Donau Zeitung

Autofahrer

Mehr Punkte, höhere Bußgelder: Darauf müssen sich Verkehrssü­nder einstellen

- VON DANIEL WEBER

Berlin Geschwindi­gkeitsvers­töße werden Autofahrer künftig deutlich teurer zu stehen kommen als bisher. Auch ein Fahrverbot droht eher. Dies sind die Konsequenz­en der jüngsten Novelle der Straßenver­kehrsordnu­ng StVO, die der Bundesrat am 14. Februar beschlosse­n hatte – deren Umsetzung am Dienstag in Kraft tritt. Bei Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en heißt das im Einzelnen:

● bis zehn Stundenkil­ometer zu schnell: 30 Euro innerorts, 20 Euro außerorts.

● bis 15 Stundenkil­ometer zu schnell: 50 Euro innerorts, 40 Euro außerorts.

● bis 20 Stundenkil­ometer zu schnell: 70 Euro innerorts, 60 Euro außerorts.

● Ab einer Geschwindi­gkeitsüber­innerorts von 21 km/h kann nun ein einmonatig­es Fahrverbot verhängt werden, außerorts ab 26 Stundenkil­ometern.

Dafür entfällt die Wiederholu­ngstäterre­gel: Bisher drohte ein Fahrverbot, wenn man zwei Mal innerhalb von zwölf Monaten 26 Stundenkil­ometer oder mehr zu schnell gefahren ist. Wer ab Dienstag keine Rettungsga­sse bildet, dem droht nun ein Bußgeld von 200 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wer gar selbst in der Rettungsga­sse fährt und etwa Einsatzfah­rzeugen hinterherf­ährt, muss mit mindestens 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Wer Gehwege, linksseiti­g angelegte Radwege und Seitenstre­ifen befährt, wird statt der bis zu 25 Euro nun ein Bußgeld von bis zu 100 Euro fällig. Normale Verstöße beim Halten und Parken kosten bis zu 25 Euro – statt wie bisher bis zu 15 Euro. Wer an engen oder unübersich­tlichen Straßenste­llen oder im Bereich einer scharfen Kurve parkt, muss 35 Euro statt bisher 15 Euro zahlen. Das Halten in zweiter Reihe kostet mit der Novelle 50 Euro und 70 Euro, wenn andere dadurch behindert werden. Parken in zweiter Reihe mit Behinderun­g bringt dem Verkehrssü­nder 80 Euro Bußgeld und einen Punkt ein. Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerz­onen kostet 55 Euro.

Für das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstre­ifen wurden die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Bei schwereren Verstößen gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg – zum Beispiel, wenn andere behindert oder gefährdet werschreit­ung den, eine Sachbeschä­digung entsteht oder das Fahrzeug länger als eine Stunde parkt.

Das unberechti­gte Parken auf einem Schwerbehi­nderten-Parkplatz kostet nun 55 Euro statt wie bisher 35 Euro. Außerdem wird ein Verwarngel­d von 55 Euro fällig, wenn man sein Fahrzeug unberechti­gterweise auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge parkt. Beim Überholen von Fußgängern, Fahrrad-Fahrern oder etwa E-Scooter-Fahrern müssen Autofahrer innerorts mindestens 1,5 Meter Sicherheit­sabstand halten, außerorts sind es mindestens zwei Meter.

Auch gegen das sogenannte AutoPosing kann die Polizei nun wirksamer vorgehen: Wer unnötigen Lärm oder vermeidbar­e Abgase verursacht und wer unnütz hin- und herfährt, muss statt der bisher maximal 20 Euro bis zu 100 Euro zahlen.

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Symbolbild: Christoph Lotter Innerorts zehn Stundenkil­ometer zu schnell? Das kostet nun 30 Euro, doppelt so viel wie bisher.

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