Autofahrer
Mehr Punkte, höhere Bußgelder: Darauf müssen sich Verkehrssünder einstellen
Berlin Geschwindigkeitsverstöße werden Autofahrer künftig deutlich teurer zu stehen kommen als bisher. Auch ein Fahrverbot droht eher. Dies sind die Konsequenzen der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung StVO, die der Bundesrat am 14. Februar beschlossen hatte – deren Umsetzung am Dienstag in Kraft tritt. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen heißt das im Einzelnen:
● bis zehn Stundenkilometer zu schnell: 30 Euro innerorts, 20 Euro außerorts.
● bis 15 Stundenkilometer zu schnell: 50 Euro innerorts, 40 Euro außerorts.
● bis 20 Stundenkilometer zu schnell: 70 Euro innerorts, 60 Euro außerorts.
● Ab einer Geschwindigkeitsüberinnerorts von 21 km/h kann nun ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden, außerorts ab 26 Stundenkilometern.
Dafür entfällt die Wiederholungstäterregel: Bisher drohte ein Fahrverbot, wenn man zwei Mal innerhalb von zwölf Monaten 26 Stundenkilometer oder mehr zu schnell gefahren ist. Wer ab Dienstag keine Rettungsgasse bildet, dem droht nun ein Bußgeld von 200 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wer gar selbst in der Rettungsgasse fährt und etwa Einsatzfahrzeugen hinterherfährt, muss mit mindestens 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer Gehwege, linksseitig angelegte Radwege und Seitenstreifen befährt, wird statt der bis zu 25 Euro nun ein Bußgeld von bis zu 100 Euro fällig. Normale Verstöße beim Halten und Parken kosten bis zu 25 Euro – statt wie bisher bis zu 15 Euro. Wer an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve parkt, muss 35 Euro statt bisher 15 Euro zahlen. Das Halten in zweiter Reihe kostet mit der Novelle 50 Euro und 70 Euro, wenn andere dadurch behindert werden. Parken in zweiter Reihe mit Behinderung bringt dem Verkehrssünder 80 Euro Bußgeld und einen Punkt ein. Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen kostet 55 Euro.
Für das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen wurden die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Bei schwereren Verstößen gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg – zum Beispiel, wenn andere behindert oder gefährdet werschreitung den, eine Sachbeschädigung entsteht oder das Fahrzeug länger als eine Stunde parkt.
Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet nun 55 Euro statt wie bisher 35 Euro. Außerdem wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig, wenn man sein Fahrzeug unberechtigterweise auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge parkt. Beim Überholen von Fußgängern, Fahrrad-Fahrern oder etwa E-Scooter-Fahrern müssen Autofahrer innerorts mindestens 1,5 Meter Sicherheitsabstand halten, außerorts sind es mindestens zwei Meter.
Auch gegen das sogenannte AutoPosing kann die Polizei nun wirksamer vorgehen: Wer unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgase verursacht und wer unnütz hin- und herfährt, muss statt der bisher maximal 20 Euro bis zu 100 Euro zahlen.