Die Polizei kontrolliert auch Spielplätze
Wer die Schutzmaßnahmen nicht einhält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen
München Der Tag beginnt mit einer Mahnung, er endet mit einer Mahnung, und zwischendrin gibt es eine eindrückliche Warnung.
Zunächst Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts. Er macht am Vormittag deutlich: Befolgen die Deutschen nicht die von den Behörden verordneten Schutzmaßnahmen, drohen binnen zwei bis drei Monaten bis zu zehn Millionen Corona-Infizierte im Land.
Am Abend wendet sich die Bundeskanzlerin in einer Fernsehansprache an die Bevölkerung. Tenor: Um die Ausbreitung des Krankheitserregers zu verlangsamen, führt kein Weg an den rigorosen Maßnahmen vorbei. Jeder müsse sich daran halten. Jeder.
Und zwischendrin eben die Warnung. Sie kommt von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Er sagt: Wer trotz Verbots Veranstaltungen durchführt, Sport- oder Spielplätze nutzt, seinen Mode-, Schmuck- oder Buchladen öffnet und sich als Betreiber eines Speiselokals nicht an die eingeschränkten Öffnungszeiten von sechs bis 15 Uhr hält, dem drohen empfindliche Strafen. „Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung sind keine Lappalie und stellen eine rechtswidrige Tat dar.“
Oder etwas weniger bürokratisch ausgedrückt: Je nach Schwere des Verstoßes liegt eine Straftat vor. Nach Artikel 75 des Infektionsschutzgesetzes droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Herrmann hat die Polizei bayernweit angewiesen, Verstöße konsequent zu verfolgen. Seit Dienstagabend laufen verschärfte Kontrollen,
die am Mittwochnachmittag mit Inkrafttreten der neuen Schutzmaßnahmen intensiviert wurden. Im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Schwaben Nord beispielsweise unterstützen Kräfte der Bereitschaftspolizei die Streifen der Landespolizei. Sie überprüfen Geschäfte, Restaurants und Bars, aber auch Sport- und Spielplätze, sagt Präsidiumssprecher Michael Jakob.
Auf die Frage, wie konsequent die Polizei dabei vorgehe, antwortet er: „Wir prüfen alles, was der Allgemeinverfügung unterliegt.“Gleichwohl seien die Kollegen angewiesen, „mit Fingerspitzengefühl“vorzugehen, wenn eine Strafverfolgung im Raum steht. „Es ist ein Unterschied, ob ein Gewerbetreibender trotz Verbots seinen Laden öffnet oder ob wir auf einem Spielplatz zwei Mütter
mit ihren Kindern vorfinden.“Verboten sei beides. Man setze darauf, dass sich jeder „einsichtig und solidarisch“zeige, so Jakob.
In mehreren Nachbarländern Deutschlands haben die Regierungen Ausgangssperren verhängt, weil viele Menschen die Schutzmaßnahmen nicht befolgen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagt, für flächendeckende Sperren gebe es derzeit keine Pläne, er schließt sie aber auch nicht aus. Innenminister Herrmann betont am Mittwoch, dass die Maßnahmen dazu dienten, die Gesundheit der Bürger zu schützen und dem Virus den Nährboden für weitere Ansteckungen zu entziehen. „Nur so können wir irgendwann wieder zu dem gesellschaftlichen Leben zurückkehren, auf das wir in Bayern so stolz sind.“