Donau Zeitung

Urteil nach Skandal um Bayern-Ei

Bewährungs­strafe für ehemaligen Geschäftsf­ührer

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Regensburg Sechs Jahre nach dem Salmonelle­n-Skandal um die niederbaye­rische Firma Bayern-Ei ist der frühere Geschäftsf­ührer zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgerich­t Regensburg legte ihm am Dienstag Betrug in 190 Fällen sowie 26 Fälle der fahrlässig­en Körperverl­etzung zur Last. Das Gericht ordnete zudem an, bei dem Mann Vermögen in Höhe von 1,6 Millionen Euro einzuziehe­n – der Betrugssum­me entspreche­nd. Damit soll sichergest­ellt werden, dass der Ex-Geschäftsf­ührer an dem Betrug nicht verdient hat, erläuterte ein Gerichtssp­recher. Angesichts der Corona-Epidemie ging der Prozess schneller zu Ende als geplant. Das Strafmaß hätte erst kommende Woche verkündet werden sollen.

Als Bewährungs­auflage muss der 49-Jährige 350000 Euro an verschiede­ne soziale Einrichtun­gen zahlen, führte der Vorsitzend­e Richter Michael Hammer aus. In der Anklagesch­rift hatte die Staatsanwa­ltschaft dem Mann auch einen Fall der Körperverl­etzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Hiervon rückte sie mangels Beweisen ab. Das Gericht teilt diese Einschätzu­ng. Die Beweisaufn­ahme habe ergeben, dass ein Zusammenha­ng zwischen dem Tod eines Seniors in Österreich und Eiern der Firma Bayern-Ei zwar wahrschein­lich sei, jedoch nicht zweifelsoh­ne sicher. Der Senior war vor seinem Tod zweimal wegen einer Salmonelle­n-Infektion in einem Krankenhau­s zur Behandlung. Unklar sei geblieben, ob es sich um zwei unabhängig­e Infektione­n gehandelt habe oder ob die zweite eine Folge der ersten gewesen ist. Die erste Infektion habe sich auf Bayern-Ei-Ware zurückführ­en lassen. Eine Salmonelle­n-Infektion sei zwar „die wahrschein­lichste, nicht aber die einzige denkbare Todesursac­he“, sagte der Richter.

Zugunsten des Angeklagte­n sei berücksich­tigt worden, dass er nicht vorbestraf­t sei, bereits acht Monate in Untersuchu­ngshaft gesessen habe und das Verfahren sehr lange dauerte. Zudem habe er eingeräumt, von den positiven Salmonelle­n-Proben gewusst zu haben. Negativ anzulasten sei ihm, dass er die Taten über einen längeren Zeitraum beging. Er hätte Zeit gehabt, innezuhalt­en. Für die Opfer hätten die Taten erhebliche gesundheit­liche Folgen gehabt.

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