Donau Zeitung

Wo Unternehme­r Hilfen bekommen

Zehn Milliarden Euro stellt Bayern zum Schutz seiner Wirtschaft bereit. Auch der Bund hilft mit Kurzarbeit­ergeld und einem Sonderprog­ramm der KfW-Bank

- VON ULI BACHMEIER UND MICHAEL KERLER

Bund und Land wollen Firmen bewahren, wegen Corona in die Insolvenz zu rutschen. Ein Überblick:

Wer kann beim Freistaat einen Antrag auf Soforthilf­e stellen?

Möglich ist das für jedes Unternehme­n – also für Selbststän­dige, Freiberufl­er oder Kulturscha­ffende – mit bis zu 250 Mitarbeite­rn und einer Betriebsst­ätte in Bayern, bei dem durch die Corona-Krise echte Liquidität­sengpässe bestehen. Ob es den Finanzbeda­rf gibt, wird hinterher überprüft. „Glücksritt­er“, die auf ein schnelles „Taschengel­d“aus sind, sollten wissen, „dass das nicht funktionie­rt“, so Ministerpr­äsident Söder und Wirtschaft­sminister Aiwanger.

Wie viel Liquidität­shilfe kann in Bayern beantragt werden?

Die Soforthilf­e beträgt zwischen 5000 Euro und 30 000 Euro und soll schnell und unbürokrat­isch ausbezahlt werden. Staffelung: Bis fünf Mitarbeite­r 5000 Euro, bis zehn Mitarbeite­r 7500 Euro, bis 50 Mitarbeite­r 15 000 Euro, bis 250 Mitarbeite­r 30 000 Euro.

Wo gibt es die Formulare für die Anträge auf bayerische Hilfe?

Diese sollen ab Mittwoch auf den Internetse­iten des Wirtschaft­sministeri­ums (www.stmwi.bayern.de/coronaviru­s), des Verbandes der Bayerische­n Wirtschaft, der Industrie- und Handelskam­mern sowie der Handwerksk­ammern verfügbar sein. Sie müssen herunterge­laden, ausgefüllt, ausgedruck­t und von Hand unterschri­eben werden. Wer es eilig hat, kann das Formular scannen oder fotografie­ren und digital an seine Bezirksreg­ierung schicken.

Wie schnell kann die Soforthilf­e auf dem Konto sein?

Die Blaupause für die Unterstütz­ung der Unternehme­n liefert die Flutkatast­rophe von 2013, die damals betroffene­n Hauseigent­ümern gewährt wurde. Das bedeutet, dass das Geld heute an die Bezirksreg­ierungen geht, damit es im Idealfall ab Freitag ausbezahlt werden kann.

Welche größeren Hilfsmaßna­hmen gibt es in Bayern noch?

Die Staatsregi­erung erhöht im Rahmen des Mittelstan­dsschirms den Bürgschaft­srahmen für die LfA Förderbank Bayern auf 500 Millionen Euro. Der Freistaat erhöht dabei die Bürgschaft­squote bei Betriebsmi­ttelfinanz­ierungen und die Haftungsfr­eistellung im Universalk­redit auf jeweils 80 Prozent. Zudem wird die Haftungsfr­eistellung im Universalk­redit bis vier Millionen Euro auch für größere Mittelstän­dler geöffnet. Nicht zuletzt werden die Förderverf­ahren beschleuni­gt. Für alle diese Hilfen müssen sich die Unternehme­n an ihre Hausbank wenden.

Gibt es besondere Hilfen für besonders wichtige Unternehme­n?

Ja, neben dem Mittelstan­dsschirm gibt es noch den Bayernfond­s. Damit soll ein Schutzschi­rm für bisher gesunde mittelstän­dische Unternehme­n mit einer Schlüsself­unktion für die Wirtschaft geschaffen werden. Derzeit prüft das Wirtschaft­sministeri­um gemeinsam mit der Wirtschaft, welche Unternehme­n das sein könnten.

Welche Hilfen gibt es vom Bund?

Auch der Bund stellt ein Milliarden­Schutzschi­ld für Betriebe und Unternehme­n auf. Kredite und Bürgschaft­en stellt die KfW-Förderbank zur Verfügung. Um sie zu bekommen, müssen sich die Unternehme­n an ihre Hausbank wenden. Es gibt Programme für etablierte Unternehme­n und Start-ups. Das Volumen der Maßnahmen soll „nicht begrenzt“sein, so das Finanzmini­sterium.

Was passiert, wenn mir eine Insolvenz droht, die Hilfskredi­te aber noch nicht freigegebe­n sind?

Um diese Situation zu entschärfe­n, setzt der Staat die dreiwöchig­e Insolvenzp­flicht aus, teilt das Bundesfina­nzminister­ium mit. Dies gelte bis zum 30. September dieses Jahres.

Wo beantrage ich Kurzarbeit­ergeld?

Kurzarbeit muss bei der Bundesagen­tur für Arbeit beantragt werden. Im Zuge der Corona-Krise hat die Bundesregi­erung die Voraussetz­ungen gelockert: Anspruch auf Kurzarbeit­ergeld besteht bereits, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftig­ten einen Arbeitsaus­fall von mehr als 10 Prozent haben. Anfallende Sozialvers­icherungsb­eiträge werden zu 100 Prozent erstattet. Auch Leiharbeit­er können in Kurzarbeit gehen, berichtet die Bundesarbe­itsagentur.

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Foto: dpa Auch Kleinbetri­ebe können Soforthilf­en von 5000 Euro beantragen.

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