Wo Unternehmer Hilfen bekommen
Zehn Milliarden Euro stellt Bayern zum Schutz seiner Wirtschaft bereit. Auch der Bund hilft mit Kurzarbeitergeld und einem Sonderprogramm der KfW-Bank
Bund und Land wollen Firmen bewahren, wegen Corona in die Insolvenz zu rutschen. Ein Überblick:
Wer kann beim Freistaat einen Antrag auf Soforthilfe stellen?
Möglich ist das für jedes Unternehmen – also für Selbstständige, Freiberufler oder Kulturschaffende – mit bis zu 250 Mitarbeitern und einer Betriebsstätte in Bayern, bei dem durch die Corona-Krise echte Liquiditätsengpässe bestehen. Ob es den Finanzbedarf gibt, wird hinterher überprüft. „Glücksritter“, die auf ein schnelles „Taschengeld“aus sind, sollten wissen, „dass das nicht funktioniert“, so Ministerpräsident Söder und Wirtschaftsminister Aiwanger.
Wie viel Liquiditätshilfe kann in Bayern beantragt werden?
Die Soforthilfe beträgt zwischen 5000 Euro und 30 000 Euro und soll schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden. Staffelung: Bis fünf Mitarbeiter 5000 Euro, bis zehn Mitarbeiter 7500 Euro, bis 50 Mitarbeiter 15 000 Euro, bis 250 Mitarbeiter 30 000 Euro.
Wo gibt es die Formulare für die Anträge auf bayerische Hilfe?
Diese sollen ab Mittwoch auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums (www.stmwi.bayern.de/coronavirus), des Verbandes der Bayerischen Wirtschaft, der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern verfügbar sein. Sie müssen heruntergeladen, ausgefüllt, ausgedruckt und von Hand unterschrieben werden. Wer es eilig hat, kann das Formular scannen oder fotografieren und digital an seine Bezirksregierung schicken.
Wie schnell kann die Soforthilfe auf dem Konto sein?
Die Blaupause für die Unterstützung der Unternehmen liefert die Flutkatastrophe von 2013, die damals betroffenen Hauseigentümern gewährt wurde. Das bedeutet, dass das Geld heute an die Bezirksregierungen geht, damit es im Idealfall ab Freitag ausbezahlt werden kann.
Welche größeren Hilfsmaßnahmen gibt es in Bayern noch?
Die Staatsregierung erhöht im Rahmen des Mittelstandsschirms den Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank Bayern auf 500 Millionen Euro. Der Freistaat erhöht dabei die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit auf jeweils 80 Prozent. Zudem wird die Haftungsfreistellung im Universalkredit bis vier Millionen Euro auch für größere Mittelständler geöffnet. Nicht zuletzt werden die Förderverfahren beschleunigt. Für alle diese Hilfen müssen sich die Unternehmen an ihre Hausbank wenden.
Gibt es besondere Hilfen für besonders wichtige Unternehmen?
Ja, neben dem Mittelstandsschirm gibt es noch den Bayernfonds. Damit soll ein Schutzschirm für bisher gesunde mittelständische Unternehmen mit einer Schlüsselfunktion für die Wirtschaft geschaffen werden. Derzeit prüft das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der Wirtschaft, welche Unternehmen das sein könnten.
Welche Hilfen gibt es vom Bund?
Auch der Bund stellt ein MilliardenSchutzschild für Betriebe und Unternehmen auf. Kredite und Bürgschaften stellt die KfW-Förderbank zur Verfügung. Um sie zu bekommen, müssen sich die Unternehmen an ihre Hausbank wenden. Es gibt Programme für etablierte Unternehmen und Start-ups. Das Volumen der Maßnahmen soll „nicht begrenzt“sein, so das Finanzministerium.
Was passiert, wenn mir eine Insolvenz droht, die Hilfskredite aber noch nicht freigegeben sind?
Um diese Situation zu entschärfen, setzt der Staat die dreiwöchige Insolvenzpflicht aus, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Dies gelte bis zum 30. September dieses Jahres.
Wo beantrage ich Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeit muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Im Zuge der Corona-Krise hat die Bundesregierung die Voraussetzungen gelockert: Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht bereits, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden zu 100 Prozent erstattet. Auch Leiharbeiter können in Kurzarbeit gehen, berichtet die Bundesarbeitsagentur.