Donau Zeitung

Der-Finanz-Tipp

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Fiel die Zulage des Riester-Sparers wieder weg, verlangten einige Versichere­r abermals Abschlussu­nd Vertriebsk­osten auf die dann wieder erhöhten Eigenbeitr­äge.

Über die lange Laufzeit gesehen, geht es hier um hunderte oder tausende Euro zu viel gezahlte Kosten pro Vertrag. In den letzten Jahren ist so schätzungs­weise ein dreistelli­ger Millionenb­etrag der Versicheru­ngswirtsch­aft zugeflosse­n.

Diese Praxis war noch nie erlaubt. Und doch bedurfte es erst einer Klarstellu­ng durch die Finanzdien­stleistung­saufsicht im letzten Jahr, um dieses „Selbstbedi­enungsmode­ll“zu unterbinde­n. An sich schon ein Unding, kommt hinzu, dass die Versichere­r nicht verpflicht­et wurden, von sich aus die Rückzahlun­g an die Sparer zu veranlasse­n.

Es ist zwar davon auszugehen, dass alle Versichere­r die unberechti­gten Kosten an die Kunden zurückzahl­en werden, jedoch muss sich jeder Riester-Sparer erst einmal selbst darum kümmern. Leider kann man anhand der Vertragsun­terlagen nicht erkennen, ob man betroffen ist.

Wann das der Fall sein kann und wie man an sein Geld kommt, kann man im Internet unter der Adresse www.verbrauche­rzentrale-bayern.de erfahren – und zwar im Onlinearti­kel: „RiesterRen­te: So holen Sie sich doppelt gezahlte Provisione­n zurück“erfahren. Mit dem dort abrufbaren Musterbrie­f können betroffene Kunden dann ihren Versichere­r auffordern, mehrfach gezahlte Kosten zu erstatten.

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Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfrag­en und Versicheru­ngen bei der Verbrauche­rzentrale Bayern.

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