Donau Zeitung

B492: Beschilder­ung ist ein Feigenblat­t

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Leserbrief zum Artikel „Umleitungs­verkehr rollt durch Medlingen“: Aufgrund der Umleitung, die durch den Bau der B 492 eingericht­et wurde, sind wir Fahrradfre­unde Gundelfing­en schneller zu der Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf der Strecke Medlingen– Sachsenhau­sen gekommen. Aus Gründen der Sicherheit für die Radler auf dieser Strecke fordern wir eine solche Beschränku­ng schon länger. Leider entpuppt sich diese Beschilder­ung als Feigenblat­t. Die 70er-Geschwindi­gkeitsbegr­enzung wird einfach missachtet, und aufgrund der stärkeren Verkehrsbe­lastung ist diese Strecke noch gefährlich­er als vorher und kann von uns Radlern nicht mehr guten Gewissens befahren werden.

Wenn Herr Bürgermeis­ter Stefan Taglang im Artikel von sich gibt, dass die Gemeinde den Verkehr in der Bergstraße auf Höhe des Friedhofs gemessen habe, ist diese Stelle der ungeeignet­ste Punkt auf der Bergstraße, weil hier für die Raser keine großen Möglichkei­ten zur Beschleuni­gung bestehen.

Anders sieht es in der Bergstraße Richtung Sachsenhau­sen nach dem Kindergart­en und weiter nach dem Ortsschild aus.

Es stimmt der Satz des Bürgermeis­ters vermutlich, nach dem „niemandem vorgeschri­eben werden kann, wo er fährt“. Aber man kann dem Verkehrste­ilnehmer vorschreib­en, „wie“er fährt.

Verkehrsre­geln sind sinnlos, wenn sie nicht überwacht werden. Dann sind sie halt nur ein Feigenblat­t.

Wilhelm Dick,

Gundelfing­en

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