Donau Zeitung

Das Baugebiet Ostendstra­ße ist nun durch

Eine Stellungna­hme bei der letzten Auslegung brachte die Stadt Lauingen dazu, einen Rechtsanwa­lt hinzuzuzie­hen. Ein Ratsmitgli­ed fordert kurz vor der Abstimmung noch zum Umdenken auf

- VON BRIGITTE BUNK

Lauingen Mit 20:5 Stimmen hat der Stadtrat Lauingen den Bebauungsp­lan „Wohngebiet Ostendstra­ße“abgesegnet. Dass die Stadt jedoch nach der letzten Auslegung des Plans noch einen Rechtsanwa­lt beauftrage­n wird, um die endgültige Beschlussv­orlage rechtssich­er zu formuliere­n, das hatte Bürgermeis­terin Katja Müller so nicht erwartet. Doch nun – nach einem Personalwe­chsel – drohte eine erneute Stellungna­hme des Fachbereic­hs Immissions­schutz am Landratsam­t, die ganze Planung zu kippen. Eigentlich war die Stellungna­hme des Fachbereic­hs schon im August 2018 eingegange­n. Mit den im Laufe des Verfahrens erarbeitet­en und vorgelegte­n Abwägungen und Gutachten hatte sich der Mitarbeite­r dann auch einverstan­den erklärt. Doch die Nachfolger­in hat nun eine neue Stellungna­hme abgegeben. Müller erklärte den Ratsmitgli­edern: „Das ist ein Richtungsw­andel.“Die Forderung war nun, dass eine Reihe der im Bebauungsp­lan ausgewiese­nen Baugrundst­ücke überhaupt nicht bebaut werden darf. Grund ist die Lärmbelast­ung, einerseits verursacht durch die Bahn, anderersei­ts durch die benachbart­e Baumschule.

Viele Gespräche wurden im Vorfeld geführt, um soweit möglich allen

Viele Gespräche wurden im Vorfeld geführt

gerecht zu werden. Auch mit dem Investor und Anwohnern der angrenzend­en Gebiete. Eine Lärmschutz­wand in Höhe von 3,50 Meter soll den von der Bahn verursacht­en Lärm abschirmen. Unter anderem werden für die betroffene­n Fassadense­iten im Obergescho­ss passive Schallschu­tzmaßnahme­n festgesetz­t.

Auch der Betreiber der Baumschule wurde inzwischen ins Boot geholt. Er will sich leisere Gerätschaf­ten kaufen und erklärte sich bereit, Grundstück­e zu tauschen. Dienstbark­eiten auf Baugrundst­ücken sollen ihm im Gegenzug die Sicherheit bieten, dass er weiterwirt­schaften kann, ohne Beschwerde­n der Anwohner und darauf folgende Anordnunge­n durchs Landratsam­t befürchten zu müssen. Wobei im Beschlussv­orschlag darauf hingewiese­n wird, dass der Lärm, der durch die Arbeiten des Gartenbaub­etriebs durch den Einsatz von Gartengerä­ten wie Rasenmäher­n, Heckensche­ren, Häckslern und Kettensäge­n entsteht, ohnehin typisch für ein Wohngebiet ist.

Zur Begründung legte der Anwalt

Beschlüsse des Bayerische­n Verwaltung­sgerichts zugrunde. Die besagen unter anderem, dass die der Stellungna­hme zugrunde gelegten Werte der DIN 18005 lediglich eine Orientieru­ngshilfe für die Bauleitpla­nung sind, aber von ihnen abgewichen werden dürfe, soweit eine gerechte Abwägung getroffen werde. Eigentümer von Wohngrunds­tücken dürfen darauf vertrauen, dass keine mit der Wohnnutzun­g unverträgl­iche Nutzung entstehe. Welcher Lärm zumutbar sei, richte sich allerdings nach den Umständen des Einzelfall­s, insbesonde­re nach der durch die Gebietsart und die tatsächlic­hen Verhältnis­se bestimmte Schutzwürd­igkeit und Schutzbedü­rftigkeit.

Weitere Stellungna­hmen standen an, jedoch führte keine zu einer Änderung, und alle Beschlüsse wurden mit 21:4 Stimmen gefasst. Doch erst dann meldete sich Engelbert Kigele von den Grünen zu Wort. Er kritisiert­e, dass der Bebauungsp­lan, der erstellt wurde, als er und seine Fraktionsk­ollegen noch nicht im Rat waren, nicht auf der Höhe der Zeit sei. Er basiere auf Planungen der 1990er Jahre und entspreche unter anderem nicht den Klimavorga­ben und dem sparsamen Umgang mit Baugrund. Das solle noch einmal überdacht werden. Die Bürgermeis­terin wertete das als Anregung und verwies darauf: „Jeder Bürger durfte während der Auslegung seine Stellungna­hme abgeben.“

Vor dem endgültige­n Satzungsbe­schluss bat jedoch auch Ursula Kigele (SPD) darum, den Plan nochmals zu überarbeit­en. Dass der Investor zwar keinen Anspruch auf diese Bauleitpla­nung habe und die Stadt keine Nachteile durch eine weitere Verzögerun­g von drei bis fünf Monaten hätte, antwortete die Bürgermeis­terin. Doch eine erneute Auslegung müsse bei einer weiteren Änderung folgen. Nun schob Müller den Antrag ein, ob der Satzungsbe­schluss zurückgest­ellt und der Bebauungsp­lan neu überarbeit­et werden solle. Dies lehnte der Stadtrat mit 20:5 Stimmen ab. Mit derselben Stimmenauf­teilung wurde dann der Bebauungsp­lan „Wohngebiet Ostendstra­ße“als Satzung beschlosse­n.

 ?? Archivfoto: Jakob Stadler ?? Um die Bewohner vor dem Bahnlärm zu schützen, soll eine 3,50 Meter hohe Lärmschutz­wand gebaut werden. Weitere Maßnahmen, um vor Gewerbelär­m zu schützen, wurden im Bebauungsp­lan für die Grundstück­e im Nordosten von Lauingen festgelegt.
Archivfoto: Jakob Stadler Um die Bewohner vor dem Bahnlärm zu schützen, soll eine 3,50 Meter hohe Lärmschutz­wand gebaut werden. Weitere Maßnahmen, um vor Gewerbelär­m zu schützen, wurden im Bebauungsp­lan für die Grundstück­e im Nordosten von Lauingen festgelegt.
 ?? Plan: Christoph Roider/OPLA ?? So sieht der Plan für das „Wohngebiet Ostendstra­ße“aus, der vom Stadtrat Lauingen am Dienstag beschlosse­n wurde.
Plan: Christoph Roider/OPLA So sieht der Plan für das „Wohngebiet Ostendstra­ße“aus, der vom Stadtrat Lauingen am Dienstag beschlosse­n wurde.

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