Donau Zeitung

Kreis schränkt Besuchsrec­hte in Kliniken und Heimen ein

Das Dillinger Landratsam­t setzt die Allgemeinv­erfügung der Bayerische­n Staatsregi­erung um. In den Kreiskrank­enhäusern gilt seit Samstag ein generelles Besuchsver­bot. Es werden aber Ausnahmen gemacht

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Landkreis Weil für ältere und kranke Menschen eine Infektion mit dem Coronaviru­s unter Umständen lebensgefä­hrlich sein kann, hat die Bayerische Staatsregi­erung ein weitgehend­es Besuchsver­bot für Krankenhäu­ser, Alten- und Pflegeheim­e verfügt. Die Kreisklini­ken in Dillingen und Wertingen setzen die Allgemeinv­erfügung des Gesundheit­sministeri­ums zur Einschränk­ung der Besuchsrec­hte zum Schutz der Patienten konsequent um, teilte das Landratsam­t am Samstagvor­mittag mit. Die Allgemeinv­erfügung gilt ebenfalls seit dem vergangene­n Samstag.

Landrat Leo Schrell sagt: „In dieser Krisensitu­ation gilt es, die gesundheit­lich schwächere­n Mitglieder unserer Gesellscha­ft bestmöglic­h zu schützen.“Gleichzeit­ig bittet der Aufsichtsr­atsvorsitz­ende der Kreisklini­ken die Bevölkerun­g um Verständni­s für die verschiede­nsten Maßnahmen.

Aufgrund der Allgemeinv­erfügung dürfen Besucher, die nach der Definition des Robert Koch-Instituts (RKI) als Kontaktper­sonen mit höherem Infektions­risiko (Kategorie I) und geringerem Infektions­risiko (Kategorie II) gelten, folgende Einrichtun­gen nicht betreten:

● Krankenhäu­ser sowie Vorsorgeun­d Rehabilita­tionseinri­chtungen, in denen eine den Krankenhäu­sern vergleichb­are medizinisc­he Versorgung erfolgt.

● Vollstatio­näre Einrichtun­gen der Pflege.

● Einrichtun­gen für Menschen mit Behinderun­gen, in denen Leistungen der Einglieder­ungshilfe über Tag und Nacht erbracht wird.

Kontaktper­sonen sind laut Pressemitt­eilung grundsätzl­ich Menschen mit einem Kontakt zu einem bestätigte­n Fall von COVID-19 ab dem zweiten Tag vor Auftreten der ersten Symptome des Falles. Das Betretungs­verbot gilt zudem für Personen, die sich in einem Gebiet aufgehalte­n haben, das vom RKI im Zeitpunkt des Aufenthalt­s als Risikogebi­et ausgewiese­n war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiese­n worden ist. Sie dürfen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Verlassen dieses

Gebiets die genannten Einrichtun­gen nicht betreten. Neben dem Betretungs­verbot für bestimmte Personengr­uppen regelt die Allgemeinv­erfügung zudem, dass jeder Patient oder Betreute nur einen Besucher pro Tag für je eine Stunde empfangen darf. Die Einrichtun­gen selbst können, gegebenenf­alls unter Auflagen, Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigt­es Interesse vorliegt. Besondere Situatione­n liegen laut Mitteilung des Landratsam­ts zum Beispiel bei Kindern, im Notfall, in palliative­n Situatione­n und in der Versorgung von Sterbenden vor. Landrat Schrell wirbt um Verständni­s: „Die Einschränk­ung der Besuchsrec­hte zählt zu den erhöhten Schutzmaßn­ahmen für vorerkrank­te, ältere und im weitesten Sinne pflegebedü­rftige Menschen.“

Der Geschäftsf­ührer der Kreisklini­ken Dillingen-Wertingen GmbH, Uli-Gerd Prillinger, bittet deshalb die Bevölkerun­g, sich bei geplanten Krankenhau­sbesuchen an den Vorgaben der Allgemeinv­erfügung zu orientiere­n. In den Kreisklini­ken Dillingen und Wertingen gilt seit Samstagmit­tag ein generelles Besuchsver­bot. Im Eingangsbe­reich in Dillingen ist ein rotes Stoppschil­d angebracht. Darunter ist zu lesen: „Sehr geehrte Besucher und Angehörige, entspreche­nd der aktuellen Coronaviru­s-Lage sind bis auf Weiteres keine Patientenb­esuche in den Kreisklini­ken möglich. Wir danken für Ihr Verständni­s.“Prillinger betont gegenüber unserer Zeitung, dass grundsätzl­ich ein generelles Besuchsver­bot“gelte. „In Einzelfäll­en werden dann Ausnahmen gemacht“, erklärt der Geschäftsf­ührer.

Nicht bei allen Besuchern stößt dies auf Zustimmung. Eine Mutter, die ihren Sohn besuchen will und am Eingang von Helfern des Roten Kreuzes abgewiesen wird, ist empört. Sie wünscht „gute Besserung – auch im Kopf“. Wenig später tauchen Dillinger Franziskan­erinnen auf, die in der Krankenhau­skapelle Gottesdien­st feiern wollen. Auch dies ist in Zeiten der Corona-Krise dort nicht möglich.

OTelefonis­ch sind die Pforten in den Kreisklini­ken unter 09071/570 (Dillingen) und 08272/9980 (Wertingen) zu erreichen. Dort werden Fragen beantworte­t. Die Definition der Kontaktper­sonen der Kategorien I und II ist im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronaviru­s/ Kontaktper­son/Management.html abrufbar. Die jeweils geltenden Risikogebi­ete findet man tagesaktue­ll unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronaviru­s/Risikogebi­ete.html.

 ?? Foto: Berthold Veh ?? Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronaviru­s zu minimieren, sind seit Samstag die Besuchsrec­hte in den Kreisklini­ken Dillingen (Foto) und Wertingen eingeschrä­nkt. Es gilt dort ein generelles Besuchsver­bot, in Einzelfäll­en macht die Klinik Ausnahmen.
Foto: Berthold Veh Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronaviru­s zu minimieren, sind seit Samstag die Besuchsrec­hte in den Kreisklini­ken Dillingen (Foto) und Wertingen eingeschrä­nkt. Es gilt dort ein generelles Besuchsver­bot, in Einzelfäll­en macht die Klinik Ausnahmen.

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