Wichtige Regeln zu Beerdigungen
Würdevoll und angemessen Abschied nehmen ist auch zu Corona-Zeiten möglich. Allerdings mit Einschränkungen.
Vorgaben zur Vermeidung von Infektionen
(Verordnung der Landesregierung, Stand 6. Mai 2020):
Teilnehmerkreis
Die Trauergesellschaft umfasst nur den engsten Familienkreis. Eine Teilnahme von Dritten, insbesondere von Freunden, Bekannten und Kollegen ist nicht gestattet.
Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive der Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Geistlichen oder eines Vertreters der Glaubensgemeinschaft möglichst höchstens 10 Personen, maximal jedoch 15 Personen. Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben.
Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig
Achtung:
Die am 1. Mai verkündeten Ausnahmeregelungen für Gottesdienste und „Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften“unter bestimmten Voraussetzungen gelten für
nicht
Trauerfeiern und Beisetzungen. Desweiteren gelten für den Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen überdies die Anforderungen von § 7 der Bestattungsverordnung. Zu den vorgesehenen Schutzmaßnahmen gehört, dass der Verstorbene nicht behandelt (insbesondere gewaschen, rasiert, frisiert oder umgekleidet) werden darf. Der Verstorbene ist vielmehr unverzüglich in ein mit einem geeigneten Desinfektionsmittet getränktes Tuch oder auf andere ebenso geeignete Weise einzuhüllen und einzusargen. Da der Sarg nicht wieder geöffnet werden darf, ist eine Abschiednahme am offenen Sarg in diesen Fällen nicht möglich.
Im Übrigen wird empfohlen, Bestattungen – soweit sinnvoll möglich – zu verschieben. Für die Bestattung von Urnen sollte dies in der Regel möglich sein und durch die Beteiligten angestrebt werden.
Bei einer eventuellen Verschiebung von Erdbestattungen ist bei entsprechenden Kühlmöglichkeiten eine Genehmigung der Gemeinde nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Bestattungsverordnung einzuholen, wenn die Bestattung nicht innerhalb von 96 Stunden nach Feststellung des Todes durchgeführt wird.