Ansprüche auf Geld verlängert
Wer keine Arbeit hat, wird länger vom Staat unterstützt
Landkreis Bundestag und Bundesrat haben am 15. Mai das Sozialschutzpaket II beraten und verabschiedet und damit auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Das Gesetz wird in der kommenden Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird damit um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde. Das geht aus einer Pressemitteilung der Agentur für Arbeit in Donauwörth hervor.
Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert. Sie müssen von sich aus nichts weiter veranlassen. Wer nach dem neuen Gesetz weiter Anspruch hat, erhält ein Weiterbewilligungsschreiben. Sie müssen sich nicht noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden. Auch derjenige, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt hat oder bereits Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander.
„Es ist zu begrüßen, dass mit dem Sozialschutzpaket II weitere Schritte unternommen wurden, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern. Wir sind personell gut aufgestellt, um auf die Veränderungen durch die neue Gesetzgebung schnell reagieren zu können. Die Menschen, die durch das neue Gesetz einen verlängerten Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können sich darauf verlassen, dass der Anspruch automatisch weiterbewilligt wird. Das erfordert kein Handeln der betroffenen Personen“, sagt Ralf Holtzwart, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern der Arbeitsagentur.
OKontakt Erreichbar ist das Jobcenter in Dillingen unter 09071/5858333.