Donau Zeitung

Heftiger Gegenwind

Der Ausbau der Windkraft an Land ist quasi zum Erliegen gekommen. Doch der als sauber geltende Strom wird benötigt, um die Klimaziele zu erreichen. Das Patt scheint perfekt

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In der einst boomenden Windenergi­ebranche mit zehntausen­den Beschäftig­ten wächst wegen unklarer Perspektiv­en die Verunsiche­rung. Ein Treffen von Branchenve­rtretern mit Wirtschaft­smister Peter Altmaier (CDU) brachte keine konkreten Ergebnisse zum weiteren Ausbau. Doch in der Politik gewinnt der Streit um einen geplanten Mindestabs­tand von 1000 Metern der Windräder zu Wohnsiedlu­ngen an Schärfe. Grünen-Fraktionsv­ize Oliver Krischer sagte am Dienstag: „Altmaier muss sich jetzt entscheide­n, ob er Politik für die AntiWindkr­aft-Taliban in seiner eigenen Partei macht oder ob er für die Arbeitsplä­tze in der Windbranch­e kämpft.“

Der Ausbau der Windkraft an Land ist in diesem Jahr fast zum Erliegen gekommen. Hauptgründ­e sind lange Genehmigun­gsverfahre­n, zu wenig ausgewiese­ne Flächen und viele Klagen. Vor Ort ist der Bau von Windrädern oft heftig umstritten. Die Branche befürchtet nun, die Ausbaukris­e könnte sich weiter verschärfe­n. Erst vor kurzem hatte der Windkrafta­nlagenhers­teller Enercon einen Stellenabb­au angekündig­t. Grund für die Krisenstim­mung ist die Mindest-Abstandsre­gelung von 1000 Metern. Laut Entwurf aus dem Wirtschaft­sressort sollen fünf nebeneinan­derstehend­e Häuser als Wohnsiedlu­ng gelten. Die Länder sollen davon aber abweichen können. Altmaier verteidigt­e die Pläne der Bundesregi­erung. Die Union und die SPD hätten gemeinsam beschlosse­n, Hinderniss­e für Genehmigun­gen von Windparks abzubauen. Aber „auch die berechtigt­en Sorgen vieler Menschen“müssen ernst genommen werden, sagte der Minister im Deutschlan­dfunk.

Bürgerinit­iativen kritisiert­en den geplanten Mindestabs­tand von 1000 Metern als zu gering. In einem offenen Brief an Altmaier schrieb die Initiative „Rettet Brandenbur­g“, die Lärm- und Infraschal­lemissione­n der Windkrafta­nlagen mit neuen Höhen von 250 bis 300 Meter machten viele Menschen und Tiere krank, wenn die Abstände nicht mindestens das zehnfache der Höhe betragen würden. Die schärfste Abstandsre­gelung in Deutschlan­d gilt in Bayern, die sogenannte 10-H-Regelung – demnach muss der Abstand eines Windrades von Wohnsiedlu­ngen mindestens zehn Mal so weit sein wie die Anlage hoch ist. Bei einer Anlagenhöh­e von 200 Metern wären das zwei Kilometer.

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Foto: Ingo Wagner, dpa Wie nah ist zu nah? Windpark hinter Wohnhäuser­n.

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