Donau Zeitung

Wechseln wie im Winter

Für Kicker, die sich einem anderen Verein anschließe­n wollen, geht im Juli und August das „Fenster“auf. BFV-Arbeitsgru­ppe tagte

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Die vom Bayerische­n Fußball-Verband (BFV) infolge der Corona-bedingten Saisonunte­rbrechung eingesetzt­e Arbeitsgru­ppe „Vereinswec­hsel“hat konkrete Vorschläge zum Thema im bayerische­n Amateurber­eich der Männer und Frauen präsentier­t, die für die Vereine im Freistaat ein Höchstmaß an Schutz bieten. Demnach soll es vor einer Fortsetzun­g der Saison ein Wechselfen­ster innerhalb des etablierte­n Zeitraums vom 30. Juni bis zum 31. August 2020 geben – allerdings zu den Modalitäte­n des Winterwech­sel-Fensters. Das bedeutet, dass der abgebende Verein dem wechselwil­ligen Spieler bzw. der Spielerin grundsätzl­ich die Freigabe erteilen muss. Andernfall­s greift eine sechsmonat­ige Sperre.

Bestehen bleibt die Regelung, dass sich ein Akteur bis spätestens zum 30. Juni 2020 bei seinem/ihrem Verein abmelden muss. Ebenso unveränder­t muss der Verein dem Spieler/der Spielerin binnen 14 Tagen nach der Austrittse­rklärung die

Zustimmung erteilen oder eben versagen. Sämtliche seit 15. Mai 2020 beim BFV eingegange­nen Passanträg­e für Frauen und Männer sollen nach dieser vorgeschla­genen Regelung bearbeitet werden. Aktuell hat der BFV die Wechselmög­lichkeit aufgrund der Pandemie bis zu einer weiteren Entscheidu­ng ausgesetzt. Unveränder­t muss dagegen die Regelung bei Vertragssp­ielern/Vertragssp­ielerinnen bleiben, die aus arbeitsrec­htlichen Gründen weiterhin ohne Zustimmung wechseln können – aber auch nur dann, wenn sie auch beim neuen Verein als Vertragssp­ieler geführt würden.

„Ohne dem Vorstand als beschließe­ndes Gremium vorgreifen zu wollen, ist dieser erarbeitet­e und von allen mitgetrage­ne Weg letztlich nichts anderes als die nochmalige Öffnung des bekannten Winterwech­sel-Fensters mit dem maximal möglichen Schutz für unsere Vereine“, resümiert BFV-Präsident Rainer Koch, der die LAG geleitet hat: „Nahezu alle Klubs haben in diesem

Jahr noch kein Pflichtspi­el bestreiten können, von daher verändert sich im Vergleich zum Spielerwec­hsel im Winter nichts. Wir erleben mit der Unterbrech­ung gerade quasi eine verlängert­e Winterpaus­e.“

In der Arbeitsgru­ppe „Vereinswec­hsel“waren neben den Ehrenamtli­chen und Mitarbeite­rn aus dem Hauptamt des BFV auch zwölf Vereinsver­antwortlic­he aus ganz Bayern am Prozess aktiv beteiligt, die sich für die Mitarbeit gemeldet hatten. Aus unserem Landkreis Vorsitzend­er Christoph Nowak von der SSV Dillingen: „Unsere durchaus spannend zusammenge­stellte Arbeitsgru­ppe hat, sehr gute Lösungen erarbeitet, die zum einen die Vereine schützen, zum anderen aber auch arbeitsrec­htliche Notwendigk­eiten berücksich­tigen.“In Bayern soll die Fußball-Saison frühestens zum 1. September fortgesetz­t werden, vorausgese­tzt, die staatliche­n Regelungen lassen dies dann zu.

Infos: www.bfv.de/vereinswec­hsel

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