Donau Zeitung

Kinder richtig versichern

Wenn die Kleinen in die Schule kommen, stellt das die Eltern vor neue Fragen: Wer bezahlt eigentlich dafür, falls ihnen etwas passiert? Es lohnt sich, da genauer hinzuschau­en

- VON HANS PETER SEITEL

Augsburg Zum Schulbegin­n fragen sich viele Eltern: Sind denn die Kinder gut abgesicher­t etwa für Unfälle oder gar Krankheite­n? Die wichtigste­n Tipps, welche privaten Policen im Ernstfall wichtig sind:

„Kinder müssen nicht mit einem Strauß an Versicheru­ngen ausgestatt­et sein. Aber einige wenige sollten die Eltern gezielt für sie privat abschließe­n“, sagt Sascha Straub von der Verbrauche­rzentrale Bayern. Statt der verbreitet­en KinderUnfa­llversiche­rung empfiehlt er eine Kinder-Invaliditä­tsversiche­rung. Außerdem hält er eine Zahnzusatz­versicheru­ng für sinnvoll.

Reicht nicht der gesetzlich­e Schutz? Bedingt, sagen Verbrauche­rschützer. Die gesetzlich­e Unfallvers­icherung zahlt immer dann, wenn in der Schule oder auf dem Hin- und Rückweg etwas passiert. Sie deckt die Kosten für die medizinisc­he Behandlung, eine Pflege des Kindes und bei Bedarf für Förderunte­rricht zum Nachholen von Schulstoff ab. In besonders schlimmen Fällen hat das Kind Anspruch auf eine lebenslang­e Verletzten­rente, die aber mager ausfällt: rund 660 Euro bei voller Erwerbsunf­ähigkeit.

Problem ist: Verunglück­t das Kind beim Spielen oder Sport in der Freizeit, bringt ihm die gesetzlich­e Unfallvers­icherung nichts. Der staatliche Versicheru­ngsträger ist dafür nicht zuständig. Da ist private Vorsorge gefragt – in Form einer privaten Kinder-Unfallvers­icherung. Der Bund der Versichert­en rät zur Vereinbaru­ng einer Invaliditä­tsgrundsum­me von 100000 Euro oder mehr, um bei Bedarf mit dem Geld Haus oder Wohnung behinderte­ngerecht umbauen zu können. Außerdem sollte eine Invaliditä­tsrente für das Kind „deutlich oberhalb der Sozialleis­tungen vereinbart werden“, sagt Bianca Boss, Sprecherin des Versichert­enbundes.

Der Haken an der Police: Laut Statistisc­hem Bundesamt beruhen Schwerbehi­nderungen von Kindern und Jugendlich­en nur höchst selten auf Unfällen (weniger als 1 Prozent). Sehr viel häufiger sind Krankheite­n die Ursache. „Daher ist eine Kinder-Invaliditä­tsversiche­rung der Unfallvers­icherung eindeutig vorzuziehe­n“, sagt Verbrauche­rschützer Straub. Er rät zu einer Police, die dem Kind lebenslang eine Rente von mindestens 1000 Euro gewährt, plus eventuell einer Einmalzahl­ung zum Start.

Doch die Sache geht ins Geld. Die Invaliditä­tsversiche­rung kostet dem Experten zufolge bei günstigen Anbietern ab etwa 450 Euro im Jahr – rund das Vierfache einer günstigen Kinder-Unfallvers­icherung. Dazu kommt: „Es gibt nur wenige gute Angebote für Invaliditä­tsversiche­rungen auf dem Markt“, so Straub. Achten sollten Eltern etwa darauf, dass die Police möglichst wenige Erkrankung­en ausschließ­t. Das kommt nämlich oft für psychische Erkrankung­en vor, sagt Straub. Zudem sollte das Kind die Versicheru­ng später nahtlos in eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung (BU) umwechseln können. Tipp der Verbrauche­rzentrale: Bei der Suche nach einem passenden Angebot lohnt es sich, die Hilfe eines Honorarber­aters oder Maklers mit Spezialgeb­iet BU in Anspruch nehmen.

Und sollte man die Zähne extra versichern? Die ersten Zähne nach den Milchzähne­n sind meist gesund. Eine gute Pflege vorausgese­tzt, bleiben sie das in der Regel auch längere Zeit. Trotzdem sollten Eltern eine Zahnzusatz-Versicheru­ng für die Kleinen abschließe­n – „und zwar so früh wie möglich. Am besten ab dem 1. Lebensjahr“, sagt Fachmann Straub. Sein Argument: Der BeiDas tragsvorte­il durch den frühen Abschluss bleibe dem Kind auch im Erwachsene­nalter erhalten. „Früher oder später zahlt sich das, beim ersten fälligen Zahnersatz, aus“, so der Verbrauche­rschützer.

Und wenn die Kinder was anstellen? Eine private Haftpflich­t-Versicheru­ng ist laut Bund der Versichert­en „unverzicht­bar“– allerdings nicht nur für das Kind, sondern für die ganze Familie. Die Verbrauche­rorganisat­ion empfiehlt einen Vertrag, der auch Schäden übernimmt, den sogenannte „deliktunfä­hige“Kinder verursacht­en.

Der Grund: Minderjähr­ige gelten bis zu ihrem siebten Geburtstag, im Straßenver­kehr sogar bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahr­es, als deliktunfä­hig. Das hießt, sie haften nicht für bei Dritten angerichte­te Schäden. Sofern keiner der Erziehungs­berechtigt­en seine Aufsichtsp­flicht verletzte, bleiben Geschädigt­e dann häufig auf den Kosten sitzen. Wer dies vermeiden möchte, könne den eigenen Versichere­r bitten, den Schaden in diesem Fall zu übernehmen, sagt die Sprecherin der Versichert­en, Boss: „Das ist jedoch nur möglich, wenn der Tarif auch Schäden durch deliktunfä­hige Kinder abdeckt.“

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Foto: stock.adobe.com Wenn Kindern auf dem Schulweg ein Unfall passiert, dann zahlt meist die gesetzlich­e Unfallvers­icherung. Allerdings deckt die auch nicht alle Kosten ab. Und sie greift auch nicht, wenn das Kind beim Sport oder beim Spielen verletzt wird.

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