Der-Finanz-Tipp
Fiel die Zulage des Riester-Sparers wieder weg, verlangten einige Versicherer abermals Abschlussund Vertriebskosten auf die dann wieder erhöhten Eigenbeiträge.
Über die lange Laufzeit gesehen, geht es hier um hunderte oder tausende Euro zu viel gezahlte Kosten pro Vertrag. In den letzten Jahren ist so schätzungsweise ein dreistelliger Millionenbetrag der Versicherungswirtschaft zugeflossen.
Diese Praxis war noch nie erlaubt. Und doch bedurfte es erst einer Klarstellung durch die Finanzdienstleistungsaufsicht im letzten Jahr, um dieses „Selbstbedienungsmodell“zu unterbinden. An sich schon ein Unding, kommt hinzu, dass die Versicherer nicht verpflichtet wurden, von sich aus die Rückzahlung an die Sparer zu veranlassen.
Es ist zwar davon auszugehen, dass alle Versicherer die unberechtigten Kosten an die Kunden zurückzahlen werden, jedoch muss sich jeder Riester-Sparer erst einmal selbst darum kümmern. Leider kann man anhand der Vertragsunterlagen nicht erkennen, ob man betroffen ist.
Wann das der Fall sein kann und wie man an sein Geld kommt, kann man im Internet unter der Adresse www.verbraucherzentrale-bayern.de erfahren – und zwar im Onlineartikel: „RiesterRente: So holen Sie sich doppelt gezahlte Provisionen zurück“erfahren. Mit dem dort abrufbaren Musterbrief können betroffene Kunden dann ihren Versicherer auffordern, mehrfach gezahlte Kosten zu erstatten.