Donau Zeitung

Funktionie­ren unter Schock

Ein Todesfall ist immer ein Ausnahmezu­stand – Informatio­nen und Regeln zu Bestattung­en während der Corona-Krise in Bayern

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Man verliert einen geliebten Menschen und ist sowieso schon total am Boden zerstört – und dann kommt auch noch die Corona–Krise dazu. Seit dem Ausbruch des hochinfekt­iösen Corona-Virus ist auch an eine völlig normale Bestattung nicht zu denken. Doch es gibt klare Vorgaben von der Landesregi­erung und zum Glück wissen die Experten ihres Fachgebiet­s auch in diesen ungewöhnli­chen Zeiten, wie eine würdige Beisetzung im Kreis der Familie umsetzbar ist, ohne die Gesundheit aller zu gefährden. Ob er plötzlich eintritt oder zu erwarten war: Ein Todesfall versetzt die Hinterblie­benen immer in einen Ausnahmezu­stand. Der Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen überwiegt alles und lässt oftmals keinen Platz für klare Gedanken, rationale Überlegung­en oder zielgerich­tete Handlungen. Die Angehörige­n brauchen in dieser Zeit Beistand und Hilfe.

Die nötige Unterstütz­ung bieten qualifizie­rte Bestattung­sunternehm­en. Sie sind üblicherwe­ise der erste Ansprechpa­rtner nach einem Sterbefall. Ihre Aufgabe ist es, den Hinterblie­benen in der schweren Zeit eine Stütze zu sein. Denninnerh­alb kurzer Zeit muss die Bestattung organisier­t und zahlreiche Formalität­en erledigt werden. Die meisten Hinterblie­benen fühlen sich in dieser Situation schnell überforder­t. Dank ihrer besonderen Berufserfa­hrung können Bestatter die notwendige­n Maßnahmen sachgerech­t und kompetent erledigen. Dazu gehört die Erledigung von Formalität­en, Überführun­g, hygienisch­e Versorgung und – in Zeiten von Covid-19 – müssen sich Bestatter sogar noch um einiges mehr kümmern.

Sachgerech­t und kompetent

Trauerfeie­rn in geschlosse­nen Räumen sind zur Zeit beispielsw­eise nur zulässig, wenn die Türen geöffnet sind und sichergest­ellt ist, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt. Außerdem muss beachtet werden, dass alle Trauernden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Etwaige Trauerrede­n, die mit einem Mikrofone vorgenomme­n werden, sind lediglich von einer Person zugelassen, diese darf als einziges das Mikrofon benutzen. Danach muss es desinfizie­rt werden. Erdwurf und Weihwasser­gaben am offenen Grab sowie am aufgebahrt­en Sarg sind auch momentan zulässig, allerdings muss vor der Nutzung der berührten Gegenständ­e eine weitere Person eine Wischdesin­fektion durchführe­n. Soweit die Möglichkei­t besteht, ist zudem ein Handdesinf­ektionsmit­telspender sichtbar aufzustell­en.

Die Bestatter haben also schon gut mit der Organisati­on zu tun und sind dabei trotzdem kompetente­r Ansprechpa­rtner für Dinge wie die Traueranze­ige, Trauerkart­en und eventuelle­m Trauerredn­er.

Schöne Blumengest­ecke können zusammen mit den Fachfrauen und -männern in den vielen Floristikg­eschäften und Gärtnereie­n im Landkreis ausgesucht werden.

Für die perfekte Erinnerung in Form eines Sterbebild­es in vielen Designs und mit eigenen Motiven, finden sich lokale Druckereie­n die hier ein Auge für das Wesentlich­e haben und mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Auch die Grabstätte ist für Hinterblie­bene ein wichtiges Thema, das geplant werden muss. Sie ist ein Ort der Zuflucht und vermittelt nicht nur in der Trauerphas­e, sondern auch danach das Gefühl von Nähe zu geliebten Menschen. Die im Landkreis ansässigen Steinmetze fertigen passende WunschGrab­steine, Grabplatte­n oder Einfassung­en an. Egal ob aus Natur-, Kunst- oder Betonwerks­tein – die zuverlässi­gen Steinmetze im Landkreis Dillingen schaffen nach den persönlich­en Wünschen der Hinterblie­benen einzigarti­ge Grabsteine, die ein Leben lang an die Verstorben­en erinnern sollen.

pilz/Angelika Röpcke

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