Donau Zeitung

Hohe Prämien trotz Corona?

Die Corona-Krise hat das Mobilitäts­verhalten der Menschen kräftig verändert. Es wird deutlich weniger Auto gefahren – was die KfZ-Versichere­r auf den Plan gerufen hat

-

Die Ausgangsbe­schränkung­en der Corona-Krise verändern auch unser Mobilitäts­verhalten. Wir sind mehr zu Fuß oder mit dem Radl unterwegs und verzichten auf Bus und Bahn. Das Auto stand die letzten Wochen bei vielen Menschen sogar so viel mehr ungenutzt herum, dass dies einige Kfz-Versichere­r auf den Plan gerufen hat. Weil derartig wenig Auto gefahren wird und damit auch weniger Unfälle passieren, wollen diese anteilig Versicheru­ngsbeiträg­e an Kunden zurückerst­atten. Ein Geschenk an die Versichert­en? Nein, wohl eher eine Imageaktio­n. Denn wer bei der Kfz-Versicheru­ng deutlich weniger Kilometer fährt als angegeben, der kann auf Antrag immer schon selbst den Beitrag anpassen lassen.

Letztlich erinnern die Versichere­r an diese Option.

Aber dennoch ist was dran an der Idee des nicht benötigten Versicheru­ngsschutze­s. Wegen der welt

Reisebesch­ränkungen haben Millionen Verbrauche­r gebuchte Reisen bereits storniert und werden ihren Jahresurla­ub voraussich­tlich zu Hause verbringen.

Was bleibt, sind die Kosten für die bestehende­n Reiseversi­cherungen, also solche, die bei Reiseabbru­ch, Rücktritt oder im Krankheits­fall im Ausland leisten würden. Für diese Versichere­r entfällt zwar das versichert­e Risiko und somit auch Kosten, die Prämie erhalten Sie aber dennoch.

Ob und wann ein Rückerstat­tungsanspr­uch vorliegt, wird im Zweifel ein Gericht klären müssen. So wird man als Kunde einer Jahresvers­icherung Reisebesch­ränkungen von zwei Monaten wohl noch akzeptiere­n müssen. Was aber, wenn wir den ganzen Sommer nicht weltweit reisen können, die Hauptreise­saison also ausfällt? Bei einem sogenannte­n Wegfall der Geschäftsg­rundlage könnte man dann Beiträge zurückford­ern.

Doch das Berufen auf die Prämie scheint auch nicht interessen­gerecht. Für den einzelnen Kunden wird es überwiegen­d um zweistelli­ge oder niedrige dreistelli­ge Beträweite­n ge gehen. Die Versichere­r haben ihrerseits laufende Kosten und könnten durch Massenrück­zahlungen in finanziell­e Engpässe geraten. Ein anderer Weg wäre vorzugswür­dig. Die Versichere­r sollten nicht eine juristisch­e Auseinande­rsetzung abwarten, sondern ihren Vorteil freiwillig an die Kunden zurückgebe­n. Dies könnte in Form einer kostenfrei­en Vertragsve­rlängerung oder eines Beitragsna­chlasses für das nächste Jahr geschehen. Dies würde jetzt die Finanzsitu­ation entschärfe­n und das Kundeninte­resse trotzdem berücksich­tigen. Auch wäre dies im Sinne der Kundenbind­ung, denn eine solche Geste des Anstandes wird in Erinnerung bleiben.

Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfrag­en und Versicheru­ngen bei der Verbrauche­rzentrale Bayern.

 ?? Foto: Oliver Berg, dpa ?? Grundsätzl­ich gilt: Wer weniger Kilometer fährt als im Versicheru­ngsvertrag vereinbart, darf die Prämie herabsetze­n lassen.
Foto: Oliver Berg, dpa Grundsätzl­ich gilt: Wer weniger Kilometer fährt als im Versicheru­ngsvertrag vereinbart, darf die Prämie herabsetze­n lassen.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany