Bräustüberl gegen Weltkonzern
Peter Hubert wollte Google verklagen, weil der Internet-Riese viel zu lange Wartezeiten für die Gaststätte des Tegernseer Wirts anzeigte. Der Suchmaschinen-Dienst hat nun klein beigegeben. Das kann ein Signal für vergleichbare Fälle sein
Tegernsee Ob es ihm passt oder nicht: Mit dem Bräustüberl Tegernsee ist Wirt Peter Hubert bei Google gelistet. Neben einer Beschreibung des Restaurants finden sich Adresse, Öffnungszeiten, Rufnummer und Bewertungen. So weit, so bequem für den Nutzer. Auch der Wirt profitiert, wenn sein Gasthaus zu sehen ist. Und viele Informationen können Unternehmer mithilfe von Google selbst platzieren und steuern.
Doch bis vor kurzem waren auch Angaben zu Wartezeiten im Bräustüberl öffentlich, die nach Ansicht von Peter Hubert völlig überzogen waren. Er versuchte zwei Jahre lang, sich zu wehren – und klagte. Der Prozess war nun für den heutigen Mittwoch vor dem Landgericht München I auf den Konzern angesetzt, doch überraschend wurde der Termin zur mündlichen Verhandlung kurzfristig abgesagt. Das teilte Wirt Peter Hubert am Dienstagabend mit. Google habe den Unterlassungsanspruch anerkannt, um Aufhebung des Termins gebeten – und sei damit einem Rechtsstreit aus dem Weg gegangen. „Das Bräustüberl hat gewonnen!“, teilte die Traditionsgaststätte mit.
Im Fokus des Streits standen die Wartezeiten im Lokal. Dem Suchmaschinen-Dienst zufolge hätten Gäste im Bräustüberl wochentags 15 Minuten, an Wochenenden sogar bis zu 90 Minuten warten müssen. Der Wirt sagt, bei ihm habe es derartige Wartezeiten nicht gegeben. Doch wie kommt Google überhaupt an solche Informationen? In einer Stellungnahme teilte der Konzern mit: „Die geschätzten Wartezeiten basieren auf anonymen Daten von Personen, die in der Vergangenheit das betreffende Restaurant besucht haben.“Welcher Art die Daten sind und nach welchem Algorithmus sie in die Wartezeiten-Übersicht eingespeist werden, gibt Google freilich nicht preis.
IT-Rechtsexperte Jörg Heidrich sagt: „Allein auf Erfahrungswerten, die Leute nach dem Restaurantbesuch aktiv zur Verfügung stellen, beruhen die Angaben nicht.“Es könnten aber Standortdaten von Smartphones eine Rolle spielen, mutmaßt der Fachanwalt, der in Diensten des Computermagazins c’t steht. „Es sind Wartezeiten zu Restaurants und Geschäften weltweit gelistet, so viele Nutzer-Rückmeldungen kann Google gar nicht zu jedem einzelnen Ort generieren.“
Überhaupt hält Heidrich den Wartezeiten-Service von Google für wenig sinnvoll: „Als Nutzer finde ich die Angaben irritierend, ich habe den Eindruck, als würde das nicht funktionieren.“Gäste, die sich vorab über eine Gaststätte informieren, könnten von den Wartezeiten-Angaben abgeschreckt werden – ohne wissen, ob diese überhaupt mit der Realität übereinstimmen.
Die Sorge teilt auch BräustüberlWirt Peter Hubert. Google arbeitet aus seiner Sicht völlig intransparent: „Sie erfahren nicht, dass es geschaltet wurde, Sie bekommen nicht gesagt, warum das geschaltet wurde. Sie können nicht sagen, dass Sie das nicht möchten – und wenn es falsch ist, können Sie es nicht korrigieren.“Google verweist auf eine Funktion, die Unternehmen Rückmeldung zu den Angaben geben können. Doch Peter Hubert habe das seit 2017 ohne Erfolg versucht, sagt er. Die Angaben zu den Wartezeiten im Bräustüberl Tegernsee hat Google bereits Mitte Juli aus dem Netz genommen.
Dass sich mit Peter Hubert erstmals ein Wirt gerichtlich gegen Google wehrte, begrüßt IT-Rechtsexperte Heidrich. „Falsche Inforzu mationen in der Öffentlichkeit sind für Selbstständige massiv geschäftsschädigend. Juristisch lässt sich das als falsche Tatsachenbehauptung verfolgen.“
Wäre es doch zum Prozess gekommen, hätte sich zudem die Frage gestellt, ob Peter Hubert den Prozess gegen Google Deutschland oder gegen den US-amerikanischen Mutterkonzern hätte führen müssen. „Google macht es einem wirküber lich nicht leicht, sie in Deutschland anzusprechen, geschweige denn sie juristisch zu belangen“, sagt Heidrich. Bei dem Suchmaschinenkonzern sei man häufig der Auffassung, dass die deutsche Niederlassung nicht zuständig ist. Auch im Fall des Bräustüberls hätte Google die Klage in Hamburg nicht akzeptiert und auf seinen Sitz in den USA verwiesen. „Dabei hat der Konzern hierzulande Büros, in denen eine Rechtsabteilung für Deutschland arbeitet.“
Auslandszustellungen sind teurer als Klagen vor deutschen Gerichten. Deshalb wäre es im Prozess zwischen dem Bräustüberl Tegernsee und Google auch um die grundsätzliche Frage gegangen, wie der Internet-Konzern rechtlich zu greifen ist. „Für erfahrene Anwälte ist das kein Problem“, sagt Rechtsexperte Heidrich. Doch diese zu engagieren, bedeutet einen großen finanziellen Aufwand. Die Folgen sind für den Verursacher des Ärgers trotzdem überschaubar.
Der Sieg im Kräftemessen mit Google bedeutet für das Bräustüberl Tegernsee nun Rechtssicherheit. Andere Unternehmen könnten sich in vergleichbaren Fällen nun leichter tun, gegen falsche und geschäftsschädigende Angaben in GoogleVerzeichnissen vorzugehen. Und Verbraucher dürften durch die Berichte rund um diese Auseinandersetzung sensibilisiert werden, die Angaben von Google kritisch zu hinterfragen.
Wie kommt Google an solche Informationen?