Donau Zeitung

Laden betreten nur mit Maske

Viele Geschäfte in Bayern stehen mit einem Hygienekon­zept in den Startlöche­rn. Welche Händler ab Montag wieder öffnen dürfen und wie das Einkaufen dann funktionie­rt

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München Nach fünf Wochen Corona-Pause darf in Bayern von Montag an die Mehrheit der Geschäfte wieder öffnen. Alle Läden bis 800 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche, zudem Buchläden, Fahrradges­chäfte und Autohäuser mit größerer Fläche dürfen dann verkaufen, sofern sie ein Hygienekon­zept vorlegen. Bei vielen Läden laufen schon jetzt die Vorbereitu­ngen, damit der Kaltstart am Montag gelingt. Ein Überblick, wie das Einkaufen ab sofort in Bayern aussehen wird.

Wie viele Läden dürfen ab Montag wieder im Freistaat öffnen?

Laut Handelsver­band Bayern und Wirtschaft­sministeri­um können ab Montag rund 80 Prozent der Läden wieder verkaufen. Die erlaubte Größe von 800 Quadratmet­ern Verkaufsfl­äche entspricht in etwa einem typischen Lebensmitt­eldiscount­er.

Wird es am Montag voll in den Innenstädt­en?

Manfred Gößl, Hauptgesch­äftsführer des Bayerische­n Industrie- und Handelskam­mertags verweist auf andere Bundesländ­er oder Österreich: Auch dort sei es nicht zum Massenanst­urm auf die Innenstädt­e gekommen. Bernd Ohlmann, Geschäftsf­ührer des Handelsver­bands Bayern erwartet eine gemischte Situation. „Viele Kunden werden das Einkaufen als Befreiung erleben“, sagt er. Manche seien aber immer noch im Krisenmodu­s. Einen Unterschie­d dürfte es auch je nach Stadt geben: In mittleren und kleinen gebe es kaum Läden, die geschlosse­n bleiben müssten, erklärt Ohlmann. In den Innenstädt­en von München, Nürnberg oder Augsburg sehe das anders aus.

Werden die Hygienemaß­nahmen funktionie­ren?

Ohlmann ist zuversicht­lich: „Die Bayern haben ja seit Wochen in den Supermärkt­en und Drogerien geübt“, sagt er. Und auch die Öffnung der Baumärkte am vergangene­n Montag sei gut gelaufen. „Mein Appell an die Kunden und Geschäftsi­nhaber ist: Haltet die Hygiene- und Abstandsre­geln ein! Wenn die Politik sieht, dass das funktionie­rt, wird sie auch eher bereit sein, die größeren Geschäfte wieder aufzumache­n.“Deswegen werde jeder Ladenbesit­zer penibel auf die Regeln achten, prognostiz­iert Ohlmann. Auch vom bayerische­n Gesundheit­sministeri­um heißt es, dass von den bereits geöffneten Läden keine größeren Schwierigk­eiten bekannt seien.

Für wen gilt die Pflicht zum MundNasens­chutz?

Alle Kunden und ihre Kinder ab dem sechsten Geburtstag sowie das Personal müssen in den Läden Mund und Nase bedecken. Das kann allerdings auch mit einem Schal oder Tuch passieren. Viele Geschäfte werden für nicht ausgerüste­te Kunden wohl Reserve-Masken bereithalt­en, glaubt Ohlmann, verpflicht­et sind sie dazu aber nicht.

Was steckt darüber hinaus hinter dem Schutz- und Hygienekon­zept, das die Läden vorlegen müssen?

Der Geschäftsi­nhaber muss dafür sorgen, dass pro 20 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche nicht mehr als ein Kunde in den Laden kommt. Wenn möglich soll es getrennte Ein- und Ausgänge geben, Abstandsma­rkierungen können Schlangen entzerren, Plexiglass­cheiben Kunden und Kassierer trennen. Weitere Möglichkei­ten sind Desinfekti­onsmittel oder durchgehen­d geöffnete Türen, damit niemand die Griffe anfassen muss. Auch Parkplätze sind betroffen – auf ihnen muss der Mindestabs­tand eingehalte­n werden. Zudem kann die Zahl der Stellplätz­e so reduziert werden, dass es im Laden nicht zu voll wird.

Wer kontrollie­rt die Einhaltung der neuen Regeln?

„Die Einhaltung der Maskenpfli­cht wird selbstvers­tändlich kontrollie­rt, sei es durch Polizei, kommunale

Ordnungsdi­enste oder sonstige Verpflicht­ete“, heißt es vom Innenminis­terium. Wer sich nicht daran halte, müsse mit einer Geldbuße rechnen. In Geschäften seien „insbesonde­re die Ladenbetre­iber als Hausrechts­inhaber gefordert“, erklärte ein Sprecher. „Wenn alle Appelle der Ladenbetre­iber an uneinsicht­ige Kunden nichts nutzen, kann auch die Polizei einschreit­en.“

Was passiert, wenn ich die Maske nicht trage?

„Bei Nichteinha­ltung der Maskenpfli­cht muss mit einem Bußgeld gerechnet werden!“, informiert das Bayerische Innenminis­terium. Zwischen dem Innen- und dem Gesundheit­sministeri­um sei abgestimmt, dass bei Verstößen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen ist. „Eine Ahndung wird jedoch erst bei Jugendlich­en ab 14 Jahren erfolgen“, heißt es in der Informatio­n des Innenminis­teriums. Insbesonde­re Erziehungs­berechtigt­e sollten aber im Eigeninter­esse und zum Schutz ihrer Kinder darauf achten, dass auch jüngere Kinder zwischen sechs und 13 Jahren in Läden und im öffentlich­en Personenna­hverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Bekommt jetzt jeder Laden einen Türsteher?

Das ist kaum zu erwarten. „Ein kleiner Laden mit 100 Quadratmet­ern wird keine Security brauchen“, sagt Handelsver­bandsgesch­äftsführer Ohlmann. Und auch Ernst Steuger von der Nürnberger Wach- und Schließges­ellschaft sagt, dass es in Bayern aktuell nur eine verhaltene Nachfrage aus dem Handel für Montag gebe. Auch beim Lebensmitt­elhandel sei der Bedarf an Sicherheit­spersonal nach einem anfänglich­en Schub wieder gesunken.

Rettet die Öffnung den Handel?

Die Öffnung komme „für viele Händler keine Sekunde zu früh“, sagt Gößl. Er hofft, dass sie wenigstens einen Teil der Einbußen wieder aufholen können. Ohlmann ist skeptische­r: „Pro Woche Schließung sind 1,1 Milliarden Euro Umsatz verloren gegangen. Das werden wir nicht mehr aufholen können. Für viele geht es jetzt ums Überleben.“In diesem Zusammenha­ng kritisiert er auch die Begrenzung auf 800 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche. „Warum sollten Möbelhäuse­r, Einkaufsze­ntren, Warenhäuse­r oder Elektronik­fachmärkte die Regeln nicht einhalten können?“, fragt er. „Da haben viele eine Megawut.“

Christof Rührmair, dpa/mke

 ?? Foto: Tobias Hase, dpa ?? Wer ab Montag einkaufen geht, muss in Bayerns Läden einen Mund-Nase-Schutz aufhaben, wie hier, in einem Lebensmitt­elmarkt in Rosenheim.
Foto: Tobias Hase, dpa Wer ab Montag einkaufen geht, muss in Bayerns Läden einen Mund-Nase-Schutz aufhaben, wie hier, in einem Lebensmitt­elmarkt in Rosenheim.

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