B492: Beschilderung ist ein Feigenblatt
Leserbrief zum Artikel „Umleitungsverkehr rollt durch Medlingen“: Aufgrund der Umleitung, die durch den Bau der B 492 eingerichtet wurde, sind wir Fahrradfreunde Gundelfingen schneller zu der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Strecke Medlingen– Sachsenhausen gekommen. Aus Gründen der Sicherheit für die Radler auf dieser Strecke fordern wir eine solche Beschränkung schon länger. Leider entpuppt sich diese Beschilderung als Feigenblatt. Die 70er-Geschwindigkeitsbegrenzung wird einfach missachtet, und aufgrund der stärkeren Verkehrsbelastung ist diese Strecke noch gefährlicher als vorher und kann von uns Radlern nicht mehr guten Gewissens befahren werden.
Wenn Herr Bürgermeister Stefan Taglang im Artikel von sich gibt, dass die Gemeinde den Verkehr in der Bergstraße auf Höhe des Friedhofs gemessen habe, ist diese Stelle der ungeeignetste Punkt auf der Bergstraße, weil hier für die Raser keine großen Möglichkeiten zur Beschleunigung bestehen.
Anders sieht es in der Bergstraße Richtung Sachsenhausen nach dem Kindergarten und weiter nach dem Ortsschild aus.
Es stimmt der Satz des Bürgermeisters vermutlich, nach dem „niemandem vorgeschrieben werden kann, wo er fährt“. Aber man kann dem Verkehrsteilnehmer vorschreiben, „wie“er fährt.
Verkehrsregeln sind sinnlos, wenn sie nicht überwacht werden. Dann sind sie halt nur ein Feigenblatt.
Wilhelm Dick,
Gundelfingen