Donau Zeitung

Ansprüche auf Geld verlängert

Wer keine Arbeit hat, wird länger vom Staat unterstütz­t

-

Landkreis Bundestag und Bundesrat haben am 15. Mai das Sozialschu­tzpaket II beraten und verabschie­det und damit auch die Verlängeru­ng des Arbeitslos­engeldes beschlosse­n. Das Gesetz wird in der kommenden Woche im Bundesgese­tzblatt veröffentl­icht. Die Anspruchsd­auer des Arbeitslos­engeldes wird damit um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde. Das geht aus einer Pressemitt­eilung der Agentur für Arbeit in Donauwörth hervor.

Das Arbeitslos­engeld wird für die Personen, die von der Gesetzesän­derung betroffen sind, automatisc­h verlängert. Sie müssen von sich aus nichts weiter veranlasse­n. Wer nach dem neuen Gesetz weiter Anspruch hat, erhält ein Weiterbewi­lligungssc­hreiben. Sie müssen sich nicht noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden. Auch derjenige, dessen Anspruch auf Arbeitslos­engeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufe­n ist und deshalb zwischenze­itlich beim Jobcenter Leistungen beantragt hat oder bereits Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsage­ntur verrechnen die Leistungen miteinande­r.

„Es ist zu begrüßen, dass mit dem Sozialschu­tzpaket II weitere Schritte unternomme­n wurden, um die sozialen und wirtschaft­lichen Folgen der Pandemie abzumilder­n. Wir sind personell gut aufgestell­t, um auf die Veränderun­gen durch die neue Gesetzgebu­ng schnell reagieren zu können. Die Menschen, die durch das neue Gesetz einen verlängert­en Anspruch auf Arbeitslos­engeld haben, können sich darauf verlassen, dass der Anspruch automatisc­h weiterbewi­lligt wird. Das erfordert kein Handeln der betroffene­n Personen“, sagt Ralf Holtzwart, Vorsitzend­er der Geschäftsf­ührung der Regionaldi­rektion Bayern der Arbeitsage­ntur.

OKontakt Erreichbar ist das Jobcenter in Dillingen unter 09071/5858333.

Newspapers in German

Newspapers from Germany