Hausärzte: Dillinger Gesundheitsamt liegt falsch
Abstriche bei Patienten mit Corona-Verdacht dürfen nicht ohne besondere Schutzausrüstung gemacht werden
Landkreis Nach unserem gestrigen Bericht „Wie sich Arztpraxen vor Corona schützen wollen“sehen Allgemeinmediziner aus dem Landkreis Anlass für eine Richtigstellung. Der Hinweis der Dillinger Gesundheitsamtsleiterin Dr. Uta-Maria Kastner, Hausärzte könnten laut dem Landesamt für Gesundheit bei Patienten mit Corona-Verdacht ohne besondere Schutzausrüstung einen Abstrich für die Testung machen, sei objektiv falsch. Der Dillinger Hausarzt Dr. Alexander Zaune betont: „Der Hinweis des Gesundheitsamtes bezüglich Abstrichentnahme per normalem Mund-Schutz ist an dieser Stelle fachlich nicht sachgerecht und entspricht nicht den aktuellen Leitlinien für die hausärztliche Praxis.“
Wie Zaune weist auch der Höchstädter Allgemeinmediziner Dr. Jürgen Arnhardt darauf hin, dass Patienten mit dem Verdacht auf
Corona von den Praxen ferngehalten werden sollten. Denn ansonsten bestehe die Gefahr, dass sich das Personal infiziere und die Hausarztpraxen
lahmgelegt werden. Menschen, die in Sorge sind, dass sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben könnten, sollen das Vorgehen telefonisch in ihrer Hausarztpraxis oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefon 116117 abstimmen.
Arnhardt hat beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Anfrage gestellt, ob tatsächlich, wie vom Dillinger Gesundheitsamt empfohlen, bei Abstrichen bei Patienten mit Corona-Verdacht ein normaler Mund-Nasen-Schutz für die Hausärzte völlig ausreichend sei. In seiner Antwort widerspricht das LGL dem Dillinger Gesundheitsamt. Das Personal habe bei Abstrichen persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen – „je nach Art und
Umfang der Exposition“. Und weiter heißt es: „Bei Maßnahmen, die eine Freisetzung von Tröpfchen beziehungsweise Aerosolen produzieren, ist ein adäquater Atemschutz (FFP2) erforderlich.“
Dr. Zaune, Mitglied im Landesvorstand des Hausärzteverbands, hatte darauf hingewiesen, dass es von diesen FFP2-Schutzmasken viel zu wenige gebe. Er selbst habe nur noch vier Exemplare, bei seinen Kollegen sei es nicht anders. Hausärzte könnten sich um Infizierte nur kümmern, wenn ihnen die entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werde. Die Schutzmaskenlieferung, die ihm für Freitag zugesagt war, habe im Übrigen der französische Zoll beschlagnahmt, teilte Dr. Zaune mit.
„Der Hinweis des Gesundheitsamtes bezüglich Abstrichentnahme per normalem Mund-Schutz ist fachlich nicht sachgerecht.“
Dr. Alexander Zaune, Dillingen