Geschäfte geöffnet
Polizei muss Läden schließen
Landkreis Gleich zwei Mal musste die Polizei im Landkreis Dillingen am Dienstag Läden, die trotz des aktuell gültigen Verbots geöffnet waren, schließen. Gegen 9.40 Uhr bemerkten Polizeibeamte in Dillingen laut einer Pressemitteilung ein geöffnetes Geschäft, das laut Allgemeinverfügung zur Schließung verpflichtet ist. Wie sich herausstellte, hatte die in Baden-Württemberg ansässige Geschäftsleitung des Unternehmens die Öffnung der Filiale angewiesen. Die Polizei ordnete daraufhin wiederum die Schließung der Geschäftsräume an und leitete sowohl gegen die Geschäftsleitung als auch die Filialleitung ein Ermittlungsverfahren ein.
Auch in Gundelfingen wurde die Polizei aktiv: Dort mussten die Beamten die Betriebsuntersagung in einem Laden durchsetzen, der im Rahmen der Allgemeinverfügung lediglich noch zum Betrieb eines Paket-Shops
befugt ist. Tatsächlich bot der Betreiber laut Pressemitteilung anderweitige Waren aus dem Geschäft zum Verkauf an.
Auch in diesem Fall wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutz eingeleitet. In der Pressemitteilung
Geschäfte haben gegen den Infektionsschutz verstoßen
weist die Polizei nochmals auf die Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus sowie die derzeit gültige Ausgangsbeschränkung hin. Beides werde von den Beamten überwacht, Verstöße entsprechend geahndet.
In ganz Nordschwaben waren am Dienstag und Mittwoch demnach 250 polizeiliche Einsatzkräfte für Überwachungsmaßnahmen eingesetzt.