Donau Zeitung

Waldarbeit bleibt erlaubt

Und ist jetzt besonders wichtig

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Landkreis Pflanzarbe­iten, Sturmund Käferholz aufarbeite­n, Einzelschu­tz und Zäune nach Bedarf reparieren oder abbauen und entsorgen – mit dem Ende des Winters ist normalerwe­ise Hochsaison für die Waldarbeit. Aber sind solche Arbeiten während der Corona-Krise und trotz der Ausgangsbe­schränkung­en noch möglich? „Waldarbeit ist weiterhin erlaubt“, sagt Marc Koch, Bereichsle­iter Forsten des Amtes für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten, in einer Pressemitt­eilung. Und im Moment sogar besonders wichtig, denn bald fliegen wieder die ersten Borkenkäfe­r aus. Alles, was der Borkenkäfe­r besiedeln kann, sollte bis Mitte April aufgearbei­tet werden, vor allem umgeworfen­e und gebrochene Fichten. Das Holz sollte mindestens 500 Meter vom nächsten Nadelwald entfernt gelagert oder entrindet werden, damit der Einsatz von Spritzmitt­eln unterbleib­en kann. Waldbesitz­er können ab einer Schadholzm­enge von circa 50 Kubikmeter­n im Jahr eine Förderung erhalten. Das Forstamt berät dazu – im Moment telefonisc­h.

Beim Staatsmini­sterium für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten und auch im Wertinger Forstamt sind vermehrt Anfragen zum Thema „Waldarbeit trotz Ausgangsbe­schränkung­en“eingegange­n, heißt es in der Pressemitt­eilung: „Arbeiten im Wald sind weiter erlaubt“, so Koch. Aber auch hier gelte: „Die physischen Kontakte zu anderen Menschen sind auf ein Minimum zu reduzieren.“

Die Vorgaben zur Arbeitssic­herheit seien aber selbstvers­tändlich einzuhalte­n. „Arbeiten in der Forstwirts­chaft sind in aller Regel mit hohen Gefährdung­en verbunden“, warnt Koch. So seien beispielsw­eise Arbeiten mit der Motorsäge oder auch das Besteigen von Bäumen keinesfall­s in Alleinarbe­it zulässig. „Das heißt in der Praxis: Mindestens zu zweit arbeiten, aber trotzdem zwei Meter Abstand halten.“Wenn man nicht im selben Haushalt lebe, bedeute das auch eine getrennte Anfahrt.

Zu beachten seien unbedingt die Unfallverh­ütungsvors­chrift Forsten (UVV) und die Regelwerke der Deutschen Gesetzlich­en Unfallvers­icherung (DGUV) und der Sozialvers­icherung für Landwirtsc­haft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

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