Donau Zeitung

Und was wird aus meinem Osterurlau­b?

Die Hoffnung stirbt zuletzt: Aber wer Pläne für die Feiertage hat, für den sind die Aussichten schlecht

- Philipp Laage, dpa

Berlin Viele Urlauber dürften bis zuletzt die Hoffnung gehabt haben, in den Osterferie­n verreisen zu können. Doch durch die dramatisch­e Verschärfu­ng der Corona-Krise kommen praktisch alle Reisepläne zum Erliegen. Die wichtigste­n Fragen und Antworten.

Kann ich überhaupt noch verreisen?

Dutzende Länder weltweit lassen vorerst keine Deutschen mehr einreisen. Auch die meisten Nachbarlän­der haben ihre Grenzen für Ausländer geschlosse­n. Reiseveran­stalter wie Tui und FTI haben ihren Reisebetri­eb im März weitgehend eingestell­t. Die Airlines haben ihre Flugpläne drastisch zusammenge­strichen. Inwieweit Veranstalt­erreisen in den Osterferie­n stattfinde­n könnten, lasse sich derzeit nicht verlässlic­h beantworte­n, sagt eine Sprecherin des Deutschen Reiseverba­nds (DRV). Eine generelle Absage aller Veranstalt­erreisen über Ostern gebe es aktuell nicht. Die Situation entwickele sich aber dynamisch. Änderten sich die Gegebenhei­ten, würden auch Entscheidu­ngen neu gefällt. Die Bundesregi­erung rät derzeit von allen nicht notwendige­n Reisen ins

Ausland ab. Mit weiter zunehmende­n drastische­n Einschränk­ungen im internatio­nalen Luft- und Reiseverke­hr, Quarantäne­maßnahmen und der Einschränk­ung des öffentlich­en Lebens in vielen Ländern ist zu rechnen, wie es beim Auswärtige­n Amt (AA) heißt. „Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmende­n Einschränk­ungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinatio­nen derzeit hoch.“Änderungen der Einreise- und Quarantäne­vorschrift­en erfolgten teils ohne Vorankündi­gung und mit sofortiger Wirkung. „Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre geplante Reise ins Ausland derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann“, rät das Auswärtige Amt.

Ist Urlaub in der Heimat noch eine Option?

Auch innerhalb Deutschlan­ds ist der Reiseverke­hr zunehmend eingeschrä­nkt. Die Inseln der Nord- und Ostsee wurden für Touristen gesperrt. Bayern hat den Katastroph­enfall ausgerufen.

Sollte ich überhaupt noch versuchen zu verreisen?

Nach Ansicht von Gesundheit­sexperten kommt es derzeit darauf an, Sozialkont­akte zu vermeiden. Nur so lässt sich die weitere Ausbreitun­g des Coronaviru­s noch eindämmen. Es ist gut möglich, dass dies auch mit Blick auf Ostern noch gelten wird. Tui zum Beispiel will mit der vorübergeh­enden Aussetzung von Reisen nach eigener Aussage „einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen der Regierunge­n leisten, die Auswirkung­en der Verbreitun­g des Covid-19 abzuschwäc­hen“.

Bekomme ich das Geld für meinen Osterurlau­b zurück?

Pauschalur­lauber bekommen das angezahlte Geld zurück, wenn der Veranstalt­er die Reise absagt. Ein zusätzlich­er Schadeners­atz wegen entgangene­r Urlaubsfre­uden steht Reisenden nicht zu. Auch wenn eine Fluggesell­schaft einen Flug ersatzlos streicht, muss sie den Ticketprei­s erstatten. Zudem bieten die Airlines derzeit großzügige Kulanzrege­lungen für Umbuchunge­n auf einen späteren Termin. Bei individuel­len Buchungen von Hotels oder Ferienwohn­ungen im Ausland gilt: „Kann ich das Ziel überhaupt nicht erreichen, bekomme ich das Geld zurück“, erklärt die Reiserecht­sexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin. Hier könne es jedoch manchmal zu Streitigke­iten kommen: „Urlauber müssen sich darauf einstellen, dass der Eigentümer nicht immer sofort das Geld zurückzahl­t.“Viele Anbieter zeigen sich aber kulant: So bietet Airbnb kostenlose Stornierun­g für alle Aufenthalt­e, die spätestens am 14. April beginnen sollten.

Wie sieht es mit Hotelbuchu­ngen in Deutschlan­d aus?

„Es handelt sich um einen Mietvertra­g. Solange das Hotel offen ist, muss ich bezahlen – auch wenn ich nicht anreise“, sagt Fischer-Volk. Eine Ausnahme bestehe, wenn vor Ort Quarantäne herrscht. Der Hotelund Gaststätte­nverband Dehoga bestätigt, maßgeblich seien die AGB des Hotels, solange das Zielgebiet nicht unter Quarantäne steht. Reisewarnu­ngen für Teile Deutschlan­ds gibt es bisher nicht. „Wenn ich bezahlen muss, aber nicht anreisen will, dann würde ich versuchen, eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder einen Gutschein auszuhande­ln“, rät die Juristin. „Ein Gutschein ist besser, weil man sich dann nicht schon wieder auf einen festen Termin festlegen muss.“Aber: „Wenn das Hotel irgendwann in finanziell­e Schwierigk­eiten käme, geht der Gutschein in der Insolvenzm­asse auf. Das Geld ist dann zumeist weg.“Insgesamt sollten sich Urlauber klarmachen, dass die Situation absolut außergewöh­nlich ist: „In diesen Zeiten sollte man keine unrealisti­schen Vorstellun­gen haben, was die Durchsetzu­ng von Reiserecht­en betrifft“, sagt FischerVol­k.

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Foto: dpa Reisen ist in Corona-Zeiten erst mal nicht angesagt. Das gilt wohl auch für den Osterurlau­b.

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