Waldarbeit bleibt erlaubt
Und ist jetzt besonders wichtig
Landkreis Pflanzarbeiten, Sturmund Käferholz aufarbeiten, Einzelschutz und Zäune nach Bedarf reparieren oder abbauen und entsorgen – mit dem Ende des Winters ist normalerweise Hochsaison für die Waldarbeit. Aber sind solche Arbeiten während der Corona-Krise und trotz der Ausgangsbeschränkungen noch möglich? „Waldarbeit ist weiterhin erlaubt“, sagt Marc Koch, Bereichsleiter Forsten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in einer Pressemitteilung. Und im Moment sogar besonders wichtig, denn bald fliegen wieder die ersten Borkenkäfer aus. Alles, was der Borkenkäfer besiedeln kann, sollte bis Mitte April aufgearbeitet werden, vor allem umgeworfene und gebrochene Fichten. Das Holz sollte mindestens 500 Meter vom nächsten Nadelwald entfernt gelagert oder entrindet werden, damit der Einsatz von Spritzmitteln unterbleiben kann. Waldbesitzer können ab einer Schadholzmenge von circa 50 Kubikmetern im Jahr eine Förderung erhalten. Das Forstamt berät dazu – im Moment telefonisch.
Beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und auch im Wertinger Forstamt sind vermehrt Anfragen zum Thema „Waldarbeit trotz Ausgangsbeschränkungen“eingegangen, heißt es in der Pressemitteilung: „Arbeiten im Wald sind weiter erlaubt“, so Koch. Aber auch hier gelte: „Die physischen Kontakte zu anderen Menschen sind auf ein Minimum zu reduzieren.“
Die Vorgaben zur Arbeitssicherheit seien aber selbstverständlich einzuhalten. „Arbeiten in der Forstwirtschaft sind in aller Regel mit hohen Gefährdungen verbunden“, warnt Koch. So seien beispielsweise Arbeiten mit der Motorsäge oder auch das Besteigen von Bäumen keinesfalls in Alleinarbeit zulässig. „Das heißt in der Praxis: Mindestens zu zweit arbeiten, aber trotzdem zwei Meter Abstand halten.“Wenn man nicht im selben Haushalt lebe, bedeute das auch eine getrennte Anfahrt.
Zu beachten seien unbedingt die Unfallverhütungsvorschrift Forsten (UVV) und die Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).