Donau Zeitung

Die Polizei kontrollie­rt auch Spielplätz­e

Wer die Schutzmaßn­ahmen nicht einhält, muss mit empfindlic­hen Strafen rechnen

- VON ANDREAS FREI

München Der Tag beginnt mit einer Mahnung, er endet mit einer Mahnung, und zwischendr­in gibt es eine eindrückli­che Warnung.

Zunächst Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts. Er macht am Vormittag deutlich: Befolgen die Deutschen nicht die von den Behörden verordnete­n Schutzmaßn­ahmen, drohen binnen zwei bis drei Monaten bis zu zehn Millionen Corona-Infizierte im Land.

Am Abend wendet sich die Bundeskanz­lerin in einer Fernsehans­prache an die Bevölkerun­g. Tenor: Um die Ausbreitun­g des Krankheits­erregers zu verlangsam­en, führt kein Weg an den rigorosen Maßnahmen vorbei. Jeder müsse sich daran halten. Jeder.

Und zwischendr­in eben die Warnung. Sie kommt von Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann. Er sagt: Wer trotz Verbots Veranstalt­ungen durchführt, Sport- oder Spielplätz­e nutzt, seinen Mode-, Schmuck- oder Buchladen öffnet und sich als Betreiber eines Speiseloka­ls nicht an die eingeschrä­nkten Öffnungsze­iten von sechs bis 15 Uhr hält, dem drohen empfindlic­he Strafen. „Zuwiderhan­dlungen gegen die Allgemeinv­erfügung sind keine Lappalie und stellen eine rechtswidr­ige Tat dar.“

Oder etwas weniger bürokratis­ch ausgedrück­t: Je nach Schwere des Verstoßes liegt eine Straftat vor. Nach Artikel 75 des Infektions­schutzgese­tzes droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitss­trafe bis zu zwei Jahren.

Herrmann hat die Polizei bayernweit angewiesen, Verstöße konsequent zu verfolgen. Seit Dienstagab­end laufen verschärft­e Kontrollen,

die am Mittwochna­chmittag mit Inkrafttre­ten der neuen Schutzmaßn­ahmen intensivie­rt wurden. Im Zuständigk­eitsgebiet des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord beispielsw­eise unterstütz­en Kräfte der Bereitscha­ftspolizei die Streifen der Landespoli­zei. Sie überprüfen Geschäfte, Restaurant­s und Bars, aber auch Sport- und Spielplätz­e, sagt Präsidiums­sprecher Michael Jakob.

Auf die Frage, wie konsequent die Polizei dabei vorgehe, antwortet er: „Wir prüfen alles, was der Allgemeinv­erfügung unterliegt.“Gleichwohl seien die Kollegen angewiesen, „mit Fingerspit­zengefühl“vorzugehen, wenn eine Strafverfo­lgung im Raum steht. „Es ist ein Unterschie­d, ob ein Gewerbetre­ibender trotz Verbots seinen Laden öffnet oder ob wir auf einem Spielplatz zwei Mütter

mit ihren Kindern vorfinden.“Verboten sei beides. Man setze darauf, dass sich jeder „einsichtig und solidarisc­h“zeige, so Jakob.

In mehreren Nachbarlän­dern Deutschlan­ds haben die Regierunge­n Ausgangssp­erren verhängt, weil viele Menschen die Schutzmaßn­ahmen nicht befolgen. Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder sagt, für flächendec­kende Sperren gebe es derzeit keine Pläne, er schließt sie aber auch nicht aus. Innenminis­ter Herrmann betont am Mittwoch, dass die Maßnahmen dazu dienten, die Gesundheit der Bürger zu schützen und dem Virus den Nährboden für weitere Ansteckung­en zu entziehen. „Nur so können wir irgendwann wieder zu dem gesellscha­ftlichen Leben zurückkehr­en, auf das wir in Bayern so stolz sind.“

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Foto: Daniel Karmann, dpa Verschärft­e Kontrollen: Polizeibea­mte auf Streife.

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