verboten. Bereits im Rahmen des Projekts „Brennpunkt Schwarzwild“in fünf Modellregionen war das Ministerium zu dem Ergebnis gekommen, dass die Jagd auf Sauen durch den Einsatz von Nachtsichttechnik optimiert werden kann. Bayerns Jägerpräsident Vocke ist seit jeher ein entschiedener Gegner dieser Methode. Der Jurist befürchtet, dass damit „alle Schleusen geöffnet werden und der Damm bricht“. Tatsächlich hat der Fraktionschef der Grünen im Bayerischen Landtag, Ludwig Hartmann, nun in einem Interview mit der Mainpost gefordert, Nachtzielgeräte auch für die Jagd auf Reh- und Rotwild zuzulassen. „Wenn man den Waldumbau ernst nimmt, muss es heißen: Wald vor Wild.“Er halte die Pläne von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), 30 Millionen neue Bäume pflanzen zu lassen, für ein „gigantisches Wildfütterungsprogramm“, wenn man nicht konsequent jagen würde. Hartmann schlägt außerdem eine Änderung des bayerischen Jagdrechts vor. Nach seiner Vorstellung sollten Waldbesitzer auch dann auf den eigenen Flächen auf die Pirsch gehen Ingolstadt Wenig zu feiern hatte ein Aserbaidschaner am Freitag. Das Landgericht Ingolstadt verurteilte ihn an seinem 25. Geburtstag zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe. Sein Zellengenosse in der Eichstätter Abschiebehaftanstalt, ein 36-Jähriger aus Tschetschenien, muss für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis.
Der Jüngere war der Rädelsführer jener wenig besinnlichen Aktion, die an Heiligabend in Eichstätt über die Bühne ging. Seine Situation damals in der Abschiebehaft beschreibt er als hoffnungslos. Seine Abschiebung war immer wieder verschoben worden, er hatte keinen Zugang zu Ärzten und Anwälten. Aus lauter Frust fasst er einen Plan und erzählte auch den anderen Insassen davon.
Und der Plan sah so aus: Er wollte ein Feuer anzünden und das anschließende Chaos zur Flucht nutzen.
25-Jähriger legte aus Frust Feuer
Niemand aber der 82 Abschiebehäftlinge wollte mitmachen und so ging der 25-Jährige an Heiligabend allein ans Werk. Er stapelte Matratzen und was er sonst noch finden konnte im kleinen Bad seiner Zelle und zündete alles an. Um auf sich und seine Situation aufmerksam zu machen, wie er sagte. Und möglicherweise auch, um zu flüchten. Jedenfalls begann es zu rauchen und zu qualmen, Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte rückten um kurz nach 18 Uhr an. Vorher hatte der Mann auch noch Videokameras mit einem Tischbein zerschlagen. Der Schaden lag bei rund 50000 Euro, ein Insasse musste wegen einer Rauchvergiftung ins Krankenhaus.
Der 36-jährige Zellengenosse stritt jede Beteiligung ab, er will lediglich von dem Vorhaben gewusst haben. Wegen Beihilfe zu einer schweren Brandstiftung wurde er dennoch verurteilt. Schließlich war er im Zimmer, als der 25-Jährige gezündelt hatte. Und dann stand er auch noch Schmiere auf dem Gang. Videokameras zeigten auch, wie der Mann später bereits über eine Mauer geklettert war – nach draußen war er aber nicht gekommen. Flucht allein ist aber ohnehin nicht strafbar.