Liga zahlt unter Vorbehalt
Die DFL überweist über eine Million Euro an das Bundesland Bremen. Allerdings lässt der Liga-Verband die Möglichkeit offen, sich juristisch zu wehren
Frankfurt am Main/Bremen Die Deutsche Fußball Liga (DFL) wird vier Gebührenbescheide des Bundeslandes Bremen fristgerecht begleichen – gibt sich rechtlich aber längst noch nicht geschlagen. Dies teilte die DFL mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Gebührenerhebung für zusätzliche Polizeikräfte bei Hochrisikospielen mit. Die Höhe der Gebührenbescheide liegt bei insgesamt 1,17 Millionen Euro und soll nun vorerst zur Hälfte von Werder Bremen beglichen werden.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sprach von einem wichtigen Schritt und riet dem Bremer Bundesligisten zugleich, sich zu wehren und gegen das Abwälzen der Kosten durch die DFL vorzugehen. Die Dachorganisation erhob zeitgleich Widerspruch gegen alle Gebührenbescheide und behielt sich vor, diese einzeln gerichtlich überprüfen zu lassen.
„Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist nach Abschluss des Rechtsweges möglich“, ließ die DFL im Schlusssatz ihrer Erklärung wissen. Bei Werder wurden indes schon länger Rücklagen für eine Beteiligung gebildet. Die DFL teilt die Summe zunächst wie folgt auf: Etwa die Hälfte soll Werder zahlen, die andere Hälfte wird zwischen den 36 Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga aufgeteilt.
Das DFL-Präsidium soll nun entscheiden, nach welchem Schlüssel die 584000 Euro aufgeteilt werden. Neben den vier genannten Partien steht noch für weitere drei Spiele in Bremen eine Gebührensumme von insgesamt etwa 1,1 Millionen Euro aus. Bei diesen Spielen sind aber entweder noch keine Bescheide versandt worden oder es steht noch eine Gerichtsentscheidung aus. Wie die DFL mit den Gebühren im Binnenverhältnis mit Werder Bremen umgehe, das könne Bremen nicht beeinflussen, sagte Innensenator Mäurer. „Indem sie die Hälfte der Summe auf Werder Bremen abwälzt, versucht sie, Politik zu machen und den Druck aufs Land zu erhöhen.“
Um die Erstattung zusätzlicher Polizeikosten bei Hochrisikospielen gibt es seit längerem Streit. Auslöser der juristischen Auseinandersetzung war ein Gebührenbescheid des Landes Bremen für einen umfangreichen Polizeieinsatz im Jahr 2015. Im März 2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine Beteiligung der Vereine bei Hochrisikospielen grundsätzlich rechtens ist.
Mit dem Urteil im Rücken versucht Bremens Innensenator auch Ressortchefs in anderen Bundesländern für die Idee zu gewinnen. Er werde sich mit „interessierten Kollegen“in Kürze in Mainz treffen, um Modalitäten für einen Fußballsolidarfonds zu besprechen.
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