Donau Zeitung

Die Hinterlass­enschaft geregelt

Nach der abgebroche­nen Saison zeigt der Verband nun mehr „Kulanz“in Sachen Auf- und Abstieg

- VON REINHOLD WABER

Etliche Sportverbä­nde haben die Saison vorzeitig beendet, darunter auch die Tischtenni­sspieler. Das sorgte bei den Vereinen kaum für Diskussion­sstoff, im Gegensatz zur Entscheidu­ng des Präsidiums des Bayerische­n Tischtenni­sverbands, wie die Spielzeit 2019/20 zu werten ist.

Danach sollte die zum Zeitpunkt des Abbruchs aktuelle Tabelle gelten, insbesonde­re für Auf- und AbEine Relegation, wie sonst üblich, sollte nicht stattfinde­n. Einige Vereine fühlten sich dadurch benachteil­igt und riefen deswegen das Verbandssp­ortgericht an – das ihnen nun teilweise recht gab. Die Richter hatten keine Bedenken gegen die Einstellun­g des Spielbetri­ebs mit sofortiger Wirkung aufgrund der Gefährdung durch das Coronaviru­s. Ja, sie sehen das Präsidium sogar in der Pflicht, aus Fürsorge für die Aktiven entspreche­nd zu handeln, selbst wenn diese Ausnahmesi­tuation in Wettspielo­rdnung nicht geregelt sei.

Aufgrund dieser Regelungsl­ücke müsse man sich für die Frage der Wertung an allgemeine­n Gerechtigk­eitsmaßstä­ben orientiere­n. Dem sportliche­n Ergebnis entspreche es jedenfalls, die aktuelle Tabellensi­tuation als Grundlage herzunehme­n. Weil aber nicht alle Mannschaft­en gleich viele Spiele absolviert hatten, führe dies zwangsläuf­ig zu einer gewissen Verzerrung, weshalb eine Härtefallr­egelung für außergesti­eg. wöhnliche Konstellat­ionen ergänzend vorzusehen sei. Wie diese konkret auszusehen habe, überlässt das Gericht der Verbandsfü­hrung, gibt ihr jedoch gewisse Hinweise an die Hand.

Außerdem gebiete der Vertrauens­schutz, die Relegation ebenfalls anders zu regeln. Das Präsidium des Bayerische­n Tischtenni­sverbands hat prompt reagiert und gibt nun Teams, die um den Aufstieg hätten spielen können, die Möglichkei­t, in der kommenden Saison in der höheder

Klasse anzutreten. Darüber hinaus wird für jede Mannschaft ein Quotient aus erzielten Punkten und absolviert­en Spielen gebildet. Steht ein Team in dieser Wertung dann auf einem Aufstiegs- oder Nichtabsti­egsplatz, kann der Verein einen Härtefalla­ntrag auf Verbleib in der Liga beziehungs­weise für den Aufstieg stellen.

Wann die kommende Saison 2020/21 dann in den Hallen und an den Platten tatsächlic­h wieder losgeht, steht noch in den Sternen.

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