Urteil nach Skandal um Bayern-Ei
Bewährungsstrafe für ehemaligen Geschäftsführer
Regensburg Sechs Jahre nach dem Salmonellen-Skandal um die niederbayerische Firma Bayern-Ei ist der frühere Geschäftsführer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Regensburg legte ihm am Dienstag Betrug in 190 Fällen sowie 26 Fälle der fahrlässigen Körperverletzung zur Last. Das Gericht ordnete zudem an, bei dem Mann Vermögen in Höhe von 1,6 Millionen Euro einzuziehen – der Betrugssumme entsprechend. Damit soll sichergestellt werden, dass der Ex-Geschäftsführer an dem Betrug nicht verdient hat, erläuterte ein Gerichtssprecher. Angesichts der Corona-Epidemie ging der Prozess schneller zu Ende als geplant. Das Strafmaß hätte erst kommende Woche verkündet werden sollen.
Als Bewährungsauflage muss der 49-Jährige 350000 Euro an verschiedene soziale Einrichtungen zahlen, führte der Vorsitzende Richter Michael Hammer aus. In der Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann auch einen Fall der Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Hiervon rückte sie mangels Beweisen ab. Das Gericht teilt diese Einschätzung. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass ein Zusammenhang zwischen dem Tod eines Seniors in Österreich und Eiern der Firma Bayern-Ei zwar wahrscheinlich sei, jedoch nicht zweifelsohne sicher. Der Senior war vor seinem Tod zweimal wegen einer Salmonellen-Infektion in einem Krankenhaus zur Behandlung. Unklar sei geblieben, ob es sich um zwei unabhängige Infektionen gehandelt habe oder ob die zweite eine Folge der ersten gewesen ist. Die erste Infektion habe sich auf Bayern-Ei-Ware zurückführen lassen. Eine Salmonellen-Infektion sei zwar „die wahrscheinlichste, nicht aber die einzige denkbare Todesursache“, sagte der Richter.
Zugunsten des Angeklagten sei berücksichtigt worden, dass er nicht vorbestraft sei, bereits acht Monate in Untersuchungshaft gesessen habe und das Verfahren sehr lange dauerte. Zudem habe er eingeräumt, von den positiven Salmonellen-Proben gewusst zu haben. Negativ anzulasten sei ihm, dass er die Taten über einen längeren Zeitraum beging. Er hätte Zeit gehabt, innezuhalten. Für die Opfer hätten die Taten erhebliche gesundheitliche Folgen gehabt.