Die Hinterlassenschaft geregelt
Nach der abgebrochenen Saison zeigt der Verband nun mehr „Kulanz“in Sachen Auf- und Abstieg
Etliche Sportverbände haben die Saison vorzeitig beendet, darunter auch die Tischtennisspieler. Das sorgte bei den Vereinen kaum für Diskussionsstoff, im Gegensatz zur Entscheidung des Präsidiums des Bayerischen Tischtennisverbands, wie die Spielzeit 2019/20 zu werten ist.
Danach sollte die zum Zeitpunkt des Abbruchs aktuelle Tabelle gelten, insbesondere für Auf- und AbEine Relegation, wie sonst üblich, sollte nicht stattfinden. Einige Vereine fühlten sich dadurch benachteiligt und riefen deswegen das Verbandssportgericht an – das ihnen nun teilweise recht gab. Die Richter hatten keine Bedenken gegen die Einstellung des Spielbetriebs mit sofortiger Wirkung aufgrund der Gefährdung durch das Coronavirus. Ja, sie sehen das Präsidium sogar in der Pflicht, aus Fürsorge für die Aktiven entsprechend zu handeln, selbst wenn diese Ausnahmesituation in Wettspielordnung nicht geregelt sei.
Aufgrund dieser Regelungslücke müsse man sich für die Frage der Wertung an allgemeinen Gerechtigkeitsmaßstäben orientieren. Dem sportlichen Ergebnis entspreche es jedenfalls, die aktuelle Tabellensituation als Grundlage herzunehmen. Weil aber nicht alle Mannschaften gleich viele Spiele absolviert hatten, führe dies zwangsläufig zu einer gewissen Verzerrung, weshalb eine Härtefallregelung für außergestieg. wöhnliche Konstellationen ergänzend vorzusehen sei. Wie diese konkret auszusehen habe, überlässt das Gericht der Verbandsführung, gibt ihr jedoch gewisse Hinweise an die Hand.
Außerdem gebiete der Vertrauensschutz, die Relegation ebenfalls anders zu regeln. Das Präsidium des Bayerischen Tischtennisverbands hat prompt reagiert und gibt nun Teams, die um den Aufstieg hätten spielen können, die Möglichkeit, in der kommenden Saison in der höheder
Klasse anzutreten. Darüber hinaus wird für jede Mannschaft ein Quotient aus erzielten Punkten und absolvierten Spielen gebildet. Steht ein Team in dieser Wertung dann auf einem Aufstiegs- oder Nichtabstiegsplatz, kann der Verein einen Härtefallantrag auf Verbleib in der Liga beziehungsweise für den Aufstieg stellen.
Wann die kommende Saison 2020/21 dann in den Hallen und an den Platten tatsächlich wieder losgeht, steht noch in den Sternen.