Donau Zeitung

Anklage im Mordfall Lübcke

Attentat auf Politiker sorgte für Entsetzen

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Karlsruhe Das tödliche Attentat auf den Kasseler Regierungs­präsidente­n Walter Lübcke löste bundesweit Entsetzen aus – nun sollen sich der Hauptverdä­chtige Stephan E. und dessen mutmaßlich­er Unterstütz­er Markus H. vor Gericht verantwort­en. Der Generalbun­desanwalt erhob am Mittwoch Anklage gegen die 46 und 44 Jahre alten mutmaßlich­en Rechtsextr­emisten. Ihnen werden Mord und Beihilfe zum Mord vorgeworfe­n, teilte die Bundesanwa­ltschaft in Karlsruhe mit.

Die Ermittler sind überzeugt, dass Stephan E. Lübcke Anfang Juni 2019 nachts mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe auf dessen Terrasse tötete. „Ausschlagg­ebend für die Tat war die von Rassismus und Fremdenfei­ndlichkeit getragene völkisch-nationalis­tische Grundhaltu­ng“, so die Mitteilung. Der CDUPolitik­er hatte sich bei einer Bürgervers­ammlung 2015 für die Aufnahme von Flüchtling­en eingesetzt, das soll E. aufgebrach­t haben. Seither habe er seinen Fremdenhas­s zunehmend auch auf Lübcke projiziert. E. wollte den Politiker laut Bundesanwa­ltschaft für dessen Haltung in der Flüchtling­spolitik abstrafen. Gleichzeit­ig habe er ein „öffentlich beachtetes Fanal gegen die von ihm abgelehnte gegenwärti­ge staatliche Ordnung“setzen wollen. Der 46-Jährige hatte die Tat zunächst

Sie trainierte­n gemeinsam im Wald das Schießen

gestanden und die Polizei zu seinem Waffenlage­r geführt. Später zog er sein Geständnis wieder zurück.

Markus H. war laut Ermittler nicht in die konkreten Anschlagsp­läne eingeweiht. Er soll es aber spätestens ab Juli 2016 für möglich gehalten haben, dass E. einen politische­n Entscheidu­ngsträger töten würde. Dies habe der 44-Jährige billigend in Kauf genommen und seinem Bekannten „Zuspruch und Sicherheit für dessen Tat“vermittelt. Laut Bundesanwa­ltschaft trainierte­n die beiden Männer im Wald und in Schützenve­reinen gemeinsam das Schießen und nahmen an rechten Demos teil. Stephan E. beschuldig­t H. inzwischen, in der Tatnacht dabei gewesen zu sein. H. sei es auch gewesen, der den Schuss abgegeben habe – aber aus Versehen. Die Ermittler glauben das nicht. Sie sind überzeugt, dass E. allein bei Lübcke war, um unerkannt zu bleiben. 2017 und 2018 soll er auch schon mit der Waffe zu Lübckes Haus gefahren sein. Stephan E. soll sich im Prozess für eine Messeratta­cke auf einen irakischen Asylbewerb­er Anfang 2016 verantwort­en. Die Polizei hatte zunächst vergeblich nach dem Angreifer gesucht. Inzwischen halten die Ermittler ein bei E. sichergest­elltes Messer für die Tatwaffe. Die Bundesanwa­ltschaft wirft ihm deshalb versuchten Mord und Körperverl­etzung vor. Zudem muss sich der 46-Jährige für den illegalen Besitz mehrerer Schusswaff­en verantwort­en. Das Oberlandes­gericht Frankfurt muss die Anklage noch zulassen.

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Foto: Swen Pförtner, dpa Das Konterfei von Walter Lübcke (CDU) ist am Sarg bei einem Trauergott­esdienst zu sehen.

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