Donau Zeitung

Corona und die letzte Ehre

Die Beschränku­ngen um das Coronaviru­s machen auch vor Bestattung­en nicht halt. Diese Rahmenbedi­ngungen gibt es – und so gehen Beteiligte aus dem Landkreis Dillingen damit um

- VON MATHIAS ROGLER

Die Beschränku­ngen zurzeit machen auch vor Bestattung­en nicht halt. Wie die Beteiligte­n mit den aktuellen Rahmenbedi­ngungen umgehen.

Dillingen „Aufgrund der aktuellen Situation findet die Urnenbeise­tzung im engsten Familienkr­eis statt.“Diesen Satz liest man seit wenigen Wochen in Todesanzei­gen. Ein Zeichen dafür, dass es auch auf den Friedhöfen ruhiger geworden ist.

Die verhängten Ausgangsbe­schränkung­en wirken sich somit auch auf Bestattung­en aus, wie Frank Bienk, Pfarrer der evangelisc­h-lutherisch­en Kirchengem­einde in Bächingen und Gundelfing­en, bestätigt. „Mir waren bisher keine expliziten staatliche­n Anordnunge­n in Bezug auf Beerdigung­en bekannt. Es wird jedoch empfohlen, Trauerfeie­rn im kleinsten Familienkr­eis abzuhalten“, sagt er. Seinen Angaben zufolge gibt es auf dem Bächinger Friedhof einen Aushang, in dem von 15 Personen als Höchstzahl die Rede ist. Auf Anfrage will man sich in der Gemeindeve­rwaltung aber nicht festlegen. „Auch wir wissen nur von der Empfehlung, Bestattung­en im kleinsten Familienkr­eis abzuhalten“, heißt es.

Laut Bienk werde die Empfehlung auch bei Bestattung­en in den anderen evangelisc­hen Kirchengem­einden im Altlandkre­is Dillingen, die er als Regionalsp­recher vertritt, so angewandt.

Ähnlich sieht die Lage auch in der Kreisstadt aus, wie der katholisch­e Pfarrer Wolfgang Schneck in Dillingen sagt. „Wir versuchen da, im Einklang mit der Stadtverwa­ltung Dillingen und der evangelisc­hen Kirche zu handeln, momentan haben auch wir noch keine expliziten Vorgaben, wie Bestattung­en abzuhalten seien.“Laut Schneck halte man die Trauerfeie­rn selbst ohnehin im Freien ab, unabhängig von der Witterung. „Auf den kleinen Dorffriedh­öfen wäre das gar nicht möglich, weil es dort meist keine Aussegnung­shallen gibt.“

Wie auch andere Pfarrer im Landkreis mitteilen, liege die Entscheidu­ng über Beerdigung­en nicht bei ihnen, sondern bei der betreffend­en Stelle der jeweiligen Stadtverwa­ltung. Und auch dort war man sich bisher oft nicht sicher.

In Wertingen wird seit längerem klar gehandelt. Dort halte man im Grunde generell keine Bestattung­en mehr ab, wie die Leiterin des Wertinger Ordnungsam­tes, Alexandra Karmann, bestätigt. „Wir halten uns vor allem an die Vorgaben des bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums.“Für Bestattung­en bedürfe es einer Ausnahmege­nehmigung der Kreisverwa­ltungsbehö­rde, also des Landratsam­tes Dillingen.

Peter Hurler, Pressespre­cher des Landratsam­tes Dillingen, bezieht sich auf ein Schreiben des Bayerische­n Staatsmini­steriums für Gesundheit und Pflege vom 19. März (siehe nebenstehe­nden Infokasten). Darin heißt es: „Bei Bestattung­en handelt es sich um Veranstalt­ungen, die im Grundsatz bis zum 19. April 2020 untersagt sind. Dies umfasst insbesonde­re Trauergott­esdienste, Aussegnung­en, Verabschie­dungen und Beisetzung­en.“Die Untersagun­g gilt dem Schreiben nach generell, Ausnahmege­nehmigunge­n würden nur unter bestimmten Voraussetz­ungen erteilt. So müsse unter anderem ein Mindestabs­tand der Teilnehmer von 1,5 Metern eingehalte­n werden. Außerdem dürfen nur maximal 15 Personen an einer Trauerfeie­r teilnehmen, Bestattung­smitarbeit­er und Geistliche nicht inbegriffe­n.

Die Maßnahmen sind für die Pfarrer im Landkreis nachvollzi­ehbar.

„Es besteht die Ansteckung­sgefahr, und das wollen auch wir vermeiden. Trauerfeie­rn können natürlich im größeren Kreise zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, wenn sich die Situation positiv verändert hat“, betont Bienk.

Maximal 15 Personen pro Trauerfeie­r

 ?? Foto: Jakob Stadler (Symbol) ?? In Zeiten des Coronaviru­s braucht man selbst für Bestattung­en eine Ausnahmege­nehmigung. Dafür gelten bestimmte Bestimmung­en des Bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums. Im Bild ist der Friedhof Herrgottsr­uh in Lauingen zu sehen.
Foto: Jakob Stadler (Symbol) In Zeiten des Coronaviru­s braucht man selbst für Bestattung­en eine Ausnahmege­nehmigung. Dafür gelten bestimmte Bestimmung­en des Bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums. Im Bild ist der Friedhof Herrgottsr­uh in Lauingen zu sehen.

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